KFZ Deckungszusage Forderung gegen Eigentümer und nicht gegen Versicherungsnehmer

Hallo liebe W-W-W-ler,

heute beschäftigen mich folgende Frage.

Person Eigentümer kauft sich 2010 ein Fahrzeug. Person Benutzer will das besagte Fahrzeug aber für sich nutzen und bietet dem Eigentümer des KFZ an, dass er für alle Unkosten (Versicherung, Steuer, Sprit etc) aufkommt.

Person Benutzer holt sich dazu von einer Versicherung die vorläufige Deckungszusage mit dem Person Eigentümer das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vertrauensvoll anmeldet.

Die Deckungszusage wurde vom Benutzer allerdings nie bezahlt. Von einer Beitreibung durch den Gerichtsvollzieher und einem Vollstreckungsbescheid wusste der Eigentümer gar nichts. Person Benutzer hat unter anderem die Plaketten am Fahrzeug selbst angebracht, das Fahrzeug wurde zwangsstillgelegt. Für diese Urkundenfälschung wurde Person Benutzer auch verurteilt.
Auch hiervon hat der Eigentümer erst 3,5 Jahre später Erkenntnis erlangt. Sämtliche Briefe an den Eigentümer wurden durch Benutzer abgefangen und vernichtet. Es war/ist für den Eigentümer überhaupt nicht nachvollziehbar, was alles in der Zeit geschehen war, da Person Benutzer sich bis heute nicht dazu äußert hat oder gar Stellung bezieht.

Erst vier Jahre später - mit Neuanmeldung des Fahrzeuges - erhält der Eigentümer davon Kenntnis, dass die Versicherungsgesellschaft die geforderte Summe vom Eigentümer incl. aller bis dahin aufgelaufenen Kosten seit 2010 wieder haben möchte.

Wer muss nun tatsächlich für die Versicherung aufkommen, Eigentümer oder Versicherungsnehmer?

Vielen Dank für das Lesen

Liebe Grüße Asmodine

Hallo,

sehr wirr geschrieben!

Hallo liebe W-W-W-ler,

heute beschäftigen mich folgende Frage.

Person Eigentümer kauft sich 2010 ein Fahrzeug. Person
Benutzer will das besagte Fahrzeug aber für sich nutzen und
bietet dem Eigentümer des KFZ an, dass er für alle Unkosten
(Versicherung, Steuer, Sprit etc) aufkommt.

Person Benutzer holt sich dazu von einer Versicherung die
vorläufige Deckungszusage mit dem Person Eigentümer das
Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vertrauensvoll anmeldet.

Soll man darunter verstehen, dass Benutzer dem Eigentümer eine EVB-Nr. mitteilte mit deren der Eigentümer das Fahrzeug bei der Zulassung angemeldet hat.

Die Frage die sich mir hier stellt: Wer wurde bei der Zulassungsstelle als Versicherungsnehmer und wer als Fahrzeughalter eingetragen.

Gruß Merger

Hallo,

Die Deckungszusage wurde vom Benutzer allerdings nie bezahlt.

die muß auch nicht bezahlt werden.

Wer muss nun tatsächlich für die Versicherung aufkommen, Eigentümer oder Versicherungsnehmer?

Der Vertragspartner der Versicherung ist der Versicherungsnehmer (welche Überraschung !), auch dann wenn das KFZ auf einen anderen Halter angemeldet ist. Es erstaunt schon, dass der Versicherungsnehmer vier Jahre lang nichts von seiner Versicherung gehört haben will.

Sollte der „Benutzer“ etwas versaubeutelt haben, kann sich der Versicheurngsnehmer bei ihm schadlos halten, wenn es denn da etwas zu holen gibt.

Gruß

Nordlicht

Hsllo Nordlicht,

Hallo,

Wer muss nun tatsächlich für die Versicherung aufkommen, Eigentümer oder Versicherungsnehmer?

Der Vertragspartner der Versicherung ist der
Versicherungsnehmer (welche Überraschung !), auch dann wenn
das KFZ auf einen anderen Halter angemeldet ist. Es erstaunt
schon, dass der Versicherungsnehmer vier Jahre lang nichts von
seiner Versicherung gehört haben will.

In der Zulassungsbescheinigung Teil II und im Fahrzeugschein steht jeweils der Eigentümer. Der Eigentümer hat 2010 keine vorläufige Deckungszusage bei der Versicherung eingeholt, sondern NUR der Benutzer.
Eigentümer und Benutzer sind 2010 zur Zulassungsstelle gegangen und haben gemeinsam das KFZ mit der vorläufigen Deckungszusage vom Benutzer angemeldet.

Der Versicherungsnehmer/Benutzer des KFZ wusste, dass er nichts bezahlt hat und wohl auch nicht bezahlen konnte. Die Versicherung hatte dem Benutzer/Versicherungsnehmer daraufhin den Versicherungsvertrag gekündigt, eine Zwangsstillegung angemeldet und ihm auch mehrfach den Gerichtsvollzieher im Haus geschickt. Vermutlich hat der Benutzer auch eine eidesstattliche Versicherung abgegeben - es ist schlicht und ergreifend unbekannt.
Jedoch hat der Benutzer im gleichem Atemzug neue Plaketten an dem Fahrzeug angebracht und ist weiterhin damit munter durch die Gegend gefahren. Erwischt wurde der Benutzer/Versicherungsnehmer tatsächlich erst 2012 und wurde 2013 rechtkräftig verurteilt. (boah Was manch einer für kriminelle Energien besitzt, wird mir erst jetzt klar, wo ich es schreibe)

Bis zur Zwangsinhaftierung des Versicherungsnehmers/Benutzers war dem Eigentümer/Halter des Fahrzeuges nichts davon bekannt. Da der Versicherungsnehmer/Benutzer fleißig die Post unterschlagen und vernichtet hat. Der Versicherungsnehmer/Benutzer äußert sich bis heute auch nicht weiter dazu und betreibt Vogelstraußpolitik.

Die Versicherung will aber nun den Versicherungsbetrag von 2010 vom Eigentümer/Halter bezahlt bekommen und nicht vom damalig angemeldeten Versicherungsnehmer/Benutzer.

Ich hoffe, das war nun etwas verständlicher.

LG Asmo

Hallo Asmodine,

Person Eigentümer kauft sich 2010 ein Fahrzeug. Person
Benutzer will das besagte Fahrzeug aber für sich nutzen und
bietet dem Eigentümer des KFZ an, dass er für alle Unkosten
(Versicherung, Steuer, Sprit etc) aufkommt.

So weit, so gut.

Person Benutzer holt sich dazu von einer Versicherung die
vorläufige Deckungszusage mit dem Person Eigentümer das
Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vertrauensvoll anmeldet.

Mal sehen ob das richtig verstanden wurde:

Fahrzeughalter= Eigentümer, so richtig?
Versicherungnehmer= Benutzer, so richtig?

Die Deckungszusage wurde vom Benutzer allerdings nie bezahlt.

Man zahlt nicht für eine Deckungszusage, sondern für einen Versicherungsdeckung.

Von einer Beitreibung durch den Gerichtsvollzieher und einem
Vollstreckungsbescheid wusste der Eigentümer gar nichts.
Person Benutzer hat unter anderem die Plaketten am Fahrzeug
selbst angebracht, das Fahrzeug wurde zwangsstillgelegt. Für
diese Urkundenfälschung wurde Person Benutzer auch verurteilt.

Hier scheint doch eine besondere Nähe zwischen Eigentümer und Benutzer zu sein, oder?

Auch hiervon hat der Eigentümer erst 3,5 Jahre später
Erkenntnis erlangt. Sämtliche Briefe an den Eigentümer wurden
durch Benutzer abgefangen und vernichtet. Es war/ist für den
Eigentümer überhaupt nicht nachvollziehbar, was alles in der
Zeit geschehen war, da Person Benutzer sich bis heute nicht
dazu äußert hat oder gar Stellung bezieht.

Favorisiert meine oben formulierte Frage.

Erst vier Jahre später - mit Neuanmeldung des Fahrzeuges -
erhält der Eigentümer davon Kenntnis, dass die
Versicherungsgesellschaft die geforderte Summe vom Eigentümer
incl. aller bis dahin aufgelaufenen Kosten seit 2010 wieder
haben möchte.

Wenn der Eigentümer lediglich Fahrzeughalter war ist das eigentlich nicht möglich, es sei denn, der Eigentümer und Benutzer waren oder sind Ehepartner, stimmt das?

Wer muss nun tatsächlich für die Versicherung aufkommen,
Eigentümer oder Versicherungsnehmer?

Der Versicherungsnehmer im Normalfall es sei denn, Eigentümer und Versicherungsnehmer sind Ehepartner!

Bitte, vielleicht kann man das auch einfacher erklären, sodass man die Zusammenhänge verstehen kann, ok.

Gruß

BHShuber

Hallo BHShuber

Hallo Asmodine,

Person Eigentümer kauft sich 2010 ein Fahrzeug. Person
Benutzer will das besagte Fahrzeug aber für sich nutzen und
bietet dem Eigentümer des KFZ an, dass er für alle Unkosten
(Versicherung, Steuer, Sprit etc) aufkommt.

So weit, so gut.

Person Benutzer holt sich dazu von einer Versicherung die
vorläufige Deckungszusage mit dem Person Eigentümer das
Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vertrauensvoll anmeldet.

Mal sehen ob das richtig verstanden wurde:

Fahrzeughalter= Eigentümer, so richtig?
Versicherungnehmer= Benutzer, so richtig?

Korrekt

Die Deckungszusage wurde vom Benutzer allerdings nie bezahlt.

Man zahlt nicht für eine Deckungszusage, sondern für einen
Versicherungsdeckung.

Sorry, aber ohne vorläufige Deckungszusage ist wahrscheinlich auch keine Anmeldung vom Fahrzeug möglich. Daher habe ich es so dargestellt.

Von einer Beitreibung durch den Gerichtsvollzieher und einem
Vollstreckungsbescheid wusste der Eigentümer gar nichts.
Person Benutzer hat unter anderem die Plaketten am Fahrzeug
selbst angebracht, das Fahrzeug wurde zwangsstillgelegt. Für
diese Urkundenfälschung wurde Person Benutzer auch verurteilt.

Hier scheint doch eine besondere Nähe zwischen Eigentümer und
Benutzer zu sein, oder?

Eigentümer und Benutzer hatten sich zeitweise eine Wohnung geteilt.

Auch hiervon hat der Eigentümer erst 3,5 Jahre später
Erkenntnis erlangt. Sämtliche Briefe an den Eigentümer wurden
durch Benutzer abgefangen und vernichtet. Es war/ist für den
Eigentümer überhaupt nicht nachvollziehbar, was alles in der
Zeit geschehen war, da Person Benutzer sich bis heute nicht
dazu äußert hat oder gar Stellung bezieht.

Favorisiert meine oben formulierte Frage.

Ja

Erst vier Jahre später - mit Neuanmeldung des Fahrzeuges -
erhält der Eigentümer davon Kenntnis, dass die
Versicherungsgesellschaft die geforderte Summe vom Eigentümer
incl. aller bis dahin aufgelaufenen Kosten seit 2010 wieder
haben möchte.

Wenn der Eigentümer lediglich Fahrzeughalter war ist das
eigentlich nicht möglich, es sei denn, der Eigentümer und
Benutzer waren oder sind Ehepartner, stimmt das?

Nein und da ist der Knackpunkt, die beiden waren nie verheiratet. Der Benutzer/Versicherungsnehmer wollte ursprünglich das Fahrzeug auf seinem Namen anmelden, doch die Zulassungsstelle hatte dem nicht zugestimmt, weil scheinbar schon zuvor etwas vorgefallen war.

Wer muss nun tatsächlich für die Versicherung aufkommen,
Eigentümer oder Versicherungsnehmer?

Der Versicherungsnehmer im Normalfall es sei denn, Eigentümer
und Versicherungsnehmer sind Ehepartner!

Siehe oben, sie waren nie verheiratet.

Bitte, vielleicht kann man das auch einfacher erklären, sodass
man die Zusammenhänge verstehen kann, ok.

Ich habe keine Ahnung, wie ich es noch einfacher erklären soll :frowning:

Danke und lieben Gruß
Asmo

Hallo nochmal,

Person Eigentümer kauft sich 2010 ein Fahrzeug. Person
Benutzer will das besagte Fahrzeug aber für sich nutzen und
bietet dem Eigentümer des KFZ an, dass er für alle Unkosten
(Versicherung, Steuer, Sprit etc) aufkommt.

So weit, so gut.

Person Benutzer holt sich dazu von einer Versicherung die
vorläufige Deckungszusage mit dem Person Eigentümer das
Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vertrauensvoll anmeldet.

Mal sehen ob das richtig verstanden wurde:

Fahrzeughalter= Eigentümer, so richtig?
Versicherungnehmer= Benutzer, so richtig?

Korrekt

Die Deckungszusage wurde vom Benutzer allerdings nie bezahlt.

Man zahlt nicht für eine Deckungszusage, sondern für einen
Versicherungsdeckung.

Sorry, aber ohne vorläufige Deckungszusage ist wahrscheinlich
auch keine Anmeldung vom Fahrzeug möglich. Daher habe ich es
so dargestellt.

Kein Thema.

Von einer Beitreibung durch den Gerichtsvollzieher und einem
Vollstreckungsbescheid wusste der Eigentümer gar nichts.
Person Benutzer hat unter anderem die Plaketten am Fahrzeug
selbst angebracht, das Fahrzeug wurde zwangsstillgelegt. Für
diese Urkundenfälschung wurde Person Benutzer auch verurteilt.

Hier scheint doch eine besondere Nähe zwischen Eigentümer und
Benutzer zu sein, oder?

Eigentümer und Benutzer hatten sich zeitweise eine Wohnung
geteilt.

Ok.

Auch hiervon hat der Eigentümer erst 3,5 Jahre später
Erkenntnis erlangt. Sämtliche Briefe an den Eigentümer wurden
durch Benutzer abgefangen und vernichtet. Es war/ist für den
Eigentümer überhaupt nicht nachvollziehbar, was alles in der
Zeit geschehen war, da Person Benutzer sich bis heute nicht
dazu äußert hat oder gar Stellung bezieht.

Favorisiert meine oben formulierte Frage.

Ja

Erst vier Jahre später - mit Neuanmeldung des Fahrzeuges -
erhält der Eigentümer davon Kenntnis, dass die
Versicherungsgesellschaft die geforderte Summe vom Eigentümer
incl. aller bis dahin aufgelaufenen Kosten seit 2010 wieder
haben möchte.

Wenn der Eigentümer lediglich Fahrzeughalter war ist das
eigentlich nicht möglich, es sei denn, der Eigentümer und
Benutzer waren oder sind Ehepartner, stimmt das?

Nein und da ist der Knackpunkt, die beiden waren nie
verheiratet. Der Benutzer/Versicherungsnehmer wollte
ursprünglich das Fahrzeug auf seinem Namen anmelden, doch die
Zulassungsstelle hatte dem nicht zugestimmt, weil scheinbar
schon zuvor etwas vorgefallen war.

Aha, dann hat man das Fahrzeug über den Eigentümer als Halter angemeldet.

Wer muss nun tatsächlich für die Versicherung aufkommen,
Eigentümer oder Versicherungsnehmer?

Der Versicherungsnehmer im Normalfall es sei denn, Eigentümer
und Versicherungsnehmer sind Ehepartner!

Siehe oben, sie waren nie verheiratet.

Dann sollte der Versicherer hier keine Handhabe, bzw. eine Forderung stellen können, man geht jetzt davon aus, das es sich bei der Neuanmeldung um denselben Versicherer handelt.

Sofern sich der Eigentümer niemals versicherungstechnisch was zu schulden kommen hat lassen, dürfte das ja kein Problem sein, es muss ja nicht der ehemaliger Versicherer des Benutzers/Versicherungsnehmers sein.

Kann es sein, dass der Versicherer den Vorwurf erhoben hat, der Beihilfe zum Versicherungsbetrug??? Dem Eigentümer??

Gruß

BHShuber

Hallo Asmodine,

eidesstattliche Versicherung abgegeben - es ist schlicht und ergreifend unbekannt.

Hoffentlich ist bekannt, ob der „Benutzer“ überhaupt einen Führerschein hat. Sollte das nicht der Fall sein, droht dem Eigentümer noch mehr Ungemach.

Versicherungsnehmer/Benutzer äußert sich bis heute auch nicht weiter dazu und betreibt Vogelstraußpolitik.

Dem Eigentümer war es aber offenbar auch ziemlich egal, was der Benutzer da getrieben hat. Da haben sich wohl zwei Strauße gesucht und gefunden.

Die Versicherung will aber nun den Versicherungsbetrag von 2010 vom Eigentümer/Halter bezahlt bekommen und nicht vom damalig angemeldeten Versicherungsnehmer/Benutzer.

Dazu kann ich beim besten Willen keine Auskunft geben. Hier sollte ein Rechtsanwalt oder die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale konsultiert werden.

Gruß

Nordlicht

Hallo Nordlicht

eidesstattliche Versicherung abgegeben - es ist schlicht und ergreifend unbekannt.

Hoffentlich ist bekannt, ob der „Benutzer“ überhaupt einen
Führerschein hat. Sollte das nicht der Fall sein, droht dem
Eigentümer noch mehr Ungemach.

Man, man, man, male bloß nicht den Teufel an die Wand :frowning:

Versicherungsnehmer/Benutzer äußert sich bis heute auch nicht weiter dazu und betreibt Vogelstraußpolitik.

Dem Eigentümer war es aber offenbar auch ziemlich egal, was
der Benutzer da getrieben hat. Da haben sich wohl zwei Strauße
gesucht und gefunden.

Wenn jemand sämtliche Post unterschlagen wird, bekommt man keine Kenntnis davon, wer einem alles schreibt und vor allem was überhaupt darin steht.
Wenn der Eigentümer (im Gegensatz zum Benutzer) auch noch auf Arbeit ist, bekommt er genau so wenig mit, wenn der Gerichtsvollzieher in der Wohnung steht. Da aber auch in der Wohnung keine Wertsachen drin enthalten sind, sondern nur bescheidener Lebensstandard, die zudem auch alle dem Eigentümer gehören, ist da noch nicht mal ein Kuckuck auf Gerätschaften oder ähnliches zu finden.

Das hat in dem Falle nichts mit einer Scheiß-Egal-Mentalität zu tun. Hier wurde einfach das entgegen gebrachte Vertrauen schamlos und schmarotzerhaft über Jahre missbraucht.

Die Versicherung will aber nun den Versicherungsbetrag von 2010 vom Eigentümer/Halter bezahlt bekommen und nicht vom damalig angemeldeten Versicherungsnehmer/Benutzer.

Dazu kann ich beim besten Willen keine Auskunft geben. Hier
sollte ein Rechtsanwalt oder die Rechtsberatung der
Verbraucherzentrale konsultiert werden.

Dennoch danke für den Versuch.

LG Asmodine

Hallo BHShuber

danke, dass du dich noch einmal genauer damit befasst und notfalls nachfragst.

Wenn der Eigentümer lediglich Fahrzeughalter war ist das
eigentlich nicht möglich, es sei denn, der Eigentümer und
Benutzer waren oder sind Ehepartner, stimmt das?

Nein und da ist der Knackpunkt, die beiden waren nie
verheiratet. Der Benutzer/Versicherungsnehmer wollte
ursprünglich das Fahrzeug auf seinem Namen anmelden, doch die
Zulassungsstelle hatte dem nicht zugestimmt, weil scheinbar
schon zuvor etwas vorgefallen war.

Aha, dann hat man das Fahrzeug über den Eigentümer als Halter
angemeldet.

Ja, ich dachte, dass hätte ich schon klar dargestellt. Entschuldigung, wenn es nicht so rüber gekommen ist. Aber Versicherungsrecht ist auch ein sehr schweres Thema.

Wer muss nun tatsächlich für die Versicherung aufkommen,
Eigentümer oder Versicherungsnehmer?

Der Versicherungsnehmer im Normalfall es sei denn, Eigentümer
und Versicherungsnehmer sind Ehepartner!

Siehe oben, sie waren nie verheiratet.

Dann sollte der Versicherer hier keine Handhabe, bzw. eine
Forderung stellen können, man geht jetzt davon aus, das es
sich bei der Neuanmeldung um denselben Versicherer handelt.

Bei der Neuanmeldung hat sich jetzt der Eigentümer selbst versichert. Der Eigentümer hat sich sofort von Person Benutzer getrennt, als das mit der Zwangsinhaftierung passierte.

Sofern sich der Eigentümer niemals versicherungstechnisch was
zu schulden kommen hat lassen, dürfte das ja kein Problem
sein, es muss ja nicht der ehemaliger Versicherer des
Benutzers/Versicherungsnehmers sein.

Der Eigentümer hat sich auch bei einer ganz anderen Versicherung, als bei der die die Forderung versucht beizutreiben, versichert. Versicherungstechnisch ist sie nie negativ in Erscheinung getreten.

Kann es sein, dass der Versicherer den Vorwurf erhoben hat,
der Beihilfe zum Versicherungsbetrug??? Dem Eigentümer??

Bisher ist dem Eigentümer nichts dergleichen von bekannt. Der Eigentümer weiss anhand der datierten Versicherungaufstellung lediglich, dass es ein Urteil gegeben haben muss, sonst wäre auch kein Vollstreckungstitel vorhanden.

Die Versicherung stellt es jetzt aber so dar, als gelte der Vollstreckungstitel gegen den Eigentümer und nicht gegen den Versicherungsnehmer/Benutzer.
Die Versicherung händigt ja auch keine Kopien der unterzeichneten Vertragsunterlagen aus, sondern beruft sich lediglich auf ihre detaillierte Forderungsaufstellung (in dem eben mehrfach solche Kostenpunkte wie Gerichtsvollzieher, Zwangsvollstreckung, Schufaauskünfte usw. enthalten sind).

In der Schufa-Auskunft konnte der Eigentümer nichts dergleichen gegen sich finden, noch nicht einmal ein Eintrag von besagter Versicherung, wie in der Forderungsaufstellung von der Versicherung mehrfach dargestellt.
Folglich gehe ich jetzt davon aus, dass das Urteil und der Titel sich gegen den Benutzer richtet und die Versicherung durch Einschüchterungstaktik versucht den Eigentümer zur Zahlung zu bewegen.

Der Eigentümer hofft nur insgeheim, dass mit ihren Daten kein Diebstahl begangen wurde. Nach so viel krimineller Energie muss man ja mittlerweile mit allem rechnen.

Liebe Grüße
Asmo

Hallo,

na dann, zur Zulassungstelle und erfragen ob hier gegen den Eigentümer Einträge vorliegen, wenn nicht, zum nächsten anderen Versicherer, und versuchen das Auto zuzulassen, es kann sein, wenn es sich im denselben PKW handelt, dass wenn die Staatsanwaltschaft eingeschaltet war, ein Eintrag in der Zulassungsstelle vorhanden ist.

Gruß

BHShuber

Hallo BHShuber

Hallo,

na dann, zur Zulassungstelle und erfragen ob hier gegen den
Eigentümer Einträge vorliegen, wenn nicht, zum nächsten
anderen Versicherer, und versuchen das Auto zuzulassen, es
kann sein, wenn es sich im denselben PKW handelt, dass wenn
die Staatsanwaltschaft eingeschaltet war, ein Eintrag in der
Zulassungsstelle vorhanden ist.

Das Auto ist schon zugelassen, es wurde auch bei einer anderen Versicherung versichert. Der Eigentümer musste eine Versicherungsanzeige und Versicherungsgebühren, sowie eine Steueranzeige und die Steuergebühren zahlen. Bei der Anmeldung wurde nichts von einer Staatsanwaltschaft erwähnt.

Anzeige = Staatanwaltschaft??? o_O

LG Asmo