Hallo Leute!
Ich habe gerade eine Diskussion darüber, wie ein solches Gerät zu kennzeichnen ist.
Aus Berührungsschutz-Sicht ist es schutzisoliert. Für die Funk-Entstörung ist aber ein Netzfilter verbaut, das eine Erdung benötigt. Es ist zulässig, diese Funktionserde über den PE zu holen. Die Kennzeichnung als SK2 ist aber auch irreführend, und problematisch beispielsweise bei späteren Prüfungen (Erdableitstrom etc.)
Unser Zertifizierer findet aber nun die Kennzeichnung mit den zwei Quadraten und dem Symbol für Funktionserde daneben auch verwirrend.
Wie wird das denn üblicherweise gelöst? Das Problem müsste doch bei fast jeder Bohrmaschine etc. auftreten.
Dank und Gruß,
Arndt