Keller als Wohnung Untervermieten, Was mus rein?

Hallo, Wir wollen umbauen und unseren Keller als Wohnung Untervermieten. Was muss ich beachten damit die Wohnung auch eventuell vom Sozialamt o.Ä. anerkannt wird als eigenständige Wohnung (Dusche? Seperater Eingang? Briefkasten? Klingel?) ? Gibt es da vom Amt ein Katalog oder so?

Hallo Flo-online
leider kann ich zu dieser Anfrage gar nichts sagen, weder kenne ich mich im Baurecht noch bez. Anforderungen an vermietete Wohnungen aus. Viele Grüße, Ingeborg Steffes-Tremer

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Hallo, leider kann ich dir heirbei nicht helfen.
Was ich dir jedoch raten kann, setzt dich mit deinem Steuerberater in Verbindung. Der weiss sicherlich Rat.
Gruß

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Hallo,

zunächst muss eine Baugenehmigung / Zulassung von Wohnräumen im Keller ( vornehmer ausgedrückt Souterrain) vorliegen.

Nicht jeder, der einen Keller hat, darf den auch vermieten. Heizung und Bad sind da nicht ausschlaggebend,
sondern Tageslicht und Feuerschutz!!

Abgeschlossenheit ist nicht nötig, Sie könnten auch Ihr Schlafzimmer ausräumen und möbeliert untervermieten. Dem Sozialamt ist es egal, solange es nicht die Kostenbegrenzung pro Person übersteigt.

Allerdings sind Klienten vom Sozialamt die denkbar schlechteste Zielgruppe für zuverlässige Mietzahlungen und ´raus bekommt man sie in aller Regel auch nicht, wenn sie nicht zahlen oder unangenehm auffallen…

Rat: Machen Sie es nicht! Wenn der Keller dann auch noch nicht für Wohnzwecke zugelassen ist, sind Sie
erpressbar…

Gruß
Diana

Hallo Flo-online,
leider kenne ich mich mit so speziellen rechtlichen Fragen auch nicht aus.
Mein Tipp daher: Beim Baurechtsamt nachfragen; am besten schriftlich, dann hat man nachher was in der Hand, falls es von Amts wegen doch nicht abgenommen werden sollte.

Hier noch eine lose Punktesammlung, was mir zum Thema so einfällt (OHNE Gewähr):

  • bei uns in B-W muss eine Raumhöhe von mindestens 2,3m über einem bestimmten Anteil der Grundfläche vorhanden sein, damit der Raum zum Wohnen zugelassen werden kann. Dies kann in anderen Bundesländern aber anders sein

  • die Wohnung muss „abgeschlossen“ sein, d.h. hinter einer Eingangstür muss Alles sein, was eine Wohnung ausmacht: Eigene Küche, Bad, WC mit getrennt zu erfassendem Verbrauch an Strom, Gas, Wasser, Heizung. Weder diese Wohnung noch eine andere im Haus muss zum Erreichen von Räumen der jeweils anderen durchquert werden

  • vermutlich werden auch Anforderungen an die Belichtung gestellt, also ausreichend viele / große Fenster (kein dunkles „Loch“)

    1. Rettungsweg ist notwendig, z.B. ein Fenster, das groß genug ist, um im Brandfall hierüber zu flüchten
  • bei Anerkennung als Wohnraum wird sofort die Grundsteuer (B) für die zusätzliche Fläche erhöht

  • Voraussetzung für eventuelle bauliche Maßnahmen und deren Genehmigung ist, dass Ihr die Eigentümer seid; die neue Wohnung also vermieten und nicht „untervermieten“ wollt

  • Briefkasten und Klingel dürfen wohl die kleinsten Probleme darstellen; könnten vermutlich sogar gemeinsam genutzt werden („Einlieger 2x klingeln“; 2 Namen am einzigen Briefkasten)

  • solange keine amtliche Genehmigung (z.B. wegen Sozialamt) nötig ist, kräht normalerweise kein Hahn nach oben Genanntem. Also bei eigenem Hobbyraum oder Büro zum Beispiel

Viel Erfolg bei diesem Vorhaben!