Hallo,
dies ist meine erste Frage hier im Forum. Ich hoffe das Thema wurde im richtigen Bereich eingestellt.
Es geht sich um folgende Frage:
Es geht um Person A und Person B
Person A gehören Fahrzeug und Anhänger (750 kg).
Schadenschilderung:
Person B hängt den Anhänger an das Fahrzeug (beides von Person A). Im Anschluss möchte Person B diesen mit einer alten Gussheizung ( ca. 100kg) beladen. Person B legt die Heizung auf der hinteren Kante des Anhängers ab um die Heizung im Anschluss auf den Anhänger zu schieben. Da Person B den Anhänger nicht richtig befestigte, schlug dieser hoch und verursachte einen nicht unerheblichen Schaden in der Heckklappe des Fahrzeug.
Da Anhänger und Fahrzeug Person A gehören, gehe ich generell von einem Eigenschaden zwischen PKW und Anhänger aus. Es stellt sich mir jetzt nur die Frage, ob ich diesen Schaden der Privat-Haftpflichtversicherung von Person B melden sollte, da hier die nicht richtige Befestigung sowie das Eigenständige Beladen das Anhänger liegt. Die Verweisung der Privat-Haftpflichtversicherung auf die Haftpflicht des Anhängers funktioniert nicht.
Ich hoffe ich konnte den Schadenfall ausreichend gut darstellen.
Über Hilfe freu ich mich gern.
Vielen Dank.