Hi.
Meine Schwester hat mir ihren kleinen Lieferwagen geliehen, weil ich aufgrund einer kleinen Baustelle immer wieder Material (ab-)transportieren muss. Diese Baustelle besteht seit über einem Jahr, somit auch die Leih-Zeit.
Dieser Wagen ist auf sie mit (sagen wir) Hamburger Kennzeichen HH angemeldet.
Ich wohne hingegen in (sagen wir) Nürnberg, N.
Neulich kam ich in eine Polizeikontrolle, wobei der Polizeibeamte sagte, das Auto müsse bei mir in Nürnberg angemeldet sein.
Ist das richtig?
Ummelden kann man ja nur mit Wohnsitz in Nürnberg, meine Schwester hat dort aber keinen Wohnsitz. Andererseits kann ich selbst es nicht ummelden; ich habe zwar Wohnsitz in Nürnberg, bin aber nicht Eigentümer des Autos.
Hat der Polizist Recht, und wenn ja, wie ist das Dilemma zu lösen?
Meines Wissens nach kurven ja viele Autos permanent und langfristig in Gegenden herum, wo sie nicht angemeldet sind, z.B. die von der Post. Müsste demnach nicht alles in Ordnung sein?
Gruß
M.