Hallo Caren,
Die Überlegung ist nun, es abzumelden und auf einem privaten Stellplatz (Eigentum) innerhalb einer :Gemeinschaftsgarage eines Mehrfamilienhauses ohne Nummernschild stehen zu lassen.
Spricht etwas dagegen? Was sollte man beachten?
Versicherungstechnisch braucht man nicht viel zu beachten. Natürlich ist das Fahrzeug nach der Abmeldung nicht mehr versichert (Haftpflicht, Vollkasko, Teilkasko), aber das dürfte ja keine Überraschung sein 
Sollte es also zu einem Schaden (Brand, Einbruch, Diebstahl usw.) kommen, dann ist dafür keine Versicherung zuständig. In diesem Fall muss man das Risiko selber tragen. Aber gesetzlich ist dies schon erlaubt.
Soweit die Versicherungstechnische Antwort, weil deine Frage hier im „Versicherungsbrett“ steht. Solltest du aber noch andere Bedenken haben (technische, Gemeinschaftseigentum rechtliche usw.) dann solltest du in dem entsprechendem Brett etwas präziser beschreiben worum es dir geht und was du genau wissen möchtest.
Gruß
N.N