Keinen zugehörigen Tarifvertrag

Sehr geehrter Experte,
ich hoffe Du kannst mir helfen, da ich ein paar Fragen zu meinem Arbeitgeber und zum Tarifvertrag habe.
Mein Arbeitgeber behauptet dass er keinen Tarifvertrag besitzt, obwohl ich aber im Internet einen zugehörigen Tarifvertrag gefunden habe. Wo kann man sich dementsprechend hinwenden und beschweren?
Er macht Arbeitnehmerüberlassung und Logistik und hat ca. 600.000 Arbeitnehmer.
Jetzt zu meiner ersten Frage, darf ein Arbeitgeber keinen Tarifvertrag angehören oder ist das Voraussetzung bei Arbeitnehmerüberlassung? Ab wann muss ein Arbeitgeber einen Tarifvertrag haben bzw. einen Taifverband zugehören?
In unserem Unternehmen ist kein Betriebsrat, denn sobald ein Betriebsrat gegründet wird, wird der Mitarbeiter, welcher den Betriebsrat gründet sofort gekündigt.
Bei diesem Arbeitgeber wird man trotz Ausbildung als Helfer eingestuft.
Ist es rechtens, wenn man nach 2 Jahren der Befristung bei einer Tochterfirma von diesem Unternehmen erneut befristet eingestellt wird? Kann der Arbeitgeber, da ja der erneute Arbeitsvertrag mitten im Monat kam, nur das halbe Gehalt zahlen ohne das vorher mit mir abzusprechen? 
Vielen Dank für die Antwort.

Hallo,

ich hoffe Du kannst mir helfen, da ich ein paar Fragen zu
meinem Arbeitgeber und zum Tarifvertrag habe.
Mein Arbeitgeber behauptet dass er keinen Tarifvertrag
besitzt, obwohl ich aber im Internet einen zugehörigen
Tarifvertrag gefunden habe. Wo kann man sich dementsprechend
hinwenden und beschweren?

Wie wäre es mit der zuständigen Gewerkschaft?
Tarifverträge werden mit den Gewerkschaften ausgehandelt.

Gruß
Jörg Zabel

Dein Anfrage hört sich sehr nach fake an. Es gibt in Deutschland keinen Arbeitgeber im Bereich AÜ mit 600 000 Arbeitnehmern. Im Übrigen, wenn er wirklich kleinen Tarifvertrag hätte, müsste er equal pay und equal treatment zahlen, also absolut das Gleiche, was die Stammmitarbeiter verdienen.Bei den geschilderten Verstößen gegen das allgemeine Arbeitsrecht kanst Du zu jedem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen, die Rechtslage ist so eindeutig zu Deinen Gunsten, dass Du bei einer Klage noch nicht einmal befürchten müsstest ein Honorar zahlen zu müssen.

Bei den geschilderten Verstößen gegen das allgemeine
Arbeitsrecht kanst Du zu jedem Fachanwalt für Arbeitsrecht
gehen, die Rechtslage ist so eindeutig zu Deinen Gunsten, dass
Du bei einer Klage noch nicht einmal befürchten müsstest ein
Honorar zahlen zu müssen.

So einen Unsinn auch noch selbst zu besternen, finde ich schon heftig.

Die Rechtsanwaltskosten hat in erster Instanz vor Arbeitsgerichten unabhängig vom Ausgang des Verfahrens jede Partei grundsätzlich selbst zu tragen.

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Hallo,

also 600000 Arbeitnehmer halte ich ja auch für fraglich…

Tarifrechtlich ist ein Arbeitgeber dann gebunden, wenn er dem Arbeitgeberverband angehört. Das kann man bei der Gewerkschaft erfragen, aber auch bei der örtlichen Bezirksregierung.

Aber, wie das Leben so spielt, so einfach ist das natürlich nicht. Wird ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt, das macht der Bundesarbeitsminister, gilt der Vertrag für alle Branchenunternehmen, allerdings auch nicht völlig ausnahmslos.

Die Leiharbeitsbranche hat da so ihre Tücken, das ist bekannt und es ist auch Gegenstand unzähliger Gerichtsverfahren. Dir das in einem Forum aufzuzählen würde jeden Rahmen sprngen.

Wenn Du kein Gehalt bekommst, geh zum Anwalt…hört sich blöd an, aber etwas anderes kannst Du nicht machen…

Gruß

Hallo Kokomiko50

Tarifrechtlich ist ein Arbeitgeber dann gebunden, wenn er dem
Arbeitgeberverband angehört. Das kann man bei der Gewerkschaft
erfragen, aber auch bei der örtlichen Bezirksregierung.

örtliche Bezirksregierung?
Soll man darunter verstehen, dass es in jedem Ort eine Bezirksregierung gibt?
Dieser Begriff ist mir völlig fremd.
Könnte es sein, dass es dies nur in einzelnen Bundesländern gibt?

Gruß Merger

Google mal (das scheint ja deine maximal verfügbare Quelle zu sein) nach Haustarif!

Man muss kein AGV.-Mitglied sein!

Gruß
Guido

Hi!

Bevor ich mich hier weiter aufrege über Leute, die zwar keine Ahnung haben aber auf „Experte“ anspringen wie ein gutes Auto …

FAQ:1989

Gruß
Guido

Merger,

eine Bezirksregierung ist die, die Deinen Bezirk regiert, deshalb heißt die auch so. Im Moment ist für mich die Bezirksregierung Teltow-Flämig zuständig. Es ist eine Aufsichtsbehörde der kommunalen Behörden und da liegt das Zeug halt herum, so habe ich es erlebt…

Gruß

Hallo kokomiko,

Du gehst nicht auf meine Fragen ein.

Also gehe ich mal davon aus, dass Du keine Ahnung hast.

Gruß Merger

Hi!

Also gehe ich mal davon aus, dass Du keine Ahnung hast.

Da ist er ja in guter Gesellschaft, Norbert …
http://de.wikipedia.org/wiki/Regierungsbezirk

Amüsierter Gruß
Guido

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Deinen Hinweis auf Wikipedia finde ich toll !
Was man da so alles findet, wenn man keine Ahnung hat.

z.B. in Rheinland-Pfalz gibt es keine Bezirksregierung mehr.

Die wurde vor einigen Jahren abgelöst durch die ADD - Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.

http://www.add.rlp.de/Startseite/

Außerdem gab es nie eine örtliche Bezirksregierung in Rheinland-Pfalz.
Sondern entsprechend der 5 Regierungsbezirke fand man diese in Mainz, Trier, Koblenz Montabaur und Neustadt a.d.W.

Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es in anderen Bundesländern eine örtliche Bezirksregierung gibt.

Also Guido bleibe in deinem Fachgebiet und versuche dich nicht dort wo Du keine Ahnung hast.

Gruß Merger

Mal wieder gefährlich pauschal !

Hallo,

Hallo,

Tarifrechtlich ist ein Arbeitgeber dann gebunden, wenn er dem
Arbeitgeberverband angehört.

Was in dieser Pauschalität bestenfalls teilweise richtig ist, da Arbeitgeberverbände auch sog. „oT-Mitgliedschaften“ ohne Tarifbindung anbieten.

Gruß

&Tschüß

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z.B. in Rheinland-Pfalz gibt es keine Bezirksregierung mehr.

… und weil es sie dort nicht mehr gibt, existieren sie generell nicht?
Du sagtest bereits in deiner ersten Antwort, dass du keine Ahnung hast.
Zitat:
Dieser Begriff ist mir völlig fremd. … mehr auf http://w-w-w.ms/a5fq96

Da wollte ich ein wenig aushelfen, aber lassen wir das …

Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es in anderen
Bundesländern eine örtliche Bezirksregierung gibt.

Unabhängig davon, dass es auf deine begrenzte Vorstellungskraft hier nicht ankommt:
Wenn Münster, Düsseldorf, Detmold, Arnsberg, München oder Lüneburg keine Orte im Wortsinn (hoffentlich überfordere ich dich nicht wieder mit den mehreren Bedeutungen) von
„Ortschaft, Stadt o. Ä.“
sind, stimmt das - aber auch nur dann.

Also Guido bleibe in deinem Fachgebiet und versuche dich nicht
dort wo Du keine Ahnung hast.

Bevor du das Leuten vorwirfst, die sich grundsätzlich nur dann zu Wort melden, wenn sie wissen, wovon sie reden, solltest du:

  1. dich vor einen Spiegel stellen
  2. Daumen und Zeigefinger der rechten (alternativ auch der linken) Hand zusammenbringen
  3. dieses Kostrukt bis zur Berührung an das Riechorgan inmitten deines Gesichts führen.

Ernsthaft, Norbert:
Ich schätze Deine Fachbeiträge im Versicherungsbrett, aber deine ständigen Meldungen am Thema vorbei oder auch als Hilfspolizist in den Foren nerven einfach nur.

Gruß
Guido, der jetzt raus ist

1 Like

z.B. in Rheinland-Pfalz gibt es keine Bezirksregierung mehr.

… und weil es sie dort nicht mehr gibt, existieren sie
generell nicht?
Du sagtest bereits in deiner ersten Antwort, dass du keine
Ahnung hast.

Zitat:
Dieser Begriff ist mir völlig fremd. … mehr auf
http://w-w-w.ms/a5fq96

Zwischen keine Ahnung und dieser Begriff ist mir völlig fremd besteht ein riesengroßer Unterschied.

Und daher habe ich auch eine Frage gestellt, auf die jedoch nicht eingegangen wurde.

Da wollte ich ein wenig aushelfen, aber lassen wir das …

Mit dem Hinweis auf Wikipedia, den Du sonst oft als nicht Fachkompetent interpretierst ?

Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es in anderen
Bundesländern eine örtliche Bezirksregierung gibt.

Unabhängig davon, dass es auf deine begrenzte
Vorstellungskraft hier nicht ankommt:
Wenn Münster, Düsseldorf, Detmold, Arnsberg, München oder
Lüneburg keine Orte im Wortsinn (hoffentlich überfordere ich
dich nicht wieder mit den mehreren Bedeutungen) von
„Ortschaft, Stadt o. Ä.“
sind, stimmt das - aber auch nur dann.

Was Du in deinem Duden findest, muss aber nicht auf die öffentliche Verwaltung bzw. auf Behörden passen.

Also noch einmal Schuster bleib bei deinen Leisten.

Örtliche Behörden bezeichnet man z.B. als Gemeindeverwaltungen.

Also Guido bleibe in deinem Fachgebiet und versuche dich nicht
dort wo Du keine Ahnung hast.

Bevor du das Leuten vorwirfst, die sich grundsätzlich nur dann
zu Wort melden, wenn sie wissen, wovon sie reden.

Hier liegst Du falsch, denn nach deinem Text zu urteilen, hast Du keine Ahnung.

Ernsthaft, Norbert:
Ich schätze Deine Fachbeiträge im Versicherungsbrett, aber
deine ständigen Meldungen am Thema vorbei oder auch als
Hilfspolizist in den Foren nerven einfach nur.

Siehst Du Guido - auch ich schätze deine Antworten hinsichtlich Arbeitsrecht,
aber ansonsten findet man oft auch wie hier unsinnige fehlerhafte Kommentare von dir.

Wie z.B. auch dein Kommentar zum Begriff „Firma“ in einem anderen Thread.

Dazu ein TIPP - Informationen dazu findest Du im HGB (Handelsgesetzbuch).

Gruß Merger

Ende!

Zwischen keine Ahnung und dieser Begriff ist mir völlig fremd
besteht ein riesengroßer Unterschied.

Wenn Du einen Begriff noch nie gehört hast, ist das also nicht gleichbedeutend damit, dass du keine Ahnung von diesem Begriff hast?
OK …

Mit dem Hinweis auf Wikipedia, den Du sonst oft als nicht
Fachkompetent interpretierst ?

In diesem Wikilink sind wesentliche sachliche Quellen verlinkt.

Ohne Beleidigungen geht es bei dir nicht.

Wo beleidige ich?
Dass deine Vorstellungskraft offensichtlich beschränkt ist (das trifft vermutlich auf die eines jeden Menschen zu), ist eine sachliche Feststellung.

Eine Diskussion sachlich führen kannst Du nicht. Ist bei dir
ja nichts neues.

Das sagt ein Mensch, der sämtliche Belege ignoriert (!), wenn sie seinen Horizont überschreiten?
Chapeau!

Was Du in deinem Duden findest, muss aber nicht auf die
öffentliche Verwaltung bzw. auf Behörden passen.

Eine örtliche Bezirksregierung ist eine Bezirksregierung an einem Ort.
Ernsthaft: Du solltest dich ein ganz klein wenig mit der Nutzung der deutschen Spache vertraut machen!

Örtliche Behörden bezeichnet man z.B. als
Gemeindeverwaltungen.

Hier war überhaupt nicht vom Begriff einer örtlichen Behörde im Sinne, wie du ihn interpretierst, die Rede.

Hier liegst Du falsch, denn nach deinem Text zu urteilen, hast
Du keine Ahnung.

Sagt jemand, der bereits in seiner ersten Antwort … hatten wir schon, oder?

Dann belege verdammt nochmal meine angeblichen Fehler anhand einer seriösen Quelle!

Wie z.B. auch dein Kommentar zum Begriff „Firma“ in einem
anderen Thread.

Google mal nach „Homonym“ und „Polysem“!

Gruß
Guido

2 Like

Zwischen keine Ahnung und dieser Begriff ist mir völlig fremd
besteht ein riesengroßer Unterschied.

Wenn Du einen Begriff noch nie gehört hast, ist das also nicht
gleichbedeutend damit, dass du keine Ahnung von diesem Begriff
hast?
OK …

Mit dem Hinweis auf Wikipedia, den Du sonst oft als nicht
Fachkompetent interpretierst ?

In diesem Wikilink sind wesentliche sachliche Quellen
verlinkt.

Ohne Beleidigungen geht es bei dir nicht.

Wo beleidige ich?
Dass deine Vorstellungskraft offensichtlich beschränkt ist
(das trifft vermutlich auf die eines jeden Menschen zu), ist
eine sachliche Feststellung.

Die man nach deinem Text auch dir unterstellen muss!

Eine Diskussion sachlich führen kannst Du nicht. Ist bei dir
ja nichts neues.

Das sagt ein Mensch, der sämtliche Belege ignoriert (!), wenn
sie seinen Horizont überschreiten?
Chapeau!

Schuster bleib bei deinen leisten, keine Ahnung aber immer die Klappe aufreißen!

Was Du in deinem Duden findest, muss aber nicht auf die
öffentliche Verwaltung bzw. auf Behörden passen.

Eine örtliche Bezirksregierung ist eine Bezirksregierung an
einem Ort.

Ach ja und diese ist also immer nur für diesen Ort zuständig ?
Vergiss es - Du träumst.

Ernsthaft: Du solltest dich ein ganz klein wenig mit der
Nutzung der deutschen Spache vertraut machen!

Und dies sagt jemand der keinerlei Behördenkenntnisse besitzt.
Und hier geht es nur um Behörden.

Örtliche Behörden bezeichnet man z.B. als
Gemeindeverwaltungen.

Hier war überhaupt nicht vom Begriff einer örtlichen Behörde
im Sinne, wie du ihn interpretierst, die Rede.

Sondern? Der Begriff örtliche Bezirksregierung gibt es nicht !!!

Hier liegst Du falsch, denn nach deinem Text zu urteilen, hast
Du keine Ahnung.

Sagt jemand, der bereits in seiner ersten Antwort … hatten
wir schon, oder?

Dann belege verdammt nochmal meine angeblichen Fehler anhand
einer seriösen Quelle

Ich kann mich nur wiederholen.
Ich habe eine Frage gestellt, die bisher nicht beantwortet wurde.
Und daher habe ich auch keinen Grund deinen Unsinn klarzustellen.

Wie z.B. auch dein Kommentar zum Begriff „Firma“ in einem
anderen Thread.

Google mal nach „Homonym“ und „Polysem“!

Gruß
Guido

Für mich ist hier Schluss - Ignoranz passt besser zu dir.
Ich weiß dir fällt es sehr schwer mal zuzugeben, dass Du daneben liegst.
Aber das wirst Du vielleicht noch mit zunehmendem Alter lernen.

Gruß Merger

MOD (sich ausdauernd räuspernd):
Verehrte Combattanten,

bisher habe ich gesperrt (weil ich dachte: Wenn man seine Ergüsse zum zweiten Male liest, fällt einem das Ungehörige seiner Wortwahl auf) - aber zukünftig werde ich solche persönlichen Verunglimpfungen umgehend löschen!

Danke und

herzliche Grüße

Helmut

2 Like