KFZ- abmelden

Hallo,
wenn man ein Auto hat, es nicht nutzt, es aber noch nicht verkaufen, will kann das ja wg. der Versicherung und Steuer ziemlich ins Geld gehen.

Die Überlegung ist nun, es abzumelden und auf einem privaten Stellplatz (Eigentum) innerhalb einer Gemeinschaftsgarage eines Mehrfamilienhauses ohne Nummernschild stehen zu lassen.

Spricht etwas dageben? Was sollte man beachten?

Danke!

Hallo,

Spricht etwas dageben? Was sollte man beachten?

m.W. darf ein nicht zugelassenes Fahrzeug nicht (bzw. nur kurze Zeit) irgendwo rumstehen. Wie es mit einer Gemeinschaftsgarage ist kann ich nicht sagen.

Versicherungstechnisch kann auch ein stehendes Auto einen Schaden verursachen. Es könnte z.B. Öl verlieren oder in Brand geraten.

Gruß
tycoon

Hallo Caren,

Die Überlegung ist nun, es abzumelden und auf einem privaten Stellplatz (Eigentum) innerhalb einer :Gemeinschaftsgarage eines Mehrfamilienhauses ohne Nummernschild stehen zu lassen.

Spricht etwas dagegen? Was sollte man beachten?

Versicherungstechnisch braucht man nicht viel zu beachten. Natürlich ist das Fahrzeug nach der Abmeldung nicht mehr versichert (Haftpflicht, Vollkasko, Teilkasko), aber das dürfte ja keine Überraschung sein :smile:

Sollte es also zu einem Schaden (Brand, Einbruch, Diebstahl usw.) kommen, dann ist dafür keine Versicherung zuständig. In diesem Fall muss man das Risiko selber tragen. Aber gesetzlich ist dies schon erlaubt.

Soweit die Versicherungstechnische Antwort, weil deine Frage hier im „Versicherungsbrett“ steht. Solltest du aber noch andere Bedenken haben (technische, Gemeinschaftseigentum rechtliche usw.) dann solltest du in dem entsprechendem Brett etwas präziser beschreiben worum es dir geht und was du genau wissen möchtest.

Gruß
N.N

Hallo,

Versicherungstechnisch braucht man nicht viel zu beachten.
Natürlich ist das Fahrzeug nach der Abmeldung nicht mehr
versichert (Haftpflicht, Vollkasko, Teilkasko), aber das
dürfte ja keine Überraschung sein :smile:

Das stimmt so nicht, da hier ggf. die beitragsfreie Ruheversicherung greift. Hierüber besteht sehr wohl Versicherungsschutz.

Sollte es also zu einem Schaden (Brand, Einbruch, Diebstahl
usw.) kommen, dann ist dafür keine Versicherung zuständig. In
diesem Fall muss man das Risiko selber tragen.

S.o. Welche Voraussetzungen für das Bestehen der Ruheversicherung gegeben sein müssen, sind im Einzelfall beim Versicherer zu erfragen.

Aber gesetzlich
ist dies schon erlaubt.

Aber nur, wenn es sich um keinen öffentlichen Verkehrsraum handelt.

Gruß
Loroth

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Hallo,

Servus,

wenn man ein Auto hat, es nicht nutzt, es aber noch nicht
verkaufen, will kann das ja wg. der Versicherung und Steuer
ziemlich ins Geld gehen.

Richtig.

Die Überlegung ist nun, es abzumelden und auf einem privaten
Stellplatz (Eigentum) innerhalb einer Gemeinschaftsgarage
eines Mehrfamilienhauses ohne Nummernschild stehen zu lassen.

Hier handelt es sich um eine Außerbetriebnahme.

Spricht etwas dageben? Was sollte man beachten?

Grundsätzlich nicht.
Schau mal in Deine AKB (Versicherungsbedingungen Kfz) was dort zum Thema „beitragsfreie Ruheversicherung“ geregelt ist. Im Regellfall sind z.B. die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Teilkasko (bis zu 18 Monaten) weiter versichert.

Auch die Pflichten sind klar geregelt (Auszug aus den GDV-AKB): „Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug in einem Einstellraum (z.B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z.B. einem geschlossenen Hofraum) nicht nur vorübergehend abzustellen und das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht zu gebrauchen…“

Danke!

Gerne