KFZ Haftpfl. %te übertragen?

Hallo, Fachpersonal,
kann man die Prozente, mit denen man bei der KFZ-Haftpfl. eingestuft ist an jemanden übertragen, der noch höher eingestuft ist? Wenn ja, wie geht das? Ist das i. O.?
Danke
lumabl

Grundsätzlich ist die Übertragung möglich.

Beispiel:
Der Vater versichert einen Zweitwagen, den sein Sohn irgendwann fahren soll. Nach mehreren Jahren kauft der Sohn sich ein eigenes Auto und der Zweitwagen wird abgestoßen. Der Sohn möchte gerne die Prozente übernehmen.

Hierbei kann es sein, dass diese Übertragung nur innerhalb der selben Versicherung möglich ist. Das heißt er dort selbst versichern und er nach der Mindestlaufzeit wechseln (so war es mal bei der Übertragung von meiner Großtante an meine Mutter) oder die neue Versicherung bietet dies auch an und lässt es sich von der bisherigen Versicherung und dem alten Inhaber bestätigen.

Wichtig ist nur, dass der neue Eigentümer bereits die Anzahl der Schadensfreien Jahre haben kann rechnerisch (seit Führerscheindatum). Hat der Vater in dem Beispiel SF 5, der Sohn aber erst 3 Jahre Führerschein, so kann er auch nur SF 3 bekommen nach der Übernahme.

Vg

Grundsätzlich ist die Übertragung möglich.

Beispiel:
Der Vater versichert einen Zweitwagen, den sein Sohn
irgendwann fahren soll. Nach mehreren Jahren kauft der Sohn
sich ein eigenes Auto und der Zweitwagen wird abgestoßen. Der
Sohn möchte gerne die Prozente übernehmen.

Hierbei kann es sein, dass diese Übertragung nur innerhalb der
selben Versicherung möglich ist.

Nein - die Übertragung eines Schadenfreiheitsrabatt ist unabhängig von der Versicherung.
Also von Versicherung A nach B möglich.

Wichtig ist nur, dass der neue Eigentümer bereits die Anzahl
der Schadensfreien Jahre haben kann rechnerisch (seit
Führerscheindatum). Hat der Vater in dem Beispiel SF 5, der
Sohn aber erst 3 Jahre Führerschein, so kann er auch nur SF 3
bekommen nach der Übernahme.

Nein - dies kommt auf die übernehmende Versicherung an.

Beispiel: bei Versicherung B wäre bei einer Neueinstufung SF 3 möglich, dann würde diese Einstufung auch bei der SFR-Übertragung berücksichtigt werden.

Nur bezogen sich diese Antworten nicht auf die Frage.

Gruß Merger

Hallo,

Hallo, Fachpersonal,
kann man die Prozente, mit denen man bei der KFZ-Haftpfl.
eingestuft ist an jemanden übertragen, der noch höher
eingestuft ist?

Ich gehe davon aus, dass sich der Begriff „höher“ auf die derzeitigen Prozente bezieht.

Ja - dies ist möglich!

Beispiel Person A hat den Führerschein vor 10 Jahren gemacht, fährt aber immer noch mit Schadensfreiheitsrabatt SF 5.

Der Vater Person B benötigt seinen SF-Rabatt Stufe 10 nicht mehr und überträgt diesen an Person A. Dann wird eine Rabattübertragung angestoßen und der derzeitige Versicherungsvertrag von A erhält zum sofortigen Zeitpunkt die SF-Stufe 10.

Gruß Merger

Hallo lumabl,

unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, die schadenfreien Jahre aus einem Vertrag einer anderen Person zu übertragen, wenn der Rabattnehmer glaubhaft bestätigen kann, dass er das Fahrzeug überwiegend gefahren hat. Der Übertrag kann nicht auf jede beliebige Person übertragen werden, sondern ist nur in einem bestimmten Personenkreis möglich, aber das kann von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich gehandhabt werden.
Wichtig ist vielleicht auch zu erwähnen, dass nur maximal die schadenfreien Jahre übertragen werden können, die der Rabattnehmer hätte auch selbst übernehmen können. Also ist eine 1:1 Rabattübertragung nicht immer möglich.
Du siehst, das ist ein sehr umfangreiches Thema und ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Wir empfehlen Dir, dich bei unterschiedlichen Anbietern zu informieren, unter welchen Voraussetzungen die Übertragung möglich ist und wie Vorgehensweise ausschaut.
Viele Grüße aus Nürnberg, ERGO Direkt Versicherungen