Hallo zusammen,
folgender Fall:
junger Mann beginnt zum 1.1.2011 neues Arbeitsverhältnis.
Der Betrieb stellt eine Dienstleistung 24h/Tag und 7 Tage die Woche zur Verfügung, sprich es gibt Wochenend- und Schichtarbeit.
Der Betrieb vergütet die Stunden ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten mit Spät-, Nacht sowie Wochenendzulagen.
Nun erfährt der AN nach der ersten Arbeitswoche (Arebitsvertrag liegt noch nicht vor), dass während der Probezeit anscheinend keinerlei Zuschläge bezahlt werden.
Frage: Ist das gesetzlich überhaupt zulässig???
Für kompetente Antworten herzlichen Dank im Voraus