Hallo,
angenommen ein Kfz-Haftpflichtfall mit einer klaren Sachlage SchädigerGeschädigter, beispielsweise ein Parkrempler. Der Geschädigte nennt dem Schädiger die Schadenshöhe nach Prüfung des Schadens durch eine Werkstatt. Der Kostenvoranschlag kommt dem Schädiger überhöht vor. Welche Rechte hat der Schädiger, damit er nicht vom Geschädigten und seiner Werkstatt übervorteilt wird. Durch welche Massnahmen können diese Rechte ggf. eingefordert werden. Danke für die Antwort.