Hallo Andreas,
zunächst mal hörte ich von einem Händler, dass er bei Finanzierungen / Leasing zusätzlich Boni bekommt, die er zumindest teilweise weitergibt.
Völlig unlogisch kann also eine Finanzierung auch ohne steuerliche Aspekte günstiger sein.
In deinem Fall würde man zuerst den realen Marktpreis des Fahrzeugs bestimmen. Dazu nutzt man neben dem Hauspreis-Angebot des Autohauses auch mal Neuwagenvermittler wie Autohaus24.de.
Beachte:
Bei teilweiser Privatnutzung muss man entweder Fahrtenbuch führen oder die 1% Regel anwenden. Die 1% beziehen sich aber leider auf den LISTENpreis.
Beim Leasing unbedingt beachten, wie die Rahmenbedingungen aussehen. Gibt es eine Sonderzahlung? Ist die Jahresfahrleistung realistisch? Wird man das Fahrzeug wirklich die 4 Jahre lang einsetzen?
Ein befreundeter Unternehmer sagt: Wenn ich ein Fahrzeug lease, es aber bei Auftragsflaute nicht mehr benötige, dann steht es auf dem Hof und verursacht Kosten, die ich gerade dann nicht gut verkraften kann. Wenn ich es kaufe und die Umsätze einbrechen, dann kann ich es verkaufen!
Muss man mal drüber nachdenken.
Was ist besser, kaufen oder leasen?
Also erstmal alle Kosten sauber ermitteln.
Mal angenommen, der Listenneupreis liegt bei 50.000€.
Die Leasingrate sei 410€.
Der auf dem Markt erzielbare Kaufpreis liege 25% unter 50.000€, also 37.500€ netto.
Bei der 1% Regel wären dann 595€ (1% vom Brutto-Listenpreis / 59500€) im Monat als geldwerter Vorteil zu versteuern.
Alle Ausgaben für das Fahrzeug (also Leasingzahlung, Wartung, Reparatur, Steuern, Versicherung, Pflege, Kraftstoff) sind Betriebsausgaben und mindern den Ertrag der Firma, somit auch die Steuerlast.
Beim Kauf hast du zunächst mal auch diese Betriebsausgaben (bis auf die Leasingzahlung), ansonsten mindert der Kauf nicht den Ertrag der Firma, denn man gibt 37.500€ aus, bekommt aber ein Auto im Wert von 37.500€ - das gleicht sich in der Bilanz zuerst einmal aus. Die Abschreibung sorgt dann erst dafür, dass der Wertverlust des Fahrzeugs in der Bilanz abgebildet wird, der Wert mindert sich, es wird ein Verlust gebucht.
Vermutlich wird man über 6 Jahre abschreiben, also jedes Jahr einen theoretischen Wertverlust von 1/6 des Anschaffungspreises buchen. Das wären 6250€.
Im Endeffekt sollte das ein Steuerberater, genauer: DEIN Steuerberater, ausrechnen!
Wie am besten absetzen?
Na, ein Firmenfahrzeug ist ja automatisch ein Kostenfaktor mit den Betriebskosten.
Auch hier kann dir dein Steuerberater sagen, ob es zusätzlich zu den laufenden Kosten noch die Möglichkeit von Sonderabschreibungen gibt. Man kann für rein gewerblich genutzte Anlagegüter auch im Jahr vor der Anschaffung schon eine Rückstellung bilden, aber nur bei >90% betrieblicher Nutzung. Bei 1% Regelung wird von einem größeren privaten Teil ausgegangen. Überhaupt lohnt sich die 1% Regelung nur, wenn die private Nutzung auch in einem spürbaren Anteil erfolgt oder wenn man zu bequem ist, Fahrtenbuchg zu führen. (Man kann dann aber auch „bequem“ durch „dumm“ ersetzen!)