KFZ, Anhänger Schaden durch Dritte Person

Hallo,
dies ist meine erste Frage hier im Forum. Ich hoffe das Thema wurde im richtigen Bereich eingestellt.

Es geht sich um folgende Frage:

Es geht um Person A und Person B

Person A gehören Fahrzeug und Anhänger (750 kg).

Schadenschilderung:

Person B hängt den Anhänger an das Fahrzeug (beides von Person A). Im Anschluss möchte Person B diesen mit einer alten Gussheizung ( ca. 100kg) beladen. Person B legt die Heizung auf der hinteren Kante des Anhängers ab um die Heizung im Anschluss auf den Anhänger zu schieben. Da Person B den Anhänger nicht richtig befestigte, schlug dieser hoch und verursachte einen nicht unerheblichen Schaden in der Heckklappe des Fahrzeug.

Da Anhänger und Fahrzeug Person A gehören, gehe ich generell von einem Eigenschaden zwischen PKW und Anhänger aus. Es stellt sich mir jetzt nur die Frage, ob ich diesen Schaden der Privat-Haftpflichtversicherung von Person B melden sollte, da hier die nicht richtige Befestigung sowie das Eigenständige Beladen das Anhänger liegt. Die Verweisung der Privat-Haftpflichtversicherung auf die Haftpflicht des Anhängers funktioniert nicht.

Ich hoffe ich konnte den Schadenfall ausreichend gut darstellen.

Über Hilfe freu ich mich gern.

Vielen Dank.

Guten Morgen,

wenn in der Privat-Haftpflichtversicherung von Person B KFZ-Schäden beim Be-und Entladen sowie Gefälligkeitshandlungen versichert sind dann könnte man den Schaden einreichen und guter Hoffnung sein, dass dieser auch gezahlt wird.
Wenn nicht das wird es wohl auf eine Ablehnung hinauslaufen oder muss auf Kulanz seitens der Versicherung hoffen.

Gruß
LampEh

Hatte ich auch zuerst gedacht, aber B scheint sich PKW und Hänger bei A ausgeliehen zu haben und handelte wohl (ist nicht sicher) im eigenen Interesse.

Bei der Frage, ob die Privathaftpflicht zahlen muss, geht es um die Auslegung, ob der Schaden „beim Betrieb“ eines Fahrzeugs entstanden ist.
Ich würde das hier deutlich bejahen.
Laden und Entladen gehören zum Betrieb des KFZ.

Gegenbeispiel:
Jemand stellt einen 230V Heizlüfter in den Firmenwagen, um die Scheibe zu enteisen. Er enteist die Scheibe und den Rest des Fahrzeugs, weil alles in Flammen aufgeht. Die PHV musste bezahlen, weil das Fahrzeug nicht betrieben wurde, sondern weil der Heizlüfter betrieben wurde.

Ein anderer sitzt als Beifahrer wartend im Auto, das Radio geht nicht an. Er dreht den Zündschlüssel, um dem Radio Strom zu geben. Nur leider etwas zu weit, der Motor startet, der Gang war drin, Unfall. Auch hier wurde entschieden, dass die PHV zahlen muss.

Beispiele wurden hier entnommen:

Den Schaden wird der B dem A vermutlich aus der eigenen Tasche bezahlen müssen.

Gemeldet werden sollte es doch auf jeden Fall, denn nur wer einen Schaden meldet, kriegt ihn evtl. ersetzt. Auch wenn die Chancen nicht gut stehen.

1 Like

Genau ein Versuch kostet nichts :smiley:

Hi,

ja hatte den Thread so verstanden das Person B Person A hilft.
Nicht das Person B sich das Fahrzeug und den Anhänger leiht und eine alte Gussheizung alleine schleppt.

Danke für den Link… Kann manchmal helfen ein paar Beispiele zu haben :slight_smile:

Guten Morgen,

vielen Dank für die vielen Antworten.

Tatsächlich hilft Person B Person A beim Aus/-Umzug.

Person A war noch im Haus tätig, als Person B bereits eigenständig anfing den Anhänger, welcher hinter dem Auto stand, zu beladen. Die restliche Schadenschilderung s.o.

Wir werden es versuchen über die PHV von Person B abzuwickeln.

Grüße

Das könnte als Gefälligkeitsschaden dazu führen, dass Person B dem A gegenüber nicht haften muss - aber auch da gibt es Versicherungen, die Schäden begleichen, obwohl keine Zahlungspflicht besteht.
Tja, es bleibt aber noch das Problem, dass der Schaden beim und durch den Betrieb eines Fahrzeugs entstanden ist.

Melden kostet nichts. Versuch es.