Hallo,
Ich habe neulich eine Sendung mit Cover-Songs gesehen. Muss der Urheber der Original-Songs seine Zustimmung geben?
Gruß Silke
Ich glaube, die Urheberrechte kann auch die Plattenfirma besitzen, je nachdem wie der Vertrag des Komponisten aussieht; beziehungsweise kann sowas auch verkauft werden.
Bei sehr alten Liedern kann das Urheberrecht auch bereits verfallen sind, aber dazu müssen sie glaub ich über siebzig Jahre alt sein.
Nein.
Die Zustimmung des Rechteinhabers ist nur bei der Produktion von (Bild- und) Tonträgern erforderlich.
Allerdings sind (in Deutschland) bei einer öffentlichen Aufführung ggf. Anmeldung und Abgaben in Form von GEMA fällig. Dasselbe gilt für (wiederholte) Ausstrahlungen von Aufzeichnungen einer Sendung.
Nein.
Urheberrecht ist nur erbbar, aber ansonsten unveräusserbar.
Das Urheberecht gibt es in dieser Form auch nicht überall so wie in Deutschland und verursacht bei Übersetzungen oft Definitonsprobleme, weil es diesen Begriff woanders gar nicht gibt.
Es können nur Verwertungs- und Nutungsrechte weitergegeben werden.
Die sind im oft verwendeten ©opyright gemeint.
Hier findest du ausführliche Infos zu den 70 Jahren
das stimmt so nicht - auch bei einem Konzert muß die Genehmigung durch den Verlag o.ä, vorliegen, wenn man Titel singen, spielen will, die nicht von einem selbst stammen.
Andrea Berg dürfte also nicht ohne Genehmigung „My Way“ öffentlich vortragen.
Hallo Silke,
nach meinem Wissen muß der Musikverlag, bei dem das Stück verlegt ist, seine Zustimmung geben.
Über die GEMA wird abgerechnet.
Der Komponist und Texter bekommen anteilge Vergütungen davon.
Der Originalsänger bekommt nichts.
Bei einer Veränderung (Bearbeitung) des Stückes müssen Komponist, Texter und Interpret befragt werden.
siehe auch:
Gruß Heinz