Folgende Situation:
ein 26jähriger, der bei seinen Eltern wohnt, hat zwar eine Ausbildung abgeschlossen, aber es klappt nicht so recht mit den Jobs: mal ein halbes Jahr Vertretung, zuletzt nach 6 Wochen wg. 3 Tagen Krankheit rausgeflogen. Arbeitslosengeld bekommt er nicht, Hartz IV ist aktuell nicht gewünscht wg. notwendiger Offenlegungen des Privatvermögens der Eltern und geringer Ersparnisse.
Also wird für die Zeit zwischen den Jobs Krankenversicherung selbst bezahlt. Wie kommt der junge Mann zu weiteren Unterstützungen des Arbeitsamtes, z.B. Fortbildungskurse, Vermittlung von Jobs? In der aktuellen Konstellation wird dies vom Arbeitsamt abgelehnt. Kann das richtig sein?
Der 26jährige sollte doch mal versuchen, Hartz IV zu bekommen, ohne dass die Eltern ihr Privatvermögen offenlegen müssen.
Wie man hier sieht, gehören die Eltern bei über-25-jährigen nicht zur Bedarfsgemeinschaft desselben.
Es würde sich die Frage stellen, wie hoch diese ‚geringen Ersparnisse‘ sind. Das Schonvermögen für einen 26-jährigen beträgt 3900 €, wahrscheinlich kommen noch 750 € für einmalige Anschaffungen hinzu.*)
. * Angaben ohne Gewähr auf Aktualität, soll nur ermutigen, sich genau zu erkundigen.
Das kann ich mir nicht vorstellen. Man kann sich doch auch arbeitssuchend melden, ohne ALG zu beantragen. Nicht, dass mir jemals ein Job durch das Arbeitsamt vermittelt wurde, aber je nach Ausbildung/Beruf würde ich das nicht gänzlich ausschließen. Wie das mit Fortbildungskosten aussieht, weiß ich nicht, aber die Begründung des Arbeitsamtes würde mich interessieren. Gibt es einen schriftlichen Bescheid, gegen den man vorgehen kann, oder sind das alles nur mündliche Erzählungen?
Er war beim Arbeitsamt und erhielt auf Nachfrage den Antrag auf Hartz IV Leistungen. Dies lehnte die Familie und auch er (weniger als 5.000 € auf dem Konto) wg. der Offenlegungen, die in diesem Antrag gemacht werden sollten, ab.
Daraufhin teilte er dies dem Jobcenter mit, das ihm mitteilte, ohne eine Leistung (in diesem Fall Hartz IV) könne es nicht für ihn aktiv werden. Zudem soll er nun schriftlich erklären, dass er auf die Beantragung verzichtet.
In unseren Augen klingt dies auch ein wenig komisch, denn so könnte der junge Mann sich nur durch Eigeninitiative einen Job besorgen, dabei Krankenversicherung selbst bezahlen und keine Fortbildung ohne Aufbringen eigener Leistungen oder die der Eltern erhalten.
Arbeitsamt und Jobcenter sind zwei verschiedene Paar Schuhe!
Befinden Sie Sie sich (noch) in einem Beschäftigungsverhältnis über 15 Stunden/Woche oder haben Sie aufgrund fehlender Anwartschaftszeiten (Berechtigung für Arbeitslosengeld I) keinen Arbeitslosengeld I-Anspruch, möchten aber dennoch die Vermittlungsunterstützung der Agentur nutzen, werden Sie sich bei der Agentur für Arbeit „arbeitsuchend“ melden.
Wann war das? Bevor oder nachdem er 25 war?
Die Familie hätte überhaupt keine Offenlegungen leisten müssen. Man muss nur nicht ankreuzen, dass man mit der Familie in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, oder wie auch immer das in dem Antrag formuliert ist.
Wie gesagt, ich glaube ca. 4650 sind frei. - Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich der Betrag verringert hat in den letzten Jahren.
Nein, das sollte er nicht tun, sondern schriftlich erklären, dass die Familie eine Offenlegung ablehnt, und den Antrag weiter verfolgen. - Dass er das schriftlich erklären soll, deutet doch schon darauf hin, dass da ein Anspruch besteht. Sonst bräuchten die diese Erklärung doch nicht.
Oder wurde diese Erklärung schon abgegeben?
Hi,
was für eine Ausbildung hat er denn?
Gruss
Fronk
P.s. es kanndoch nicht darum gehen wie er alg2 beantragt sondern um eine realistische berufliche Perspektive, oder?
Er will ja bei der Arbeitssuche unterstützt werden, und evtl. Fortbildungen bekommen.
Außerdem ist es schwierig, sich um Arbeit zu kümmern, wenn man ein Chaos bei der Krankenversicherung hat und ähnliches.
Übrigens: Wenn er keinen Wert darauf legt, Geld für den Lebensunterhalt vom Jobcenter zu bekommen, und er von seinen Eltern unterstützt wird, kann er auch angeben, dass er monatlich - was weiß ich - 400 Euro Unterhalt oder so bekommt (falls er so viel Geld bekommt). Dann könnte er immerhin trotzdem den Antrag abgeben, durch das Jobcenter krankenversichert werden und auch alles andere von denen bekommen.
Und die Eltern müssten dann nichts offenlegen. Das wäre nur dann der Fall, wenn gesagt wird, die Eltern und er wirtschaften gemeinsam. Falls er aber tatsächlich keinen Barunterhalt kriegt, sondern immer nur so durchgefüttert wird, dann liegt da ein Problem mit den Eltern vor, finde ich …
PS: Von seinem Unterhalt könnte er natürlich was für seinen Lebensunterhalt beisteuern.
Trotzdem oder gerade deshalb, wäre eine Info über die Ausbildung sinnvoll.
Man sollte nicht immer automatisch davon ausgehen, dass jeder für sich selber fragt.
Es kann hier ebenso gut der Patenonkel oder die Eltern oder sonst jemand der Fragesteller sein.
Dem jungen Mann wurde wie geschrieben zuletzt nach 6 Wochen der Probezeit gekündigt, seitdem hat er keinen Job.
Antworten auf Deine lieben Hinweise:
- Antrag wurde gestellt, als er bereits 26 Jahre alt war.
- die Wichtigkeit des Wortes „Bedarfsgemeinschaft“ war dem jungen Mann sicherlich nicht bewusst
- meines Wissens hat er die Erklärung bereits abgegeben
Er bewirbt sich ständig in Eigeninitiative um Jobs, nur leider großenteils mit unzufriedenstellendem Ergebnis oder es kommen Jobs dabei heraus wie beschrieben!
Er hat eine Ausbildung als Büro- oder EDV-Kaufmann abgeschlossen.
HÄ? Was willst du eigentlich von mir?
Wie kommst du darauf, dass ich das tue? Es ging mir nur darum, dass der UP erst gesagt hat, dass die Person vom Arbeitsamt abgelehnt wurde, was Arbeitsvermittlung und Fortbildungen angeht, und später die Aussage war, das Jobcenter habe das abgelehnt. Und um zu zeigen, dass das Arbeitsamt (und NICHT das Jobcenter) für einen auch dann „zuständig“ ist, wenn man kein Arbeitslosengeld bezieht, aber dort (und NICHT beim Jobcenter) als arbeitsuchend gemeldet ist.
Das, was du aus meiner Antwort zitiert hast, war ein Originalzitat von einer Seite. Hätte ich das umformulieren sollen und „haben Sie oder Ihr Patenkind oder Ihr Kind oder sonst jemand“ schreiben sollen, oder was?
hmm, wieso ODER? Und blöde Frage, aber er lebt doch nicht in Österreich? EDV-Kaufmann gibt’s nämlich nur dort, in Deutschland gibt’s nur Informatik-Kaufmann und IT-System-Kaufmann, und beide Berufe haben herzlich wenige mit dem Bürokaufmann (den es inzwischen auch nicht mehr gibt, der heißt seit ein paar Jahren Kaufmann für Büromanagement, aber der 26jährige könnte durchaus noch Bürokaufmann gelernt haben) zu tun.
Jedenfalls sind das beides Berufe, wo ich mir durchaus vorstellen kann, dass es auch beim Arbeitsamt genug Vermittlungsmöglichkeiten gibt.
Du liegst mit IT Kaufmann wohl richtig, aber auch dort sind offensichtlich die Stellen rar … zumal der junge Mann mit 26 Jahren außer abgeschlossener Ausbildung und 2 Jobs, die nach 1/2 Jahr bzw. 6 Wochen durch die Arbeitgeber beendet wurden, nicht gerade viel nachweisen kann. Er erhielt sogar den Tipp, den 6 Wochen Job vielleicht überhaupt nicht in Bewerbungen zu nennen …
Kann es sein, dass trotz der 26 Jahre des jungen Manns, dennoch alle Gelder (auch Hauseigentum?!) der Familie offengelegt werden müssen, da er im gleichen Haushalt (Haushaltsgemeinschaft) wohnt und sich nicht in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft befindet?
Eine weitere Frage: darf er sein Auto (Halter sind die Eltern) als möglicher Hartz IV Empfänger weiter nutzen?
Diesen Beruf gibt’s nicht, du solltest schon die richtige Berufsbezeichnung nennen. Und auch der junge Mann sollte bei seinen Bewerbungen auf korrekte Benennung achten, das macht sonst einen ganz schlechten Eindruck.
Das klingt in der Tat nicht wirklich gut. Er hat immerhin eine kaufmännische Ausbildung genossen, ok, etwas über Computer hat er auch gelernt, aber vielleicht sollte er sich nicht darauf versteifen, im IT-Bereich zu bleiben, sondern auch mal nach links und rechts schauen, wo er sonst im Bürobereich etwas finden könnte.
Sollte er eine solche Stelle finden, was mir gar nicht unmöglich erscheint, sollte er ganz tief in sich gehen und überlegen, woran es bei den beiden anderen Stellen lag, dass sie nicht von Dauer waren, um den/die Fehler nicht nochmal zu machen. Auch bei der letzten Stelle wird ihm sicherlich nicht wegen der Krankheit, die 3 Tage gedauert hat, gekündigt worden sein. Die Probezeit ist dafür da, um sich zu bewähren, und wahrscheinlich wurde festgestellt, dass er doch nicht dorthin passt.
Wie gesagt, ich bin nach wie vor der Meinung, dass wenn er sich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend meldet, er auch von deren Vermittlungsangeboten profitieren kann!
Gruß
Christa