Hallo,
ich meine ich hätte mal ne gute Frage zu einem bestimmten Sachverhalt:
Im Internet gibt es sogenannte licence plate flipper/changer zu kaufen:
http://www.plate-flipper.com
http://www.handyblocker.to/spionage/nummerschild.htm
Allerdings ist mir nicht klar, ob es zumindest hierzulande erlaubt ist, solche Dinger ans Fahrzeug zu montieren, ohne dass es betrieben wird.
Nach § 22 StVG ist eigentlich Kennzeichenmissbrauch dann der Fall, wenn die Erkennung des Kennzeichens beeinträchtigt ist. Aber wenn diese Vorrichtung ans Fahrzeug montiert ist und das gefälschte Kennzeichen sich unsichtbar dahinterverbirgt, dann dürfte es immer noch nicht so der Fall, dass man von Kennzeichenmissbrauch bzw. Urkundenfälschung nach 267 StGB sprechen kann.
Und darf man wenigstens im ruhenden Verkehr das Gerät z.B. darauf umschalten, dass das Schild die Aufschrift eines bestimmten Firmennamens (Werbung) aufweist und somit öffentlich wird?
Wie ist es also die Rechtslage?
Viele Grüße