Ich habe im Mai 2010 für die Eröffnung eines Speiselokals zusammen mit meinem Partner, durch die Volksbank ein Kfw-Existenzgründer Darlehen im Wert von 50.000 € aufgenommen.
Das Lokal, der Brauerei Vertrag, der Kredit - dies läuft alles auf mich.
Mein Partner ist sozusagen „angestellt“.
Das Lokal läuft nun endlich nach 3 Jahren gut an und wir kommen gut über die Runden.
Leider klappt es privat nicht mehr, deshalb würde ich gerne das Lokal meinem Partner überlassen und mich wieder in das Berufsleben als Angestellte zurückziehen.
Meine Frage:
Kann ein Kfw Existenzgründerkredit auf meinen Partner übertragen werden?
Bitte um Hilfe!
Besten Dank hierfür…
Sandra