Kfw Existenzgründer Darlehen überschreiben

Ich habe im Mai 2010 für die Eröffnung eines Speiselokals zusammen mit meinem Partner, durch die Volksbank ein Kfw-Existenzgründer Darlehen im Wert von 50.000 € aufgenommen.

Das Lokal, der Brauerei Vertrag, der Kredit - dies läuft alles auf mich.
Mein Partner ist sozusagen „angestellt“.

Das Lokal läuft nun endlich nach 3 Jahren gut an und wir kommen gut über die Runden.

Leider klappt es privat nicht mehr, deshalb würde ich gerne das Lokal meinem Partner überlassen und mich wieder in das Berufsleben als Angestellte zurückziehen.

Meine Frage:
Kann ein Kfw Existenzgründerkredit auf meinen Partner übertragen werden?

Bitte um Hilfe!

Besten Dank hierfür…

Sandra

Hallo Sandra,

Ein KfW-Kredit wird grundsätzlich über die „Hausbank“ vergeben, in Ihrem Fall die Volksbank. Alles was diesen Kredit betrifft, kann nur über die Volksbank geregelt werden.

Allerdings hat die KfW eine hotline, Tel. Nr. 0800 539 9001 (kostenlos), da können Sie mit Mitarbeitern der KfW Ihren Fall durchsprechen und erfahren, ob die KfW grundsätzlich der Kreditübertragung zustimmt. Es wird dann Ihr Partner als Existenzgründer eingetragen, d. h. er müsste auch die Voraussetzungen eines Existenzgründers mitbringen. Das alles können  Sie mit der KfW telefonisch abklären.

Danach sprechen Sie mit der Volksbank und können das Ergebnis Ihres Gespräches mit der KfW vorlegen. Jetzt ist noch die Frage nach den Sicherheiten zu klären. Wenn Sie Sicherheiten hinterlegt haben, dann wird die Bank diese nur freigeben im Tausch gegen neue Sicherheiten, die dann Ihr Freund stellen müsste.

Ich hoffe, das hilft Ihnen. Ich wünsche Ihnen eine gute Zukunft!
Herzliche Grüße 
Klaus Leist

Besten Dank, Herr Leist!
Jetzt ist mir schon ein bißchen leichter ums Herz!!!

Vielen Dank hierfür…

Du bist der Unternehmer!

Ich habe im Mai 2010 für die Eröffnung eines Speiselokals
zusammen mit meinem Partner, durch die Volksbank ein
Kfw-Existenzgründer Darlehen im Wert von 50.000 € aufgenommen.

Mein Partner ist sozusagen „angestellt“. Das Lokal läuft nun endlich nach 3 Jahren gut an und wir kommen gut über die Runden.

Leider klappt es privat nicht mehr, deshalb würde ich gerne
das Lokal meinem Partner überlassen und mich wieder in das
Berufsleben als Angestellte zurückziehen.

Dann entlasse Deinen Angestellten, und und stelle jemand neues ein!
Alternativ dazu zahle einfach den Kredit zurück (z.B. indem Du das Lokal verkaufst; Bank vorher fragen).

Einfach so die Schulden an Dritte überschreiben geht nicht so einfach.
Es geht erst Recht nicht, das Lokal nur an den Partner „überschreiben“ zu wollen, weil er Dir als dann einziger Interessent nicht die besten Bedingungen dafür anbieten wird. Schreibe das Lokal zum Verkauf aus, damit die Anzahl der Kaufinteressenten größer wird als 1.

Moin!

Ich stimme meinen beiden Vorrednern zu.

KJL hat den sinnvollen (erst mal unverbindlich bei der KfW schlau machen, dann ggf. Feinheiten und machbares bei der Hausbank besprechen) Weg beschrieben.

Erdbeerzunge formuliert zwar etwas radikal, seine gedanken sind aber sinnvoll. Es sei denn, du warst nur ein Platzhalter für deinen ehemaligen Partner. dann hast du jetzt ein Problem…

Good Luck!

StefanR