…hallo,man möchte das auto eines kollegen kaufen und auf sich zulassen/umschreiben.kann man das jetzige kennzeichen am auto weiternutzen?der kollege hat eine sondergenehmigung für die umweltzone auf dieses kennzeichen und die möchte man weiter nutzen.es handelt sich um die stadt leipzig und der zulassungsbezirk bleibt der gleiche.danke
Hallo!
Ganz sicher erfährst Du es auf der Zulassungsstelle.
Kennzeichenübernahme im gleichen Bezirk ist jetzt wohl überall möglich ohne Wartefrist.
Aber wenn das eine Ausnahmegenehmigung wäre und nicht die übliche grüne Umweltplakette,dann wird die nicht ans Kennzeichen direkt gebunden sein,sondern an die Person,den Handwerksbetrieb etwa.
Der Ausnahmegrund war zweckgebunden,den kann man nicht übertragen.
Müsste neu beantragt werden,wenn es grundsätzlich nun auch für Neubesitzer zulässig wäre.
MfG
duck313
danke für die schnelle antwort.
in diesem fall handelt es sich doch um eine kennzeichengebundene ausnahmegenehmigung.der grund dafür ist sicher haltergebunden,allerdings die auweisung erfolgt nur mit einem sichtvermerk hinter der windschutzscheibe in dem das kennzeichen eingetragen ist…deshalb wäre es schön das kennzeichen zu übernehmen…
die genehmigung zählt eh nur für leipzig,also ersetzt sie leider nicht die grüne plakette…
also kann man beim halterwechsel das kennzeichen behalten?
danke
Hallo !
Dann sage mal etwas dazu,was das für eine Ausnahmeregelung ist,worauf bezieht die sich.
Ausnahme von was ?
Gehts nicht um die Umweltzonen ?
MfG
duck313
doch schon,es geht um die umweltzone.jedoch ist auf dem sichtzettel,sowie auf der genehmigung selber nur das fahrzeug und das kennzeichen eingetragen,also keine person.sicherlich wollte man die genehmigung der person bezüglich auf das kfz erteilen,hat allerdings dessen daten nicht vermerkt.wenn ich das kennzeichen behalten kann wird sicher niemand nachforschen wem die genehmigung letztendlich erteilt wurde,sie ist ja da…deshalb muß ich konkret wissen,ob ich das kennzeichen behalten kann,wenn ich das kfz auf mich ummelde.
mir reicht ja schon der sichtvermerk hinter der scheibe,wenn ich mal irgendwo parke…
danke für die antwort…
mir reicht ja schon der sichtvermerk hinter der scheibe,wenn
ich mal irgendwo parke…
nein, der reicht dir nicht. den könnte man sich auch selber drucken.
du brauchst die erlaubnis. und in der erlaubnis (nicht im sichtvermerk) steht auch drin wofür sie gilt. und offensichtlich gilt sie nicht für dich oder das fahrzeug oder gar das nummernschild.
also denk nochmal nach.
Ähem…
Moin,
Kennzeichenübernahme im gleichen Bezirk ist jetzt wohl überall
möglich ohne Wartefrist.
Kennzeichenübernahme innerhalb des gleichen Zulassungsbezirkes war schon immer möglich. Wer beispielsweise innerhalb Hamburgs wohnhaft war und ein Auto mit Hamburger Kennzeichen kaufte, der bekam auch das bisherige Kennzeichen. Eine Möglichkeit das Kennzeichen zu wechseln war nur durch Ab- und Wiederanmeldung möglich.
Neu ist seit kurzem, dass Kennzeichen auch innerhalb des Bundeslandes übernommen werden können. Dies gilt zur Zeit aber noch nicht für alle Bundesländer.
Gruss Jakob
Moin,
Was für eine Sondergenehmigung ist das denn?
In der Regel sind solche Sondergenehmigungen Personengebunden und nicht Fahrzeuggebunden (dafür gibts ja die gelbe, rote oder grüne Plakette).
Der Kollege würde also diese Personengebundene Sondergenehmigung auf ein anderes Kennzeichen seines neuen Fahrzeugs übertragen lassen müssen.
Gruss Jakob