KFZ / Auto - Post von der Polizei wegen Urkundenfälschung als Zeuge

Hallo
Ich hätte eine kurze Frage.
Und zwar.
Ich habe im September einen Wagen für 1100 gekauft, der TÜV bis August 2018 hat.

Der Verkäufer hatte angeblich den TÜV Bericht nicht mehr. Da ich weiß, dass man diesen auch anfordern kann (DEKRA, KÜS etc.) war mir dieses egal.

Optisch wie auch technisch war dieser Wagen für mich okay.
Ich habe einige Tage später den Wagen auslesen lassen.

Der ABS Sensor, die Lambdasonde (falls richtig geschrieben) sowie das AGR Ventil wurden erneuert. Auch die Bremsen vorne (Belege + Scheiben) wurden erneuert. Kostenpunkt etwa 400 Euro inklusive dem Einbau. ( Bei nur einen dieser Fehler hätte der Wagen nie im Leben TÜV bekommen)

Nun erreichte mich heute Post von der Polizei. Ich werde geladen als Zeugin. Die Urkundenfälschung fand im August statt. Erwerb des Fahrzeuges war im September diesen Jahres.

Ich hatte anschließend den TÜV Süd, TÜV Nord, GTÜ, DEKRA sowie KÜS angerufen.

Bei allen 5 „Firmen“ gab es keinen TÜV Bericht von August 2016, Nur von 2006 und 2014.
TÜV Rheinland und TÜV Hessen hatte ich heute niemandem mehr erreicht.

Nun vermute ich, dass die Papiere gefälscht sind / waren. Sollte sich dieses bestätigen, weiß ich, dass ich den Vertrag anfechten kann (oder vielleicht ist dieser nichtig?), wegen evtl arglistiger Täuschung / Betrug.

Nun zu meinen Fragen:
Die kosten, die ich durch die Reparaturen und Ersatzteile hatte, bekomme ich diese zusätzlich zu dem Kaufpreis zurück?

Kann es passieren, dass die Polizei den Wagen sofort stilllegt? Einbehält?

Ich bin beruflich auf den Wagen angewiesen. Sollte der Wagen eingezogen werden, was dann? Mein Pech oder gibt es da Ersatz? Mietwagen etc?

Steht mir in irgendeiner Form Schadensersatz zu?

Ich bin total baff und hab da schon ein wenig bedenken, wenn ich nächste Woche zur Polizei muss.

Ich hoffe ihr / Sie habt die Antworten auf meine Fragen.

Vielen Dank
Nathalie

Hallo!

Warte erst einmal ab, was die Polizei wissen will.

Wie gesagt, erst einmal Genaueres in Erfahrung bringen.

Egal welche Ansprüche man hat, ist von Betrügern zuweilen nichts mehr zu holen, so dass Geprellte auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Aber ich wiederhole mich: Warte erst einmal ab.

Im schlimmsten Fall bist Du das Auto los und der Gauner ist finanziell ein nackter Mann. Vielleicht musst Du das Auto nur noch einmal beim TÜV vorführen oder … ach, abwarten.

Gruß
Wolfgang

Hallo!

ich sehe das genauso wie @Wolfgang_Dreyer . Viel machen kannst du jetzt nicht, da du nicht weißt, worum es konkret geht. Wenn es um den gefälschten TÜV geht, dürfte die Sache für dich mit den Reparaturen und neuem TÜV erledigt sein. Ich denke, wenn der Wagen z.B. geklaut wäre, wärst du ihn längst schon wieder los.
Man könnte über den Vertrag und Schadenersatz nachdenken, aber keiner weiß, ob da beim Verkäufer überhaupt was zu holen ist.

Was ich mich aber grade wundere:

Wenn etwas mit dem ABS-System nicht stimmt, geht sofort ne Warnleuchte im Auto an. Ebenso, wenn am Abgassystem (AGR, Lambda-Sonde) was nicht stimmt.
Das hätte auf einer Probefahrt vor dem Kauf auffallen müssen.
Daß die Warnleuchten defekt sind, ist unwahrscheinlich. (Sie leuchten auch beim Start auf, aber da achten man nicht so drauf)
Wenn die Lampen an waren, mußt du dir wahrscheinlich die Frage gefallen lassen, warum dir das beim Kauf nicht aufgefallen ist. Das schmälert die Erfolgschancen auf Schadenersatz o.ä. ganz erheblich.

Übrigens: Der TÜV prüft in der Regel nicht, wie weit die Bremsen verschlissen sind. Dazu müßten nämlich meistens die Räder abmontiert werden. Wenn das Auto nicht grade durch Quietschbleche oder elektronische Sensoren selbst verkündet, daß die Bremsbeläge (von Belag, nicht Beleg :wink: ) abgenutzt sind, und die Scheiben nicht grade zu viel Rost haben, kommt das Auto auch mit nem halben Millimeter Restbelag durch den TÜV. Vorausgesetzt, die Bremsleistung stimmt noch.

Die werden gerne mal abgeklemmt oder abgeklebt. Das Aufleuchten aller Meldeleuchten ist eigentlich eine vorgeschriebene Sicherheitsfunktion um defekte zu erkennen.

Die kreativere Methode ist, die Meldeleuchte bei einer anderen anzuklemmen.
Ist heute etwas aufwändiger, da die Meldeleuchten auf einer Printplatte sitzen und über den CAN-Bus angesteuert werden.

MfG Peter(TOO)

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wozu eigentlich ? Das mag die Polizei machen um für die Staatsanwaltschaft dem Verdacht der Urkundenfälschung (Prüfplakette) nachzugehen.

ich hätte mich an den einzigen gewandt, der verantwortlich ist, der Verkäufer !
Und ich hätte auch nicht 400 € bezahlt um Mängel zu beheben.

Ich wollte den Tachostand abgleichen. Versteh sowieso nicht, was ich damit zu tun habe.
Laut der Polizei wollen die den Vertrag sehen. Obwohl dies nen Monat vor den Kauf passiert ist.
Über die 400 Euro lässt sich streiten :wink:
Ich versteh die Welt nicht mehr :smiley:

Danke. Aber mich beschäftigt sowas wie… was wäre wenn? :smiley:

Ein Freund von mir meinte auch man kann dort was abklemmen.

Also wer eine Urkundenfälschung begeht, und noch so blöd ist (!!!) sich dabei erwischen zu lassen, schreckt eh vor nichts zurück. Ich bin sehr gespannt.

Was ist an „aufwändiger“ so schwer zu verstehen?

MfG Peter(TOO)

so geht es mir, ich verstehe deine Antwort nicht.

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