Kfz-Haftpflicht: Rechte des Schädigers bei Bewertung des Schadens

Hallo,

angenommen ein Kfz-Haftpflichtfall mit einer klaren Sachlage SchädigerGeschädigter, beispielsweise ein Parkrempler. Der Geschädigte nennt dem Schädiger die Schadenshöhe nach Prüfung des Schadens durch eine Werkstatt. Der Kostenvoranschlag kommt dem Schädiger überhöht vor. Welche Rechte hat der Schädiger, damit er nicht vom Geschädigten und seiner Werkstatt übervorteilt wird. Durch welche Massnahmen können diese Rechte ggf. eingefordert werden. Danke für die Antwort.

Hallo!

Warum überlässt der Schädiger es nicht seiner VS,die Höhe des Schdens festzustellen und ggf. überhöhte Forderungen abzuwehren ?
Will man von vorneherein ohne VS abwickeln ?

Dann ist man auf die Mithilfe des Geschädigten angewiesen,denn der kann jederzeit die VS einschalten.
Man kann doch einen Gutachter bestellen und die Höhe des Schdens und die Werkstattrechnung prüfen lassen. Gutachten muss man aber aus eigener Tasche bezahlen !

Ist der Schadenfreiheitsrabatt so viel wert ?

Wenn man so etwas ohne VS abwickeln will,dann ist für mich immer etwas faul an der Sache.
Man kann doch später immer noch seiner VS den Schaden(bis bestimmter Höhe) ersetzen und so seinen Rabatt retten. Hat so aber keine Vorkosten.

MfG
duck313

Hallo,

Rechte hat der Schädiger, damit er nicht vom Geschädigten und seiner Werkstatt übervorteilt wird.

Er kann den Schaden (auf seine Kosten) begutachten lassen.

Durch welche Massnahmen können diese Rechte ggf. eingefordert werden.

Wie schon bereits geschrieben, man kann den Schaden seiner Versicherung melden. Die reguliert dann den Schaden und später kann man den selber übernehmen, um nicht hochgestuft zu werden. Aber Vorsicht: Bei einem Bagatellschaden wird i.d.R. großzügig reguliert. Einen eigenen Gutachter schickt die Versicherung erst ab deutlich vierstelligen Beträgen (meine jedenfalls).

Gruß

Nordlicht

Hallo,

das Beste ist es, seine Bedenken der eigenen Haftpflichtversicherung mitzuteilen.
Diese wird dann alles Notwendige veranlassen.

Will man ohne Regulierung der Versicherung auskommen, könnte man versuchen, anhand von Fotos selbst einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt einzuholen.
Wenn der Geschädigte das dann nicht akzeptiert, ist es wohl in jedem Fall besser, die Versicherung einzuschalten. Ein möglicher Rechtsstreit ist damit abgedeckt.

MfG Frank

Hallo Experten,

vielen Dank für eure Antworten. Es macht Sinn die Versicherung einzuschalten und die Bedenken zu äußern.

Problematisch kann so ein Bagatellschaden, der großzügig ohne genaue Prüfung beglichen wird, für einen jungen Fahrer werden. Der eh schon hohe Prämiensatz steigt dann im nächsten Jahr ordentlich weiter. Kommt dann noch das Pech dazu und produziert einen zweiten Schaden kann es Sinn machen, den kleineren Schaden selbst zu bezahlen und dann ist es eben ein entscheidend, ob der „Bagatellschaden“ nur einige Hunderter oder über Tausend Euro liegt.

MfG
Gerhard

Hallo,

Kommt dann noch das Pech dazu und
produziert einen zweiten Schaden kann es Sinn machen, den
kleineren Schaden selbst zu bezahlen und dann ist es eben ein
entscheidend, ob der „Bagatellschaden“ nur einige Hunderter
oder über Tausend Euro liegt.

Man könnte allerdings auch den Baustein - Rabattschutz bei der Kfz-Versicherung einschließen. Bei manchen Versicherer ist dann 1 Schaden pro Jahr für Haftfpflicht + Vollkasko frei. Bei anderen Versicherer sind alle Schäden im Jahr frei.
Dies bedeutet, es erfolgt keine Rückstufung im Schadensfall.
Kostet zwar ein wenig mehr - aber bei Schäden ohne Rückstufung - ist es preiswerter.

Gruß Merger