Hallo,
wir (2 Erwachsene, 1 Kind und ein weiteres kurz vor der Geburt) sind dabei unsere Finanzierung für unser Einfamilienhaus zu planen.
Hierzu wollen wir das „Wohneigentums - Basisförderung Z - 15 Darlehen“ über die KFW Bank beantragen.
In den vergangenen 12 Monaten hatte ich einen Monat Elternzeit.
Mein Gesamtbrutto übersteigt allerdings die geförderte maximale Einkommensgrenze, ohne Berücksichtigung des Monats der Elternzeit.
Wird allerdings mit der Elternzeit gerechnet so bin ich unterhalb der Einkommensgrenze.
Im Antrag wird aber das anzunehmende Gesamtbrutto der kommenden Monate veranschlagt.
Bei unserem 2ten Kind werde ich auch wieder 2 Monate Elternzeit in anspruch nehmen. Diesmal allerdings am Stück und nicht gesplittet auf die 14 Lebensmonate.
Hier nun meine Frage:
Wird das Elterngeld somit auf das zu erwartende Gesamtbrutto angerechnet und anerkannt oder nicht?
Oder die Frage anderst gestellt:
Wird bei der L-Bank anerkannt wenn ich, als Mann und Alleinverdiner, 2 Monate Elternzeit nehme und somit mein Gesamtbrutto unterhalb der Einkommensgrenze liegt?
Danke schonmal im Vorraus für Eure Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Lupo77