KFZ Absetzen wenn man nicht der Halter ist?

Hallo
Ich habe mich mit der IchAG Selbstständig gemacht im Bereich Autoteile, nun wüsste ich gerne mal wie es aussieht wenn ich ein oder zwei PKW mit Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung absetzen möchte aber nicht der Halter bin??

Einerseits habe ich gehört ich könnte nicht mal den Sprit absetzen andererseits habe ich gehört das ich selbst 2 PKW auch als nicht Halter ohne Probleme absetzen kann weil ich der Fahrer bin und das bzw. die Autos ja Geschäftlich nutze.

Also wie ist es denn nun??

Vielen Dank
Runte
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Hi Runte,

ich kann Deine Frage, so wie Du sie stellst, nicht beantworten - habe allerdings einen anderen Ansatz:

Wenn Dir jemand (Halter) sein Fahrzeug zur Nutzung überlaässt, dann tut er/sie das üblicher Weise nicht unentgeltlich. Sofern Du für das Ausleihen also von dieser Person oder gar Firma eine Rechnung für das Ausleihen/zur-Verfügung-Stellen erhieltest, könntest Du diese steuermindernd ansetzen.

und bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung?
Hallo,

Wenn Dir jemand (Halter) sein Fahrzeug zur Nutzung überlaässt,
dann tut er/sie das üblicher Weise nicht unentgeltlich. Sofern
Du für das Ausleihen also von dieser Person oder gar Firma
eine Rechnung für das Ausleihen/zur-Verfügung-Stellen
erhieltest, könntest Du diese steuermindernd ansetzen.

Und wenn der Halter z.B. ein Elternteil ist, dass einem das Auto zur Nutzung überlässt und man das dann voll- oder teilgeschäftlich nutzt?
Wobei der Halter zwar nichts für die Nutzung verlangt, wohl aber alle Rechungen hinsichtlich Steuer und Versicherung an den Nutzer weitergibt und der das bezahlt?

Chris

Hallo Chris,

ich bin kein Steuerverrater, aber soviel sagt mir der sog. gesundes Menschenverstand: Wenn keine Kosten entstehen, kannst Du sie auch nicht absetzen.

Warum stellt Dir der Verleiher nicht die Kosten für Benzin, Steuern und Versicherung in Rechnung?

Hi !

Vermutlich, weil sie dann im Rahmen der Einkünfte aus Gewerbebetrieb sowohl Einkommensteuer, als auch Umsatz- und Gewerbesteuer auslösen können. Oder umsatzsteuerlich im Rahmen des Unternehmens entstehen und ertragssteuerrechtlich als Liebhaberei gelten?

Antwort zur Ursprungsfrage:
Die tatsächlich entstandenen Kosten für die betrieblichen Fahrten (und nur für die) dürfen als Betriebsausgaben angesetzt werden. Wird das Auto auch für private Fahrten (Von der Arbeit nach Hause, oder zum Einkaufen) genutzt, sollte anhand eines Fahrtenbuches entweder pro Monat oder einmal im Jahr (da gibts keine Vorschrift, einfach so erfassen, wie die anderen Kosten auch) der Anteil der betrieblichen Nutzung ermittelt und dann auf die entstandenen Kosten angewendet werden. In die entstandenen Kosten sind selbstverständlich auch erst einmal die Kosten einzurechnen, die für private Fahrten entstehen. Diese Kosten werden dann ja mit Hilfe des ermittelten Anteils nicht als Betriebsausgabe berücksichtigt.

BARUL76