Keine Zulagen während Probezeit?

Hallo zusammen,

folgender Fall:

junger Mann beginnt zum 1.1.2011 neues Arbeitsverhältnis.
Der Betrieb stellt eine Dienstleistung 24h/Tag und 7 Tage die Woche zur Verfügung, sprich es gibt Wochenend- und Schichtarbeit.

Der Betrieb vergütet die Stunden ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten mit Spät-, Nacht sowie Wochenendzulagen.

Nun erfährt der AN nach der ersten Arbeitswoche (Arebitsvertrag liegt noch nicht vor), dass während der Probezeit anscheinend keinerlei Zuschläge bezahlt werden.

Frage: Ist das gesetzlich überhaupt zulässig???

Für kompetente Antworten herzlichen Dank im Voraus :smile:

Hallo,

die Zahlung von Zuschlägen ist gesetzlich nicht geregelt, nur wie und was davon steuerfrei sein kann. Das heißt, für diese Zahlungen kommt es alleine auf die vertraglichen Regelungen an, sprich wenn im Vertrag steht, es gibt keine Zuschläge bzw. nicht drin steht, dass es welche gibt, dann ist das auch so und kann nur zusammen mit AG geaändert werden.

Gruß
Thomas

Tut mir leid, ob dies gesetzlich zulässig ist kann ich nicht sagen. In den letzten Jahren wurden den Arbeitgebern leider viele Freiheiten gelassen.
Ist aber definitiv kein guter Arbeitgeber, der so etwas praktiziert.

LG

B. Geißler

Hallo, leider fehlt hier welche Arbeit der junge Mann verrichtet. Dies ist zur Beantwortung der Frage unbedingt notwendig. Gezahlt werden muss generell nur, was in einem Tarifvertrag steht, wenn einer vorhanden ist. Zuschläge sind häufig nur freiwillig gezahlte Gelder, wenn kein Tarifvertrag vorhanden ist.

Also: Gesetzlich gibt es keine Grundlage für die Bezahlung von Wochenendarbeit und Schichtarbeit.
Was ist denn beim Einstellungsgespäch gesagt worden? Üblicherweise wird ja über sowas geredet.
Ich würde wenn man darüber nicht geredet hat wahrscheinlich das Gleichbehandlungsgesetz zücken - aber Vorsicht: in der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Daher wäre es spannend zu wissen, wie die Ausschlussfristen sind (meist ganz hinten im Arbeitsvertrag.
Ich gebe mal einen besonderen Tipp: Der junge Mann sollte der zuständigen Gewerkschaft beitreten - dort erhält man Rechtsschutz und Rechtsberatung. Gibt es vielleicht auch einen Betriebsrat in dem Betrieb???

Hallo,
nach dem Gesetz hat man keinen Anspruch auf Zulagen in der Form.
Die Zulagen sind meist tarifvertraglich festgelegt.
Wenn der Arbeitgeber aber keinem Tarifvertrag unterliegt gibt es keinen Anspruch, dann gilt die Einzelvertragliche Vereinbarung ob man es vereinbart hat oder nicht.
Wenn ich natürlich höre das andere es bekommen fällt mir nur das AGG (allgemeine Gleichstellungsgesetz ein). Halte ich für eine fragliche Regelung, es sei denn der Arbeitgeber hat eine Vereinbarung das grundsätzlich alle Während der Probezeit keine Zulagen bekommen, ansonsten nicht nachvollziehbar.
mfg
MT

Dann solltest du auf deinen Arbeitsvertrag warten und schauen was darin geregelt ist.
Wenn du dich mit deinem AG verstehst, sprech ihn einfach darauf an.
Vielleicht wurde es nur von der Buchhaltung vergessen.

Es gibt meines Wissens kein Gesetz, das einen Anspruch auf Zuschläge regelt. Als Anspruchsgrundlage kommen nur infrage ein Tarifvertrag oder der Arbeitsvertrag. Ob ein maßgeblicher Tarifvertrag besteht und was er regelt, wird dir deine Gerwrschaft sagen oder der Betriebsrat, so denn ein solcher besteht. In der Regel (nicht immer!) setzt seine Wirksamkeit voraus, dass du Mitglied der am Tarifvertrag beteiligten Gewerkschaft bist.
Da ein Arbeitsvertrag noch nicht schriftlich ausgefertigt ist, kommt es darauf an, ob dir der Anspruch auf Zuschläge in anderer Weise zugesagt wurde und ob du eine derartige Zusage belegen kannst.
Es sieht also insgesamt nicht so besonders gut aus für dich. Aber ein Hinweis sei hier gegeben für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis nach Absicht des Arbeitgebers befristet sein soll: Wenn ein Arbeitsverhältnis begonnen wird (durch Aufnehmen der Arbeit und Entgegennahme der Arbeitsleistung) ohne dass ein schriftlicher, von beiden Seiten unterschriebener Arbeitsvertrag bei Arbeitsbeginn vorliegt, so ist dieses Arbeitsverhältnis unbefristet und kann nur einvernehmlich oder durch Änderungskündigung in ein befristetes umgewandelt werden.

Hallo zusammen,

folgender Fall:

junger Mann beginnt zum 1.1.2011 neues Arbeitsverhältnis.
Der Betrieb stellt eine Dienstleistung 24h/Tag und 7 Tage die
Woche zur Verfügung, sprich es gibt Wochenend- und
Schichtarbeit.

Der Betrieb vergütet die Stunden ausserhalb der üblichen
Arbeitszeiten mit Spät-, Nacht sowie Wochenendzulagen.

Nun erfährt der AN nach der ersten Arbeitswoche
(Arebitsvertrag liegt noch nicht vor), dass während der
Probezeit anscheinend keinerlei Zuschläge bezahlt werden.

Frage: Ist das gesetzlich überhaupt zulässig???

Für kompetente Antworten herzlichen Dank im Voraus :smile:

Hallo,
in der kürze der Zeit, würde ich hier empfehlen den Tarifvertrag sich anzuschauen. Dort sind solche Sachen geregelt.
Gruß
Klein

Hallo!
sorry, kann in diesem Falle nicht weiterhelfen. Dies ist eher eine Frage für einen Rechtsexperten (Arbeitsrecht) bzw. was steht im Arbeitsvertrag genau drinne!?!?!
Gruß Wolfgang

Hallo,

es gibt gesetzlich abgesicherte Zulagen bei Nachtarbeit an Wochenden. Allerdings wird dies auch in Tarifverträgen geregelt. Da ich den für dich gültigen Tarifvertrag nicht kenne fällt es mir schwer Angaben hierzu zu machen. Ansonsten würd ich persönlich nicht viel auf das geben was man hört, sondern auf das was im vereinbarten Vertrag steht.
Gruß
Kroni

Hallo,
was soll das denn?!?!?, Soweit ich weiß, ist das nicht zulässig, aber vielleicht mal beim Arbeitsamt oder beim einem RA anfragen für Arbeitsrecht, falls Rechtsschutzversicherung vorhanden oder bei anderen, größeren Betrieben mal nachfragen.
Viel Erfolg,
hopser6

Wenn der Betrieb Zulagen bezahlt, dann für alle. Probezeit hat damit nichts zu tun. Du machst Deine Arbeit auch Nachts, also stehen Dir auch Nachtzuschläge zu. Beim Arbeitsvertrag würde ich mal nachhaken. Unterschrift bei Einstellung, sonst arbeitest Du vielleicht umsonst.
LG