Hallo BHShuber,
ich habe den Eindruck, dass Du den Text in dem von dir angegebenen Link nicht vollständig gelesen hast.
Hallo Merger,
Schickt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dorthin und es wäre
keine andere Möglichkeit aus das Private Fahrzeug, muss er bei
einem Schaden, den Schaden erstatten.
Nein - dies trifft so nicht zu.
Aus welchem Fundus der reichhaltigen Erfahrungen kannst du das
denn behaupten?
Dann einfach deinen selbst angegebenen Link richtig lesen.
Für den Fremdschaden ist auf jeden Fall die
Kfz-Haftpflicht-Versicherung zuständig
(KFZ-Pflichtversicherung).
Das ist richtig, doch wird der Versicherer bei einer
Dienstfahrt sich am Arbeitgeber gütlich tun!
Nach der Rechtsprechung hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber in entsprechender Anwendung des § 670 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) einen Anspruch auf Ersatz des Sachschadens, der ihm während der Dienstfahrt mit dem Privat-Pkw entstanden ist. Für den sogenannten Rückstufungsschaden (Kfz-Versicherung) hat der Arbeitgeber dann, wenn er die nach dem Steuerrecht anerkannte Kilometerpauschale (derzeit 0,30 Euro) zahlt, grundsätzlich nicht einzutreten. Anders verhält es sich natürlich dann, wenn die Erstattung eines etwaigen Rückstufungsschadens mit dem Arbeitnehmer vorher vereinbart wurde.
Ob er eine Kilometerpauschale erhält wissen wir nicht,
also kann auch nicht beurteilt werden was zutrifft.
Auch ob hier eine Vereinbarung über den Rückstufungsschadens getroffen wurde ist nicht bekannt.
Allerdings kommt es hier auch auf den Einzelfall an.
Ganz genau, denn der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet
seinen eigenen PKW zur Dienstfahrt zu verwenden, wenn der
Arbeitgeber das aber möchte und keine andere Möglichkeit
besteht, muss er für etwaige Schäden aufkommen.
Siehe deinen eigenen Link:
Laut Rechtsprechung gehört die Nutzung eines Kfz zum allgemeinen Risiko. Dazu zählen die Benutzung des Autos auf Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, das Abstellen des Pkw auf dem Firmenparkplatz sowie die Benutzung des Wagens auf Dienstreisen oder Fahrten zu auswärtigen Arbeits- oder Lehrgangsorten, sofern der Pkw nur zur persönlichen Erleichterung oder mit der Absicht der Zeitersparnis eingesetzt wird. Entsteht hier ein unfallbedingter Schaden, besteht kein Ersatzanspruch gegen den Arbeitgeber.
Nehmen wir aber trotzdem mal an -
Wenn ein Haftungsanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber besteht, bleibt die Frage zu klären, ob und inwieweit den Arbeitnehmer ein Mitverschulden am Verkehrsunfall trifft. Sollte dies der Fall sein, würde der Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers gemindert oder gar entfallen.
Derzeit gilt ein dreistufiges Haftungsmodell:
a) Keine Haftung des Arbeitnehmers bei „leichtester Fahrlässigkeit“.
b) Anteilige Haftung des Arbeitnehmers bei „mittlerer Fahrlässigkeit“.
c) Grundsätzlich volle Haftung des Arbeitnehmers im Falle „grober Fahrlässigkeit und Vorsatz“.
In meinem ehemaligen Arbeitsvertrag stand - der Arbeitgeber
übernimmt bei Schäden durch Dienstfahrten max. den
Selbstbehalt der Vollkasko (1.000 €).
Das ist eine vertragliche Vereinbarung, wenn der Arbeitnehmer
das so aktzeptiert, muss er naturgemäß bei etwaigen Schäden
mit den finanziellen Folgen im Schadensfall leben!
Sollte der Arbeitgeber eine Aufwandsentschädigung in Form von
Kilometergeld, Verpflegungsgeld, Tagesspesen zahlen ist so
eine Vereinbarung legitim.
In der Regel, werden solche Spesen bei Dienstfahrten bezahlt.
Alternativ, hat der Arbeitgeber auch die Möglichkeit, für Dienstfahrten seiner Arbeitnehmer z.B. eine Vollkasko-Versicherung abzuschließen.
Nur welche vertragliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber des Fragestellers besteht ist hier nicht bekannt.
Also kann man nur mutmaßen - aber keine endgültige Aussage treffen.
Ich zitiere noch einmal deinen Text auf den ich mich bezog
Das Kilometergeld zählt dabei nicht als besondere Bezahlung.
Nach § 670 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hat der Arbeitnehmer gegen
den Arbeitgeber einen Anspruch auf Ersatz des Sachschadens, der ihm
während der Dienstreise mit dem Privat-Pkw entstanden ist.
und dieser ist so pauschal falsch, was man auch aus seinem angegebenen Link erkennen kann.
Gruß Merger