Kennzeichen-Wechsler benutzen

Hallo,
ich meine ich hätte mal ne gute Frage zu einem bestimmten Sachverhalt:

Im Internet gibt es sogenannte licence plate flipper/changer zu kaufen:
http://www.plate-flipper.com
http://www.handyblocker.to/spionage/nummerschild.htm
Allerdings ist mir nicht klar, ob es zumindest hierzulande erlaubt ist, solche Dinger ans Fahrzeug zu montieren, ohne dass es betrieben wird.
Nach § 22 StVG ist eigentlich Kennzeichenmissbrauch dann der Fall, wenn die Erkennung des Kennzeichens beeinträchtigt ist. Aber wenn diese Vorrichtung ans Fahrzeug montiert ist und das gefälschte Kennzeichen sich unsichtbar dahinterverbirgt, dann dürfte es immer noch nicht so der Fall, dass man von Kennzeichenmissbrauch bzw. Urkundenfälschung nach 267 StGB sprechen kann.

Und darf man wenigstens im ruhenden Verkehr das Gerät z.B. darauf umschalten, dass das Schild die Aufschrift eines bestimmten Firmennamens (Werbung) aufweist und somit öffentlich wird?

Wie ist es also die Rechtslage?

Viele Grüße

Hallo Wolvesfleet,

diesen „Kennzeichenwechsler“ darfst du im öffentlichen verkehrsraum nicht benutzen.
Es reicht schon aus, dass die Möglichkeit besteht, dass das Kennzeichen nicht mehr zu erkennen ist.
Auch das abstellen im öffentlichen verkehrsraum sehe ich als problematisch. Denn was ist, wenn dein Fahrzeug (welches am Straßenrand geparkt ist) von einem anderen Pkw beschädigt wird. Die Halterfeststellung deines Pkw würde dann negativ verlaufen (sprich kein Ergebnis liefern), was natürlich nicht sein darf/kann.
Also: auch das bloße abstellen im öffentlichen verkehrsraum ist nicht gestattet.
Weiterhin ergiebt dein Kraftfahrzeug in Verbindung mit dem Kennzeichen, dass dir/deinem Pkw zugewiesen wird, eine zusammengesetzte Urkunde (im Sinne des Paragrafen 267 StGB). Das heisst, dass du das kennzeichen nicht einfach so ändern darst (ansonsten urkundenfälschung). Demnach (neben 22 stvg) auch noch eine Straftat nach 267 StGB.

Auf der anderen Seite „was man nicht weiß macht einen nicht heiß“, sprich: hast du dein Kennzeichen immer eingeblendet und wechselst dies nur mal um, wenn du auf irgendwelchen Autoshows bist (nicht öffentliches Gelände), dann wird man das kaum feststellen, da nicht sichtbar zu erkennen ist, dass du den Kennzeichenwechsler eingebaut hast.

Sollte der Kennzeichenwechsler nicht für Showzwecke sein wofür denn dann?
Mir fallen da nur Straftaten ein.

Besser sein lassen im öffentlichen Verkehr!

Schöne Grüße!

Hallo,

In der Kurzform handelt es sich bei einem Pkw und dem ihm zugeteilten Kennzeichen um eine sog. zusammengesetzte Urkunde. Wird diese durch eine Vorrichtung verfälscht, dann liegt wohl Urkundenfälschung i.S. Par. 267 StGB vor. Das trifft auch im ruhenden Verkehr zu.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel M.

Ich kenne leider keine Urteile dazu, aber folgendes wäre zu beachten:

Da es keine ABE für diese Teile gibt, erlischt die Betriebserlaubnis des Kfz.

Jedes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr, dazu gehört auch der ruhende Verkehr, muss zugelassen sein.

Das reine Anbringen dieses Teils könnte als Vorbereitungshandlung für eine Straftat gewertet werden, die Polizei ist berechtigt, diese Teile zur Gefahrenabwehr sicherzustellen.

Wie schnon gesagt, für Werbung. Auf der eine Seite hat man die richtigen zuerteilten Kennzeichen, auf der anderenseite Firma XY GmbH. Und wenn das Fahrzeug geparkt ist, warum sollte es nicht erlaubt sein, ein Fantasiekennzeichen anzubringen? Die Halterfeststellung kann ohnehin über die Fahrgestellnummer erfolgen, die vorne (bei neuen Autos) am unteren linken Rand der Windschutzscheibe sichtbar angebracht ist.

LG

Meines Wissens liegt Urkundenfälschung dann vor, wenn die gefälschte Urkunde den Anschein erweckt, echt zu sein.
Das heißt:
Wenn ein Fantasiekennzeichen z.B. die Aufschrift eines Firmennamens hat, die sich stark von der Notation des üblichen Kennzeichens abhebt, dürfte das eigentlich keine Urkundenfälschung darstellen.

Vergleichbar mit der Nachahmnung eines Geldscheins im größeren oder kleineren Format, der auf erstem Anblick die Echtheit nicht erkennen lässt.
Oder ein selbstangefertigtes Arbeitszeugnis ohne Unterschrift und Stempel.

Grüße

Hallo,

Deine Argumentation beachtet nicht die bereits bestehende Gesamturkunde. Diese setzt sich aus der Urkunde (Kennzeichen) und dem zugehörigen körperlichen Gegenstand (Kfz) zusammen. Ein Kennzeichen allein ist zwar bereits eine Urkunde. Der Zweck dieser Urkunde liegt jedoch klar in der behördlichen Registrierung des mit dem Kennzeichen verbundenen Kfz. Beide bilden eine zusammengesetzte Urkunde. Die Eigenschaft als Gesamturkunde ist mit dem Entfernen eines der beiden Urkundselemente erloschen, insbesondere im öffentlichen Verkehrsraum.

Mfg

Daniel M.

Ok.

Das ist von mir rein gefühlsmäßig gesagt. Wie du schon sagst ist die fahrgestellnummer etc. Nur bei neueren Fahrzeugen an der Windschutzscheibe angebracht. Von daher würde es Probleme beim falsch parken etc. Geben, wenn das Kz. Nicht erkennbar ist.

Schau mal im Paragrafen 10 fzv nach, Vllt. Findest du dort etwas. Der beinhaltet die Befestigung und Ausgestaltung von Kennzeichen.

LG!

Come in and find out…

Das reine Anbringen dieses Teils könnte als
Vorbereitungshandlung für eine Straftat gewertet werden, die
Polizei ist berechtigt, diese Teile zur Gefahrenabwehr
sicherzustellen.

Was bedeutet eigentlich im Strafrecht Vorbereitungshandlung? Ist das ein Synonym mit dem Versuch nach § 22 oder nur Fantasie?
Wenn man z.B. nachts mit Einbruchswerkzeugen im Auto rumfährt, dann reicht das noch nicht aus, die Handlung als Versuch zu werten, da zur Tat noch nicht angesetzt wurde. Versuch gilt meines Wissens erst dann, wenn bereits zur Straftat angesetzt wurde, z.B. das Ansetzen des Kuhfußes in die Türspalt. Es mag zwar deutliche Worte sprechen, wenn an einem Fahrzeug Kennzeichenflipper angebracht sind, aber solange noch nicht zur Straftat angesetzt wird, bleibt die Handlung (noch) straffrei. Und danach dürfte die Einziehung nach §74 eigentlich nicht zur Anwendung kommen, da noch kein Straftatbestand erfüllt ist.
Fantasie und Versuch sind doch zwei verschiedene Paar Schuhe.

MfG

ich meine nicht das Strafrecht, sondern das sogenannte Gefahrenabwehr- und Kfz. Zulassungsrecht.

  1. Montage des Wechslers ohne ABE
  2. Betriebserlaubnis erlischt, Fahrzeug darf nicht im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden.
  3. ausreichende Einschreitmöglichkeiten für die Polizei., mindestens Bußgeld .

Das Strafrecht muss man nicht bemühen.