Liebe/-r Experte/-in,
Hallo liebe Kollegen, unsere Dienstzeitvereinbarung lautet wie folgt: Regelarbeitszeit durchschn. 38,5 Std./wöchentl, 8,25 Std./Tag.( Ich habe 41 Std/Wo.,8,45 Std./Tag.von mo-do und fr. 6 std.) Für die nicht in der GLAZ teilnehmenden Bediensteten gilt folgende
Regelarbeitszeit
Mo.-Do. 7:30 bis 16:30bei einer Mittagspause von 45 Min in der Zeit von 12:30-13:15 Uhr. + Fr. .7:30-13:00.
Gleitzeit
Dienstbeginn zwischen 7.00+8.30 Uhr Mittagspause zw. 12.00+13.30 Dienstschluss mo-do. 15.30-18:00 Dienstschluss Fr. 12.00+15:30.
Kernarbeitszeit
Mo-Fr. 8,30+12,00 mo.-do.13,30+15,30 während dieser zeiten besteht für alle vollzeitbeschäftige (was ich ja bin) präsenzpflicht, sofern ihre abwesenheit nicht besonders begründet ist z.b. Urlaub Dienstreise etc. So, nun kommt mein Problem: Habe einen genehmigten Urlaub für halbe Tage (4,23 Std.) und Fr. ganze Tage bekommen.Am Montag bin ich aber um 7.00 uhr gekommen und um 11:38 gegangen. Danach bekomme ich einen Rüssel, ich hätte eine Kernzeitverletzung begangen und solle einen entspr. Beleg ausfüllen mit dem Vermerk priv. Abwesenheit. Man wolle mir die 20 Min. wieder abziehen. 1, würde ich dieses bezahlte abwesenheit nennen und nicht private und 2. sind die Raucher in der Raucherpause auch nicht zu so etwas verpflichtet. sie müssen sich nur ausstempeln. bin nichtraucher.grins. man sagt dieses ginge aus der pos. gleitzeitregelung eindeutig hervor. wie seht ihr das? haben die recht?Entschuldigt bitte meine Kleinschreibung. lg