Hallo!
Ja, und da steht auch die Mindestgröße der Fenster drin, also Verhältnis Fenstermaß zu Grundfläche des Raumes. Allerdings nicht Glasmaß sondern Rohbauöffnung.
Wegen der Rahmen und Flügel ist das reine Lichtmaß kleiner.
Gutes Maß ist aber 1 zu 8 .
Und man muss rausgucken können ohne auf Leiter zu steigen. Also alleiniges Oberlichtband in Deckennähe ist nicht für Aufenthaltsräume geeignet. Zusätzlich ja.
In Küche, Bad wäre das OK. Die dürfen ja sogar fensterlos sein.
„Kellerwohnung“ braucht Mindest-Raumhöhe, die meist nicht gegeben ist. Nur im Dachgeschoß gibt mal Erleichterung auf 2,30 m sonst ist es höher 2,40 oder 2,50 m.
Wenn man Höhe hat, aber nur Kellerlichtschächte, dann muss man außen freigraben und eine größere Abböschung anlegen, die den Blick auf Geländeniveau ermöglicht.
Und man braucht die Fenster auch um den 2. Rettungsweg ins Freie zu haben falls man das Treppenhaus wegen Brand nicht mehr nutzen kann.
Da genügt aber je Kellerebene 1 nutzbares Fenster, was wegen niedriger Brüstungshöhe und Größe als Notausgang ins Freie nutzbar wäre. Und was der Feuerwehr einen Zugang schafft.
Bevor man an den Ausbau geht MUSS man unbedingt mit einem Architekten sprechen, der nach Bauplänen oder besser vor Ort Besichtigung die grundsätzlcihe Eignung abklärt.
Denn üblich sind Keller nicht für Wohnzwecke ausgelegt, Boden und Wände sind nicht entsprechend isoliert. Muss man Boden noch isolieren verliert man noch mehr Höhe.
MfG
duck313