Kein Händler führt Kartenzahlungen selbst aus. Sie nutzen dafür entsprechenden Zahlungs-Dienstleister. PayOne ist einer davon.
Optional ist das s. g. Factoring möglich. D. h. der Händler verkauft seine Forderung an den Dienstleister mit einem Abschlag. Das müsste der Händler aber seinem Kunden vor der Zahlung mitteilen. Ob hier eine Integration in die AGB reicht, entzieht sich meiner Kenntnis.
Eine Zahlungserinnerung ist bei Kartenzahlung übrigens nicht nötig.
Die erste Frage ist hier, ob dir der Zahlungsvorgang grundsätzlich bekannt ist (also ob Du bei Jet den angegebenen Betrag „mit Karte“ gezahlt hast.
Wenn ja, stellt sich die Frage, ob die Höhe der Gebühren gerechtfertigt ist. Hinzu kommt, wer den fehlgeschlagenen Zahlungseinzug verursacht hat. War dein Konto tatsächlich nicht ausreichend gedeckt? Auf alle Fälle würde ich sofort den eigentlichen Rechnungsbetrag überweisen, soweit er berechtigt ist.