In Wien sind seit einiger Zeit ganze Bezirke als Kurzparkzonen deklariert. Nun ist es aber so, dass der Übergang von einem Bezirk zum anderen nicht durch ein „Ortsschild“ oder etwas in der Art ersichtlich ist; lediglich die Straßenschilder weisen vor der Straßenbezeichnung die Nummer des Bezirks auf. Das wäre ja an sich nicht so schlimm.
Nun sind aber die Bezirke, die vollständig Kurzparkzonen sind, LEDIGLICH dadurch gekennzeichnet, dass an den Zufahrtsstraßen zu diesem Bezirk die Tafel „Anfang Kurzparkzone“ mit den Zusatzschildern „gebührenpflichtig“ und der Zeit zu finden sind. Wenn man nun nicht weiß, wo genau z.B. der 12. Bezirk beginnt und als Nichtwiener nichts weiß von dieser Sachlage, fährt man an so einem Schild vorbei, ohne sich etwas dabei zu denken, weil man sowieso in einer ganz anderen Straße parken will und einem ja nicht bewusst ist, dass
a) man gerade die Grenze zum 12. Bezirk überschritten hat und
b) die Tafel „Kurzparkzone Anfang“ nicht nur für die eine Straße, sondern für den ganzen Bezirk gilt und man
c) oft nicht gleich an einem Straßenschild vorbeikommt, an dem man den Bezirk erkennen kann.
Ich habe mir überlegt: wenn z.B. eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40km/h für einen ganzen Ort gelten soll, so befindet sich die entsprechende Tafel in unmittelbarer Nähe des Ortsschildes und mit der Zusatztafel: „gilt für das gesamte Ortsgebiet“ oder dergleichen. Das ist eindeutig.
Für die Wiener Kurzparkzonenbezirke gibt es aber weder „Ortsschilder“ noch eine Zusatztafel zur Kurzparkzonentafel, die besagt „Gilt für den gesamten 12. Bezirk“ oder so. Ein Uneingeweihter kann sich also meiner Meinung nach wirklich nicht auskennen. Dazu kommt, dass auch keinerlei blaue Markierungen die Parkzonen säumen, aus welchen man wenigstens erkennen könnte, dass man sich vielleicht in einer Kurzparkzone befindet.
Meine Frage nun: gibt es ein Gesetz, das die Kennzeichnung einer Kurzparkzone als solche regelt? Ist diese Art der „Kennzeichnung“ , wie ich sie beschrieben habe, tatsächlich genügend?
Ohne Gruß
ich habe jetzt keine Lust die Straßenverkehrsordnung für Österreich zu suchen und zu lesen, aber da wird das sicher so geregelt sein. Jeder Autofahrer hat sich über das geltende Recht auf dem laufenden zu halten - Unwissentheit schützt vor Strafe nicht.
In D sind alle Zonenge-/-verbote (z.B. 30er-Zonen, Halteverbotszonen, Umweltzonen) auch nur an allen (offentlichen) Zufahrtsstraßen gekennzeichnet, das spart viele Schilder, die man übersehen könnte.
Oder das klassische - auch wer in einer Einbahnstraße ein Fahrzeug übernimmt muß sich vorher informieren und darf nicht einfach gegen die Fahrtrichtung fahren.
und ohne Abschied
Wer an einem Schild vorbeifährt, ohne es zu beachten, muss nicht nur in Wien mit einer Sanktionierung seiner Mißachtung einer Verkehrsvorschrift rechnen.
Ein Ortseingangsschild an einer zweispurigen Ausfallstrasse wäre da nicht anders zu bewerten als der einmalige Hinweis „Anfang Kurzparkzone“
G imager
Nun sind aber die Bezirke, die vollständig Kurzparkzonen sind,
LEDIGLICH dadurch gekennzeichnet, dass an den Zufahrtsstraßen
zu diesem Bezirk die Tafel „Anfang Kurzparkzone“ mit den
Zusatzschildern „gebührenpflichtig“ und der Zeit zu finden
sind.
So ein Schild?
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Vorschriftsz…
Dann ist die Sache recht einfach: Du befindest Dich genau so lange in der Kurzparkzone, bist Du an diesem Schild
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Vorschriftsz…
vorbeogekommen bist. Dazu muss amn die Bezirkasgrenzen nicht kennen. Übrigens sind due 700 Kurzparkzonen in Wien keineswegs identisch mit den Bezirken.
In Deutschland ist das übrigens genauso, wenn Zpnen Beschildert sind:
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Zeichen_290.svg
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Zeichen_292.svg
M.
b) die Tafel „Kurzparkzone Anfang“ nicht nur für die eine Straße, sondern für den ganzen :Bezirk gilt und man
Um es deutlicher zu sagen: Sie gilt nicht für den gesamten Bezirk, sondern nur so weit, bis die Kurzparkzone wieder aufgeoben wird. Das können, genauso wie in Deutschland, mehrere Straßenzüge sein.
Das unterscheidet ja eine „Zone“ von einem „normalen“ Parkverbot.
M.