KFZ gewerblich leasen und steuerlich absetzen?

Hallo,

ich habe vor mir ein neues KFZ anzuschaffen. Das KFZ wird fast nur betrieblich genutzt und ich frage mich ob 48 Monate leasen besser ist ( Neupreis etwa 50.000€ ) 410€ monatliche Raten - als es zu kaufen. Meine Rechnung geht dann nur auf wenn ich das KFZ auch richtig absetzen kann.

Was ist hier besser? Leasen, Kaufen und wie am besten absetzen?
Danke!

Hallo Andreas,

410€ x 48 Monate = knapp 40% des Kaufpreises. Das kommt mir etwas viel vor, oder?
Wobei da u.a. die jährliche Fahrleistung eine Rolle spielt. Wenn die entsprechend hoch ist, dann kann das schon passen. Und man sollte beim leasen bedenken, dass man für jede Schramme ordentlich zuzahlt.
Vor allem, wenn Du vorhast, den Wagen evtl. länger zu fahren, könnte es sich eher lohnen, zu kaufen und den (ggf. noch mal herunter gehandelten) Betrag zu finanzieren.

Egal ob Einzelgewerbe oder „richtige“ Firma, sowohl Leasingbeträge als auch Raten sollte man absetzen können.
Generell gibt es noch einen Unterschied, ob man mehrwertsteuerpflichtig ist oder nicht (wie z.B. Versicherungsvermittler).
Auch stört mich die Formulierung „fast nur betrieblich“ etwas. Das hört sich nach 1%-Regelung oder Fahrtenbuch an. Wobei zu beachten ist, dass 1% pro Monat höher als die genannte Leasingrate ist, was bei wenigen KM pro Jahr unangenehm werden kann! (Ja ich weiß, Sprit und Reparaturen kommen noch zur Leasingrate hinzu.)

Vor der leasing- bzw. Kaufentscheidung würde ich da lieber mal mit dem Steuerberater sprechen.

Servus,

die Frage, was billiger ist, lässt sich objektiv beantworten, und man braucht für diese einfache Rechnung keinen Steuerberater.

Schöne Grüße

MM

Servus,

einen Existenzgründerkurs bei der IHK besuchen.

Es gibt gar keine Wahlmöglichkeit, also auch kein „wie“: Wenn das Fahrzeug geleast wird, sind die Leasingraten Betriebsausgaben bzw. -aufwand, und wenn es gekauft wird, die lineare AfA. Keine Wahlmöglichkeit.

„richtig absetzen“ klingt ein wenig danach, als glaubtest Du, Betriebsausgaben minderten unmittelbar die Steuerlast. Tun sie aber nicht, sondern sie mindern den Gewinn und damit die Einkünfte und den Gewerbeertrag (Vorsicht bei letzterem - da ist Leasing nicht so prickelnd: Beschäftige Dich mit den Hinzurechnungen bei der Ermittlung des Gewerbeertrages; wirkt sich bei einem Einzelunternehmen je nach Hebesatz aber kaum aus, dafür machst Du zu wenige Angaben).

Die Rechnung, die „dann nur aufgeht, wenn Du das Kfz richtig absetzen kannst“, hätte ich gerne mal gesehen. Hast Du tatsächlich die beiden Szenarien „Leasing“ und „AfA“ verglichen? Wie hast Du gerechnet?

Schöne Grüße

MM

Servus,

???

was ist bitte ein „Einzelgewerbe“, und was unterscheidet dieses steuerlich vom Unternehmen eines e.K.?

Oh hauerhauerha!

Wie sollten um Gotteswillen die Raten „abgesetzt“ werden können, die für einen Kredit bezahlt werden? Was soll denn das für eine Gewinnermittlung sein?

Schöne Grüße

MM

Hallo Andreas,

zunächst mal hörte ich von einem Händler, dass er bei Finanzierungen / Leasing zusätzlich Boni bekommt, die er zumindest teilweise weitergibt.

Völlig unlogisch kann also eine Finanzierung auch ohne steuerliche Aspekte günstiger sein.

In deinem Fall würde man zuerst den realen Marktpreis des Fahrzeugs bestimmen. Dazu nutzt man neben dem Hauspreis-Angebot des Autohauses auch mal Neuwagenvermittler wie Autohaus24.de.

Beachte:
Bei teilweiser Privatnutzung muss man entweder Fahrtenbuch führen oder die 1% Regel anwenden. Die 1% beziehen sich aber leider auf den LISTENpreis.

Beim Leasing unbedingt beachten, wie die Rahmenbedingungen aussehen. Gibt es eine Sonderzahlung? Ist die Jahresfahrleistung realistisch? Wird man das Fahrzeug wirklich die 4 Jahre lang einsetzen?

Ein befreundeter Unternehmer sagt: Wenn ich ein Fahrzeug lease, es aber bei Auftragsflaute nicht mehr benötige, dann steht es auf dem Hof und verursacht Kosten, die ich gerade dann nicht gut verkraften kann. Wenn ich es kaufe und die Umsätze einbrechen, dann kann ich es verkaufen!

Muss man mal drüber nachdenken.

Was ist besser, kaufen oder leasen?
Also erstmal alle Kosten sauber ermitteln.
Mal angenommen, der Listenneupreis liegt bei 50.000€.
Die Leasingrate sei 410€.
Der auf dem Markt erzielbare Kaufpreis liege 25% unter 50.000€, also 37.500€ netto.
Bei der 1% Regel wären dann 595€ (1% vom Brutto-Listenpreis / 59500€) im Monat als geldwerter Vorteil zu versteuern.
Alle Ausgaben für das Fahrzeug (also Leasingzahlung, Wartung, Reparatur, Steuern, Versicherung, Pflege, Kraftstoff) sind Betriebsausgaben und mindern den Ertrag der Firma, somit auch die Steuerlast.
Beim Kauf hast du zunächst mal auch diese Betriebsausgaben (bis auf die Leasingzahlung), ansonsten mindert der Kauf nicht den Ertrag der Firma, denn man gibt 37.500€ aus, bekommt aber ein Auto im Wert von 37.500€ - das gleicht sich in der Bilanz zuerst einmal aus. Die Abschreibung sorgt dann erst dafür, dass der Wertverlust des Fahrzeugs in der Bilanz abgebildet wird, der Wert mindert sich, es wird ein Verlust gebucht.
Vermutlich wird man über 6 Jahre abschreiben, also jedes Jahr einen theoretischen Wertverlust von 1/6 des Anschaffungspreises buchen. Das wären 6250€.

Im Endeffekt sollte das ein Steuerberater, genauer: DEIN Steuerberater, ausrechnen!

Wie am besten absetzen?
Na, ein Firmenfahrzeug ist ja automatisch ein Kostenfaktor mit den Betriebskosten.

Auch hier kann dir dein Steuerberater sagen, ob es zusätzlich zu den laufenden Kosten noch die Möglichkeit von Sonderabschreibungen gibt. Man kann für rein gewerblich genutzte Anlagegüter auch im Jahr vor der Anschaffung schon eine Rückstellung bilden, aber nur bei >90% betrieblicher Nutzung. Bei 1% Regelung wird von einem größeren privaten Teil ausgegangen. Überhaupt lohnt sich die 1% Regelung nur, wenn die private Nutzung auch in einem spürbaren Anteil erfolgt oder wenn man zu bequem ist, Fahrtenbuchg zu führen. (Man kann dann aber auch „bequem“ durch „dumm“ ersetzen!)

Hallo MM,

Einzelgewerbe= Selbstständiger oder Freiberufler, also ein Gewerbetreibender ohne „richtiger“ (damit meite ich in irgend einer Form eingetragene) Firma.
Die Unterschiede sind weniger steuerlich. Aber als Firma hat man weniger Probleme, dem Finanzamt zu belegen, dass es sich wirklich um ein gewerblich genutztes Fahrzeug handelt.

Und wenn ich ein „Gerät“ (in welcher Form auch immer) brauche, um meine Arbeit machen zu können, das Geld aber nicht habe, dann leihe ich es mir halt. Warum sollte ich die dafür nötigen Kosten nicht steuerlich geltend machen können?

Was ich noch gerade überlege: Wie ist das eigentlich beim Leasing, wenn man im Verlauf der Leasingzeit merkt, dass die veranschlagte KM-Leistung überhaupt nicht passt, egal in welche Richtung? Muss man dann nicht für Mehrkilometer ordentlich zuzahlen bzw. verschenk Geld, wenn man weniger fährt? Oder wird zum Schluss der geänderte Fahrzeugwert einfach nur berücksichtigt?

Nunja, Raten für ein Kredit sind aber keine Kosten, sondern nur die zu zahlenden Zinsen sind Kosten.
Im Übrigen ist es dem Finanzamt vollkommen egal, in welcher Form ein Unternehmen betrieben wird. Die betriebliche Nutzung eines Fahrzeuges muss immer nachgewiesen werden. Da wird nicht zwischen GmbH oder Lieschens Haarsalon unterschieden.

Data

Hallo Andreas,

dir ist aber klar, dass du das Fahrzeug monatlich mit 1% des Listenpreises versteuern musst, ergo 500 €, zuzüglich Umsatzsteuer. Fahrtenbuch geht natürlich auch, allerdings werden hier sehr hohe Anforderungen gestellt, die man nur mit akribischen Aufzeichnungen erfüllen kann. Betriebsprüfer stürzen sich mit Vorliebe auf Fahrtenbücher, eben weil es so schwer ist, diese Anforderungen zu erfüllen.
Vielleicht schreibst du noch kurz, was du machst und wie du das Fahrzeug nutzen willst. Im Moment stochern hier alle ein bisschen im Nebel.

Data

Servus,

was soll denn da bitte der Unterschied sein? Das FA interessiert sich nicht die Bohne dafür, ob ein Einzelunternehmer e.K. ist oder nicht - übrigens: Er bleibt auch als e.K. Einzelunternehmer, die Firma ändert daran nicht die Bohne.

Als Kaufmann hat man ganz andere „Probleme“, die für einen Anfänger ganz schnell existenzgefährdend sein können. Guck doch mal ganz schlicht ins HGB, da steht einiges drinne, was im Zweifelsfall große Augen machen lässt.

Warum die betriebliche Nutzung eines PKWs nun ausgerechnet „gewerblich“ sein soll, erläuterst Du weiter nicht. Soll das bedeuten, dass z.B. ein Landarzt keinen betrieblich genutzten PKW braucht? Oder ein Bauingenieur im Projekteinsatz?

Oh weh, oh weh - lass Dir doch mal beim Existenzgründerkurs der IHK den Unterschied zwischen den Kosten eines Kredits und dessen Tilgung erklären. Das sind so banale Grundlagen, dass es schon ziemlich vermessen ist, wenn Du Dich ohne diese Grundlagen hier als Experte aufspielst und unbedarften Fragestellern Hinweise gibt, die im Zweifelsfall existenzbedrohend sein können.

Wenn Du übrigens das bissle Zinsen bei der Ermittlung der Einkünfte geltend machst (bei der Ermittlung des Gewerbeertrags mit der nötigen Einschränkung, die Du als Experte ja kennst), fehlt Dir der ganz dicke Brocken AfA - und wenn man die bei einer Vergleichsrechnung Kauf vs. Leasing außer Acht lässt, taugt die Rechnung genau nix.

Die Einzelheiten, die Dir zum Kfz-Leasing unklar sind, zeigen, dass Du wirklich besser keine Ratschläge zum betrieblichen Leasing eines PKWs gäbest.

Schöne Grüße

MM

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Servus,

gibt es nicht.

AfA linear, sechs Jahre (= 72 Monate), ohne irgendwelche Optionen oder Besonderheiten.

Leasing kann hier zu einem höheren Aufwand führen, weil die lineare AfA den hohen Wertverzehr in den ersten zwei Jahren nicht berücksichtigt. Es gilt aber auch hier einmal mehr: Der höhere Aufwand ist niemals die bessere Option, weil die Verringerung der Steuerlast niemals einhundert Prozent des Aufwands ausmacht, sondern ausnahmslos weniger.

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,

natürlich braucht ein Landarzt genauso ein Fahrzeug, um seinen Beruf auszuüben, wie ein Bauingenieur - um bei Deinen Beispielen zu bleiben. Warum auch nicht?
Mag sein, dass das an unserem Finanzamt liegt. Ich habe jedenfalls noch nie gehört, dass hier bei uns eine Firma Probleme hatte, zu belegen, dass ein Firmenwagen auch geschäftlich genutzt wird. Und da kenne ich schon extreme Beispiele. Bei Selbstständigen sieht das dagegen anders aus. Wobei es da auch um den Beruf bzw. das Fahrzeug ankommt. Bei einem selbstständigen Tischler wird man einen Kastenwagen mit entsprechendem Werkzeug drin vermutlich nicht so hinterfragen.

Ich weiß gar nicht mehr, ob in meinem Existenzgründerkurs das Thema Leasing behandelt wurde. Ich glaube, damals wurde auch noch nicht so viel geleast. Da das für mich auch bisher nicht in Frage kam, kenne ich da in der Tat nicht alle Einzelheiten. Oder besser: Ich weiß nicht, ob die besagten Sachen gesetzlich oder sonstwie geregelt und daher in allen Leasingverträgen gleich sind. Ich weiß nur von einem Bekannten, der wegen deutlich mehr KM als abgemacht, nachzahlen musste. Allerdings weiß ich weder eine Summe noch ob sich Leasing für ihn in dem Fall trotzdem noch finanziell gelohnt hat.

Aber Du hast Recht, Selbstständige können bei einer Finanzierung wohl doch nicht die Tilgung absetzen, warum auch immer. Aber warum das bei eingetragenen Firmen nicht gehen soll bzw. wer diese Kosten dann trägt (ein Geschäftsführer bzw. Aufsichtsratvorsitzender vermutlich nicht selber), kannst Du mir vielleicht ja noch erklären.

Beste Grüße
Guido

Servus,

das hier

wird auch durch ständiges Wiederholen nicht richtiger.

Nochmal: Eine besonders bevorzugte gewerbliche oder kaufmännische Nutzung eines PKWs gibt es nicht. Steuerlich ist diese ganz genau gleich betrieblich wie bei Angehörigen freier Berufe.

jo, und Gewerbetreibende und Kaufleute können das ganz genauso wenig. Komm doch mal von der magischen Bedeutung runter, die Du der Eintragung ins Handelsregister zuweist - erstmal führt sie im hier betrachteten Zusammenhang dazu, dass der Kaufmann Bücher führen und bilanzieren muss. Was vor der Eintragung für ihn Betriebsausgabe war, ist jetzt betrieblicher Aufwand. Und die Tilgung eines Kredites ist weder das eine noch das andere - es entsteht dadurch genauso wenig Aufwand wie bei der Auszahlung des Kredites Ertrag entstanden ist.

Das ist übrigens für die Siemens AG keine Spur anders als für den Tischler und Bestattungsunternehmer Franz Josef Bachleitner.

Schöne Grüße

MM

Lieber Guido,

dir fehlen grundlegende Kenntnisse, um die Frage des UP vernünftig zu beantworten aber du machst es trotzdem.
Ok, bei einem Autokauf auf Kredit findet einfach nur ein Austausch von Werten statt.
Gaaanz einfach gesagt, steht links das Auto und rechts steht der Kredit. Der Kredit muss abbezahlt werden, das Geld wird weniger, gleichzeitig wird der Kredit weniger. Am Jahresende kann man einen Teil des Autos tatsächlich als Kosten ansetzen, indem man Abschreibungen vornimmt. Nach sechs Jahren steht links beim Auto null und beim Kredit auch null, fertig.

Data

Bitte an die Wissenden, nicht hauen, habe versucht, so einfach wie möglich zu antworten