nabend,
angenommen es entsteht am Fahrzeug von A ein Schaden, welcher unstrittig von Person B verursacht wird.
Es könnte sich dabei um eine kleinere Delle handeln.
A bemüht sich daraufhin um einen Kostenvoranschlag. Der Fachbetrieb errechnet 750 € brutto, da viele Fahrzeugteile zum lakieren entfernt werden müssen und berechnet 75€ für den KV. Diese werden beim erteilen des Auftrags verrechnet.
Abgerechnet werden soll nach KV. Der Aufwand und die Kosten stehen in keinem Verhältniss zum optischen Bild, die Reaparatur ist Zeitintensiv und daher teuer.
Das könnte man zu einem anderen Zeitpunkt nachholen.
Die Versicherung von B rechnet nun nach dem Stundensatz einer vergleichbaren Werkstatt ab, etwa 5% weniger Arbeitslohn. Das würde man ok finden, Schwankungen gibt es immer.
MwSt soll nicht erstattet werden, auch klar.
Die Versicherung würde auch die Kosten für den KV ablehnen.
Wäre dieses vorgehen richtig, oder müssten die entstandenen Kosten erstattet werden?
grüße
lipi