Kfz-Haftpflicht Versicherung zahlt Schaden nicht

Die R + V Versicherung bezahlt mir den Kfz-Haftpflicht Schaden nicht in voller Höhe , die ihre Kundin an meinem Auto verursacht hat .
Die haben mir nur 775€ gegeben anstatt 4296,99€.
Mein " Anwalt" , der von der R+V bezahlt wird , ist unfähig mich zu vertreten .

Soll ich Mahnbescheid erlassen , einen Zivilprozess anstreben …
Kann ich einen neuen Anwalt verlangen ?

Hallo!

Nichts anerkennen, sofort!!! einen eigenen Anwalt aufsuchen und diesen mit der Vertretung der eigenen Interessen beauftragen.

BTW: Wie kommt man nur dazu, einem der gegnerischen Versicherung verpflichteten Anwalt die Vertretung der eigenen Interessen anzuvertrauen?

Kopfschüttelnde, aber herzliche Grüße

Helmut

Ich glaube er meint, er hat seinen Anwalt schon selbst ausgesucht, seine Kosten trägt aber die gegnerische VS. Was ja völlig normal ist und zum Schaden gehört.
Sonst hättest Du recht.

ich glaube kaum dass eine VS dem Geschädigten einen Anwalt vorschlägt, eine Werkstatt zur Schadensbehebung schon.

MfG
duck313

Die Zahlen besagen nichts ! Erkläre mal wie die sich zusammensetzen.

Wichtig wäre warum sie den Schaden nicht voll übernimmt.
Ist die Haftung strittig (Mitverschulden) , gab es Vorschäden oder ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden und dein Wagen hatte nur noch einen so geringen Zeitwert ?

Wenn Du mit dem Anwalt nicht zufrieden bist (warum eigentlich nicht, warst Du bei ihm und hast dir die Sache erklären lassen ?) musst du sein Mandat kündigen und dir einen neuen Anwalt suchen.

Ich glaube aber Du hast hier nicht alles gesagt was wichtig wäre. Eine so große Differenz zw. Schaden und Zahlung wäre erklärungsbedürftig !

MfG
duck313

Mich trifft kein Mitverschulden , das ist geklärt .
Der Restwert wurde von dem unfähigen „Sachverständigen“ zu gering beziffert.
Außerdem würde eine Instandsetzung eine Wertsteigerung bedeuten , da an dem Wagen Vorschäden sind - so die Begründung der sogenannten „Versicherung“.
Das interessiert mich natürlich nicht , da die Fahrerin so dermaßen idiotisch in meinen geparkten Wagen gefahren ist , hat die - oder ihre Versicherung - meinen Wagen in den vorigen Zustand zu versetzen .
Außerdem hat die Fahrerflucht begangen .

duck313 hat Recht .

Aber wenn dein Wagen Vorschäden hatte dann wäre die Rückversetzung in den vorherigen Zustand eben was anderes als wenn keine Vorschäden da wären.
Was gibt es denn daran nicht zu verstehen ? Die Wertverbessung durch einen neuen Kotflügel z.B. muss dann berücksichtigt werden, wenn der bereits vorher zerbeult war.

Und mit Fahrerflucht hat die Schadenregulierung nichts zu tun. Das ist eine Sache des Strafrechtes.

Unfähiger Sachverständiger ? Das ist doch auch dein Mann gewesen oder hast Du dir einen von der VS aufschwatzen lassen ? Nur muss der sachlich arbeiten und den Zustand vor dem Unfall bewerten bei der Schadenfeststellung.
Wie auch immer, wenn Du damit nicht einverstanden bist musst Du erst einmal Einspruch gegen die Schadenabrechnung einlegen und notfalls auch klagen. Dann würde ein Gericht entscheiden ob die Schadenregulierung korrekt war.

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