Hallo,
mein geparktes Auto wurde auf einem Parkplatz von einem anderen Pkw beschädigt. Über meine Werkstatt habe ich ein Gutachten erstellen lassen.
Der Schaden beträgt ohne MwSt 2.500 EUR zzgl. Wertminderung 150 EUR.
Ich möchte den Schaden zur Zeit nicht reparieren lassen und bat um eine Abrechnung anhand des Gutachtens.
Die Versicherung hat nun das Gutachten um fast 700 EUR gekürzt.
Es wurde der Reparaturpreis einer „freien Werkstatt“ zugrundegelegt, die den Schaden günstiger reparieren würde.
Zudem wurde für die Instandsetzung des hinteren Korflügels (Kombi) der AW von 25 AW auf 15 AW gekürzt.
Von der Wertminderung ist überhaupt keine Rede im Erstattungsbrief.
Nun meine Frage: muss ich diese Kürzung so akzeptieren? Darf dem Gutachten einfach eine alternative Werkstatt gegenübergestellt werden im Haftpflichtschadenfall?
Die alternative Werkstatt befindet sich 31 Km Entfernung (lt. Versicherung 24 Km Luftlinie). Meine Werkstatt ist 8 km entfernt.
Wie soll ich mich verhalten?
Danke für Eure Hilfe!
Viele Grüße Sunshine