Hallo BHShuber
danke, dass du dich noch einmal genauer damit befasst und notfalls nachfragst.
Wenn der Eigentümer lediglich Fahrzeughalter war ist das
eigentlich nicht möglich, es sei denn, der Eigentümer und
Benutzer waren oder sind Ehepartner, stimmt das?
Nein und da ist der Knackpunkt, die beiden waren nie
verheiratet. Der Benutzer/Versicherungsnehmer wollte
ursprünglich das Fahrzeug auf seinem Namen anmelden, doch die
Zulassungsstelle hatte dem nicht zugestimmt, weil scheinbar
schon zuvor etwas vorgefallen war.
Aha, dann hat man das Fahrzeug über den Eigentümer als Halter
angemeldet.
Ja, ich dachte, dass hätte ich schon klar dargestellt. Entschuldigung, wenn es nicht so rüber gekommen ist. Aber Versicherungsrecht ist auch ein sehr schweres Thema.
Wer muss nun tatsächlich für die Versicherung aufkommen,
Eigentümer oder Versicherungsnehmer?
Der Versicherungsnehmer im Normalfall es sei denn, Eigentümer
und Versicherungsnehmer sind Ehepartner!
Siehe oben, sie waren nie verheiratet.
Dann sollte der Versicherer hier keine Handhabe, bzw. eine
Forderung stellen können, man geht jetzt davon aus, das es
sich bei der Neuanmeldung um denselben Versicherer handelt.
Bei der Neuanmeldung hat sich jetzt der Eigentümer selbst versichert. Der Eigentümer hat sich sofort von Person Benutzer getrennt, als das mit der Zwangsinhaftierung passierte.
Sofern sich der Eigentümer niemals versicherungstechnisch was
zu schulden kommen hat lassen, dürfte das ja kein Problem
sein, es muss ja nicht der ehemaliger Versicherer des
Benutzers/Versicherungsnehmers sein.
Der Eigentümer hat sich auch bei einer ganz anderen Versicherung, als bei der die die Forderung versucht beizutreiben, versichert. Versicherungstechnisch ist sie nie negativ in Erscheinung getreten.
Kann es sein, dass der Versicherer den Vorwurf erhoben hat,
der Beihilfe zum Versicherungsbetrug??? Dem Eigentümer??
Bisher ist dem Eigentümer nichts dergleichen von bekannt. Der Eigentümer weiss anhand der datierten Versicherungaufstellung lediglich, dass es ein Urteil gegeben haben muss, sonst wäre auch kein Vollstreckungstitel vorhanden.
Die Versicherung stellt es jetzt aber so dar, als gelte der Vollstreckungstitel gegen den Eigentümer und nicht gegen den Versicherungsnehmer/Benutzer.
Die Versicherung händigt ja auch keine Kopien der unterzeichneten Vertragsunterlagen aus, sondern beruft sich lediglich auf ihre detaillierte Forderungsaufstellung (in dem eben mehrfach solche Kostenpunkte wie Gerichtsvollzieher, Zwangsvollstreckung, Schufaauskünfte usw. enthalten sind).
In der Schufa-Auskunft konnte der Eigentümer nichts dergleichen gegen sich finden, noch nicht einmal ein Eintrag von besagter Versicherung, wie in der Forderungsaufstellung von der Versicherung mehrfach dargestellt.
Folglich gehe ich jetzt davon aus, dass das Urteil und der Titel sich gegen den Benutzer richtet und die Versicherung durch Einschüchterungstaktik versucht den Eigentümer zur Zahlung zu bewegen.
Der Eigentümer hofft nur insgeheim, dass mit ihren Daten kein Diebstahl begangen wurde. Nach so viel krimineller Energie muss man ja mittlerweile mit allem rechnen.
Liebe Grüße
Asmo