Hallo!
In Betrieb A gilt laut Betriebsvereinbarung eine Kernarbeitszeit für ALLE Mitarbeiter von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Die Rahmenarbeitszeit ist von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr festgesetzt.
Nun gibt es einen Teilzeitbeschäftigten, wo versäumt wurde, eine Rahmenarbeitszeit festzulegen (Im Normalfall zählt dann nur Gleitzeit +/- 1 Stunde über die vereinbarte Zeit).
Ihm wurde damals auf Nachfrage mündlich gesagt: da wir das vergessen haben, können Sie theoretisch kommen und gehen wann sie wollen, wenn sie sich an ihre Sollzeit halten.
In der Regel kommt der Teilzeitbeschäftigte von 08.45 Uhr bis 14.15 Uhr, hat eine tägliche Sollzeit von 5 Stunden.
Verlässt also aufgrund seiner Sollzeit den Betrieb permanent VOR Ende der Kernzeit.
Nun hat er nächsten Montag einen privaten Termin um 10.00 Uhr, möchte sich nach Möglichkeit KEINEN Urlaub nehmen, sondern hat sich gedacht, er kommt dann nach dem Termin (spätestens 11.00 Uhr) und bleibt dafür länger.
Jetzt besteht die Personalabteilung darauf, dass er sich einen halben Gleitzeittag dafür zu nehmen hat.
Ist das so in Ordnung?
Viele Grüße
Whitby