Kernzeitverletzung bei 0,5 Urlaubs-bzw. Arbeitstag

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo liebe Kollegen, unsere Dienstzeitvereinbarung lautet wie folgt: Regelarbeitszeit durchschn. 38,5 Std./wöchentl, 8,25 Std./Tag.( Ich habe 41 Std/Wo.,8,45 Std./Tag.von mo-do und fr. 6 std.) Für die nicht in der GLAZ teilnehmenden Bediensteten gilt folgende
Regelarbeitszeit
Mo.-Do. 7:30 bis 16:30bei einer Mittagspause von 45 Min in der Zeit von 12:30-13:15 Uhr. + Fr. .7:30-13:00.

Gleitzeit
Dienstbeginn zwischen 7.00+8.30 Uhr Mittagspause zw. 12.00+13.30 Dienstschluss mo-do. 15.30-18:00 Dienstschluss Fr. 12.00+15:30.

Kernarbeitszeit
Mo-Fr. 8,30+12,00 mo.-do.13,30+15,30 während dieser zeiten besteht für alle vollzeitbeschäftige (was ich ja bin) präsenzpflicht, sofern ihre abwesenheit nicht besonders begründet ist z.b. Urlaub Dienstreise etc. So, nun kommt mein Problem: Habe einen genehmigten Urlaub für halbe Tage (4,23 Std.) und Fr. ganze Tage bekommen.Am Montag bin ich aber um 7.00 uhr gekommen und um 11:38 gegangen. Danach bekomme ich einen Rüssel, ich hätte eine Kernzeitverletzung begangen und solle einen entspr. Beleg ausfüllen mit dem Vermerk priv. Abwesenheit. Man wolle mir die 20 Min. wieder abziehen. 1, würde ich dieses bezahlte abwesenheit nennen und nicht private und 2. sind die Raucher in der Raucherpause auch nicht zu so etwas verpflichtet. sie müssen sich nur ausstempeln. bin nichtraucher.grins. man sagt dieses ginge aus der pos. gleitzeitregelung eindeutig hervor. wie seht ihr das? haben die recht?Entschuldigt bitte meine Kleinschreibung. lg

Hallo,
nein !!!
Recht haben die nicht !!!
Meines Erachtens sieht es wie Mobbing aus.
Grüße von Nonne213

Hallo,
an Ihrer Stelle würde ich die Abmahnung nicht unterschreiben.
Viel Erfolg !!!
Grüße von Nonne213

Sorry - bin momentan total überlastet: Keine Kapazitäten zum Antworten frei!
Trotzdem viel Erfolg!
Eifelwanderer

danke Nonne 213
Eine Abmahnung ist es noch nicht, aber den Korrekturzettel soll ich ausfüllen u. unterschreiben.
wie wäre es denn richtig? ist die komplette kernzeit vorm.+nachm. durch den Urlaubsantrag-/genehmigung aufgehoben?
lg

Hallo,
an Ihrer Stelle würde ich die Abmahnung nicht unterschreiben.
Viel Erfolg !!!
Grüße von Nonne213

Grundsätzlich ist die Gewährung von „halben Urlaubstagen“ unvereinbar mit dem Bundesurlaubsgesetz (BurlG), dies widerspreche dem Erholungzweck.

In Ihrem Fall ist also weniger eine juristische als vielmehr eine lebenspraktische Betrachtungsweise angebracht.
Ihr AG hat die „Verletzung“ der nachmittäglichen Kernarbeitszeit nicht gerügt, wenn ich es richtig sehe, sondern lediglich den zeitraum von 11:38 bis 12:00 Uhr.
Wenn die Abmachung offensichtlich so lauten sollte, dass sie halbtags weiterarbeiten, dann sind am sachnähesten diejenigen Regelungen heranzuziehen, die sich mit Teilzeitbeschäftigten und deren Kernarbeitszeit auseinandersetzen.
Hilfsweise die von Ihnen zitierte Regelung für Vollzeitbeschäftigte, wenn Sie sich mit dem AG darauf verständigt haben, ob sie jeweils vormittags oder nachmittags kommen sollen. Steht dies in Ihrem Belieben, erscheint deren Anwendung nicht sachgerecht.
Wurde jedoch, wie es scheint, vereinbart, dass Sie vormmittags arbeiten, dann erscheint es sachgerecht, die Vormittägliche Kernarbeitszeitenregelung weiterhin anzuwenden, wie von ihrem AG auch geschehen.

Ein Vergleich mit Raucherpausen ist wenig zielführend, da diese nach der Pause ja wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, während Sie für diesen tag um 11:38 Uhr Feierabend machen wollten.

MfG
Daniel Wall

danke Daniel, das war eine super Beratung. Genau die habe ich gebraucht. Stimmt mir blieb es überlassen, ob ich Vor- oder Nachmittags kommen möchte. Habe ich das richtig verstanden, dann ist die Kernzeitkritik unsachgemäß?
lg

danke für das Feedback,

wenn es tatsächlich in Ihrem Belieben stehen sollte, wie Sie sich die Arbeitszeit einteilen, dann erscheint der Verweis auf die Kernarbeitszeit tatsächlich unsachgemäß.

Wurde Ihnen jedoch anheim gestellt, entweder Vormittags ODER Nachmittags zu arbeiten, scheint es zur Wahrung einer reibungslosen und unaufwändigen Kommunikation und Büroorganisation sachlich gerechtfertigt, die Einhaltung der Kernarbeitszeit zu fordern. -Umsomehr als wenn für Teilzeitbeschäftigte eine solche ebenfalls vereinbart ist.

MfG
Daniel Wall

super, danke Daniel. Mir wurde in der Tat erst 1 Tag später ein Schreiben vorgelegt, dass sich ein 1/2 Urlaubstag auf Vormittags und ein weiterer auf Nachmittags mit Angabe der Beginn u. Ende-Uhrzeiten beschränkt. Genau dieses Schreiben hätte man mir somit vorher zeigen müssen.
lg

Hallo Daniel,
kannst du mir nochmal helfen.
mir wurde letztes mal hinterher ein schreiben gezeigt, wo draufsteht:
urlaub vormittags = beginn bis 13:30
urlaub nachmittags= ende ab 12:00 uhr
jetzt habe ich mich an die kernzeit nachmittags gehalten, bin aber um 11:12 gekommen und nach halb4, also nach der kernzeit gegangen. jetzt werde ich wieder gerügt ich sei vor 12 uhr gekommen und das sei das gleiche wie vor 7 uhr morgens, also vor regelarbeitszeit und vor gleitzeit. obwohl es heisst, bei urlaub gilt die kernzeit nicht. ich fühle mich richtig verar…, weil diese infos/rüge alle erst hinterher kommen und nicht vorher.
kannst du mir bitte nochmal helfen?
vielen lieben dank
su

Hallo,

sehen Sie es mir bitte nach, dass ich erst ab morgen Abend zum Antworten komme.

MFG
Dan

Hallo su,

hinterher ein schreiben gezeigt, wo
draufsteht:

Um was für eine Art von Schreiben handelt es sich?
Auszug aus der Betriebsvereinbarung, Auszug aus AV oder einer vom AG erlassenen Vorschrift?
Sind solche „Schreiben“ einsehbar? werden sie veröffentlicht bzw. ausgelegt?

obwohl es heisst, bei…

auch hier die gleiche Frage: worauf stützt sich die Personalabteilung/der AG hier?

wichtig wäre noch: finden diese „Rügen“ Eingang in die Personalakte?
Wenn sie eher der schlechten Laune eines Personalverantwortlichen entspringen und damit auch ihre erledigung finden, ist sehr ärgerlich, keine Frage, doch besteht dann inhaltlicher Klärungsbedarf solcher Abreden jedoch rechtlich kein Handlunsbedarf.

MfG
dan

super dan,
danke. ich befürchte eher inhaltl. klärungsbedarf. das spätere schreiben bezieht sich auf die dienstvereinbarung und sagt nur aus, was ich geschrieben habe mit der unterschrift des personalobersten. es war auch nicht veröffentlicht und die jetzige rüge ich sei vor 12 h gekommen hängt auch nirgends aus. man bezieht sich immer auf die dienstvereinbarung , die ich anfangs dir zusandte. können die sich alleine darauf beziehen? nee, ne oder
danke
su

hallo su,

eine Dienstbereinbarung wird -wenn die vorliegende eine solche darstellt- zwischen AG und Personalrat geschlossen.
Diese sind in der Dienststelle „in geeigneter Weise bekanntzumachen“, z.B. § 73 BPerVG.
Sicher kann der Personalrat weiterhelfen bei der Frage, welche und wieviele weiterer solcher ominöser und unbekannter Vereinbarungen herumschwirren.
Eine Wirksamkeitsvoraussetzung ist das Auslegen jedoch nicht. D.h. eine Dienstvereinbarung gilt für Sie unmittelbar und zwingend, unabhängig davon, ob Sie Kenntnis davon haben, oder nicht.

Ist es jedoch im juristischen Sinne keine Dienstvereinabrung, hat vielmehr der AG diese alleine erlassen, sind sie evtl. Bestandteil seines Weisungsrechts und er muss diese Ihnen erst „bekannt machen“ damit sie Wirksamkeit entfalten. Wenn ein Personalrat besteht, können solche Regelungen nicht mehr einseitig vom AG erlassen werden.

Gruß
dan

abgeschlosse