KFW Darlehen Aufschlag auf Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 58% durch Sparkasse

Hallo!
das KfW Darlehen wurde vorzeitig zurückgezahlt.
 
Lt. Darlehensvertrag der durchleitenden Bank (Sparkasse) war die Rückzahlung „nur gegen Zahlung einer im Einzelfall von der KfW festzulegenden angemessenen Vorfälligkeitsentschädigung“ zulässig
 
Auf die Vorfälligkeitsentschädigung der KfW hat die Sparkasse einen 58,9 %igen Aufschlag erhoben. 
 
Ist diese Vorgehensweise rechtens?

Auf die Vorfälligkeitsentschädigung der KfW hat die Sparkasse
einen 58,9 %igen Aufschlag erhoben. 

Ist diese Vorgehensweise rechtens?

  1. Ja, falls sie vereinbart wurde.
  2. Um wie viel Geld geht es eigentlich?
    Ich kenne das nämlich so, dass bei vorzeitiger Ablösung eines (subventionierten) KfW- Darlehens so gut wie nix an Kosten fällig wird…
  1. Ja, eine Vorfälligkeitsentschädigung wurde vereinbart. Die Textpassage aus dem Vertrag habe ich zitiert. Da ist aber nur die Rede von der KfW
  2. Beispiel: Lt. Auskunft der KfW ist die Vorfälligkeitsentschädigung 1000 €. Die Sparkasse fordert 1.589,- €

Das ganze ist ein einziges Durcheinander.
Hintergrund ist vereinfacht folgendes:
Die KfW ist eine mehr oder weniger norma,le Geschäftsbank, und soll gewinne machen;
also nix mit billigen Darlehen vom Staat.
Die Gewinne wiederum werden gebraucht, um ausgemusterte Politiker mit gut dotierten Posten zu versorgen.

Damit der Kunde aber nichts merkt, dass es sich um übliche Darlehen handelt,
kann der Kunde hier mit der KfW Bank sellber keinen Kredit Vertrag abschliessen;
ansonsten könnte er Konditionen am Markt vergleichen.

Der Kunde schließt einen Vertrag mit seiner Bank ab, und hat mit der KfW eigentlich nichts zu tun;
die bank refinanziert sich nur über die KfW.
Über ihre Refinanzierungskosten braucht die Bank keine auskunft zu geben;
genau so wenig, wie die Bank gezwungen werden kann sich über die KFW zu refinanzieren.

Weil nun alle Leute die angeblich günstigen Kfw Kredite haben wollen,
subventionieren manche banken diese kredite noch, und verdienen das Geld an anderer Stelle: z.b. bei den anderen Finanzierungsbausteinen oder der Vermittlung von Immobilien.

Bei der Kündigung ohne wichtigen Grund ist es so,
dass die bank die Vorfälligkeit nach freiem Ermessen festlegen kann;
ist also so rechtens.
Die Bank muss wie gesagt irgendwo auch verdienen, also im endeffekt nix mit billigen KFW Krediten.

Sehr geehrte Frau S.,

für die Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung ist der wirtschaftliche Nachteil der beteiligten Institute maßgeblich. Der wirtschaftliche Nachteil der KFW könnte darin bestehen, dass die erzielbaren Zinsen bei einer Wiederausleihe des Geldes an andere Sparkassen zu Refinanzierung von anderen KFW-Krediten nur geringer sind als seinerzeit mit Ihnen vereinbart. Der wirtschaftliche Nachteil der Sparkasse könnte darin bestehen, dass ihr die Gewinnmarge aus dem KFW-Geschäft wegen der vorzeitigen Ablösung entgeht. Normalerweise treten diese beiden Schadenspositionen in einer Summe bei einer Bank auf. Bei einer Trennung von Refinanzierung und Betreuung können sie aber getrennt auftreten.

Entscheidend ist jedoch die Antwort auf die Frage, ob die Höhe der Entschädigung den üblichen Berechnungsweisen, Vergleich mit einer Wiederanlage in Hypothekenpfandbriefen oder Wiederausleihe als Darlehen zzgl. Gewinnmarge, standhält.

Soweit Sie allerdings über kein berechtigtes Interesse an einer vorzeitigen Ablösung verfügten (das ist beim Immobilienverkauf gegeben oder wenn Sie einen höheren Kredit aufnehmen wollten und Ihre Hausbank diesen Wunsch abwies), schulden Sie ohnehin ein sog. Vorfälligkeitsentgelt, das in seiner Höhe frei vereinbar ist.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. rer. pol. habil. Klaus Wehrt

Diplom-Volkswirt

Vielen Dank für die fachkundige Antwort und viele Grüße!