Ähm, die https://de.wikipedia.org/wiki/Investor-state_dispute_settlement sind eine Konsequenz aus den Freihandelsabkommen und damit den zwischen den Staaten abgeschlossenen Verträgen. Sie stellen somit eine Unterform der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit dar. Denn betroffen sind ja juristische Personen des einen Staates, die den anderen verklagen. Diese juristische Personen nehmen dann ihre Rechte wahr.
Der Punkt ist, dass ohne besondere Regelung eine Firma oder Privatperson gegenüber einem anderen Staat nicht vor internationalen Gerichten justiziabel ist, weil sie bzw. er nicht Vertragspartner des Freihandelsabkommens ist . Oder hat er unterschrieben? Und diese Lücke wird dadurch gefüllt, dass …
Ach, ich vergass fast, dass ich mich nicht weiter äußern wollte … lies früher Beiträge von mir