Unter meiner ETW wurde die Kellerdecke abgefangen. Die vorhanden Träger (Stahlsteindecke) sind Korrodiert und durchgehangen. Es wurden Feiler aus KS aufgemauert und die Träger ohne Rostschutzbehandlung in die Mörtelfuge eingebaut. Bei der so genannten Deckensanierung hätte der Brandschutz (Decken zwischen Geschossen) evtl., in F 30 beachtet werden müssen?
Anfrage ergab, es ist Bestand und da muss nicht beachtet werden!
Ist das so?
Danke
Günter
Hallo,
ich kenne die bei dir gültige BauO nicht.
In NRW müssen Decken über Kellergeschossen in F30 ausgebildet sein.
Die Stahlsteindecke müsste dem entsprechen. (eine 17,5 cm KS Wand enspricht!)
Wenn man sich nicht sicher ist, einfach bei der Feuerwehr in der Abteilung Vorbeugender Brandschutz nachfragen. Die helfen in der Regel gern.
Schöne Grüße aus Westfalen
Thomas
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Hallo
Ich nehme an es geht um ein Einfamilienhaus im Sinne der OÖ Bauordnuung.
Im Einfamilienhaus gibt es keine Anforderungen an die zwischendecke im Sinne des Brandwiederstandes. Es muss nur gewährleistet sein das die Decke 30min brandbeanspruchung aushält ohne herunter zu fallen. (R30 gem ÖNORM E13501)
Der Bestandsschutz zählt hier nicht da diese anforderung immer schon gegolten hat. (außer es handelt sich um ein 200 jahre altes Haus)
MFG
Stefan Schipke
Brandverhütungsstelle f. OÖ
Hallo Günter,
es gut möglich daß Bestandschutz besteht und an die Kellerdecke keine brandschutztechnischen Anforderungen bestehen.
Um das zu beurteilen müßte ich die Baugenehmigung(en) einsehen und das Objekt begehen.
Wenn in der Baugenehmigung oder in der zum Zeitpunkt der Genehmigung gültigen Bauordnung eine Brandschutzqualität gefordert war, besteht diese Forderung auch heute noch, sofern das Gebäude Bestandschutz genießt.
Sollte der Bestandschutz verloren gegangen sein, muß die Anforderung der aktuellen Bauordnung erfüllt werden.
Die Frage, ob Bestandschutz besteht, ist allerdings nicht gerade leicht zu beantworten. Sie ist von vielen Faktoren abhängig und ein gutes Stück weit auch Interpretationssache.
Wenn Du Dir unsicher bist, kannst Du Dich beim örtlichen Bauamt erkundigen. Für einen Externen sind die Fragen nicht auf die Schnelle zu beantworten, die damit verbundene Arbeit kommt einem Gutachten gleich.
Gruß Stefan
Moinsen,
um deine Frage korrekt beantworten zu können, schreibe bitte, wo du lebst und wie viele Geschoße das Gebäude hat.
Gruß Alchemistix
Moinsen,
um deine Frage korrekt beantworten zu können, schreibe bitte, wo du lebst und wie viele Geschoße das Gebäude hat.
Gruß Alchemistix
Guten Tag,
Bei wem hast du denn angefragt? Sollte es das Bauamt gewesen sein hast du doch eine valide Auskunft.