Darf eine Kfz-Versicherung bei Schadensmeldung ohne Regulierung des Schadens, ohne dass die gegnerische Partei jegliche Ansprüche gestellt hat einfach bis auf weiteres eine Höherstufung veranlassen? Ich habe Post erhalten mit der Höherstufung ohne das ich zuvor informiert wurde, dass dies auf Grund meiner Schadensmeldung basiert. Meine Vers. konnte mir nicht bestätigen, dass sich der Geschädigte mit irgend einer Forderung an sie gewandt hätte. Im Gegenteil, nach meiner Schadensmeldung wandte sich meine Vers. an den vermeintlichen Anspruchsnehmer mit einem Fragebogen mit der Bitte um Antwort. Der Schaden ( Bagatellfall) ohne optischen Schaden, Ausparkfehler mit Anhängerkupplung an Stoßstange wurde von mir am 19.12.2012 gemeldet. Bis heute habe ich noch keine Stellung dazu nehmen müssen, weil der Schadensnehmer sich nicht gemeldet hat. Wieso also darf die Vers. mich höher-stufen?
Ohne Schadenregulierung keine Höherstufung!
Das heißt konkret den Versicherer fragen : ob und welcher Schaden ggf. Reguliert wurde/an wen wurde gezahlt.
Sollte nicht reguliert worden sein, um Rücknahme der Höherstufung bitten. Wenn ein Schaden in kleiner Höhe reguliert wurde können sie diesen ggf von der Versicherung „zurück kaufen“ dh. Sie bezahlen den schaden selbst und bleiben in der günstigen Sf klasse und behalten ihren Rabatt. Gruss
Darf eine Kfz-Versicherung bei Schadensmeldung ohne
Regulierung des Schadens, ohne dass die gegnerische Partei
jegliche Ansprüche gestellt hat einfach bis auf weiteres eine
Höherstufung veranlassen? Ich habe Post erhalten mit der
Höherstufung ohne das ich zuvor informiert wurde, dass dies
auf Grund meiner Schadensmeldung basiert. Meine Vers. konnte
mir nicht bestätigen, dass sich der Geschädigte mit irgend
einer Forderung an sie gewandt hätte. Im Gegenteil, nach
meiner Schadensmeldung wandte sich meine Vers. an den
vermeintlichen Anspruchsnehmer mit einem Fragebogen mit der
Bitte um Antwort. Der Schaden ( Bagatellfall) ohne optischen
Schaden, Ausparkfehler mit Anhängerkupplung an Stoßstange
wurde von mir am 19.12.2012 gemeldet. Bis heute habe ich noch
keine Stellung dazu nehmen müssen, weil der Schadensnehmer
sich nicht gemeldet hat. Wieso also darf die Vers. mich
höher-stufen?
In der Regel wirst du hoch gestuft wenn deine Vers. Einen Schaden ersetzt, selbst dann schreiben sie sich an um dir vorzuschlagen, dass du den Schaden selbst bezahlst. Einfach anrufen und den Sachverhalt mit deiner Vers. Klären.
Ich weiss, das dies ärgelich ist, aber die Versicherung darf das und muss das auch im Interesse der Versichertengemeinschaft, da sich der Schaden im letztem Jahr sich ereignet hat.
Zu klären ist, ob der Unfallgegner noch einen Schadensbericht einreichen will oder ob diese auf eine Schadensmeldung verzichten will. Dann wenn möglich mit ihn Verbindung aufnehmen und eine formfreie Verzichts- Erklärung unterschreiben lassen. Wenn die dann der Versicheung vorliegt und die sicher sein können, dass keine ansprüche nachgemeldet werden einfach die Rückstufung auf die ursprüngliche SF Klasse verlangen.
Viel Erfolg
Die Versicherung legt bei einem Schadenfall vorsorglich Geld zurück, zur Begleichung des Schadenfalls, eine sogenannte Reserve. Durch diesen angelegten Reservebetrag erfolgt auch die Rückstufung des Vertrags zur nächsten Fälligkeit, also zum 01.01.2013. Es spielt keine Rolle, ob eine Zahlung konkret geleistet wurde oder nicht.
Sollte sich der Geschädigte nicht gemeldet haben, kann der Schadenssachbearbeiter diese Reserve wieder stornieren, wenn er der Meinung ist das keine Ansprüche kommen werden, oder der Geschädigte mitgeteilt hat, das kein Schaden entstanden ist, oder der Versicherungsnehmer den Schadenfall selbst übernommen hat.
Einige Gesellschaft teilen in Ihren Rechnung mit, das aufgrund eines Schadensfalls (meist mit Angabe der Schadennummer) der Vertrag zurückgestuft wurde. Eine gesonderte Meldung, das der Schadenfall bezahlt wurde, gibt es in der Regel nicht, es sei denn, es wäre für den Versicherungsnehmer günstiger den Schadenfall selbst zu tragen, oder der Versicherungsnehmer hat dies bei der Schadensmeldung verlangt.
Der Geschädigte kann seinen Anspruch innerhalb von 3 Jahren geltend machen.
Am besten ist es Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen.
Hallo und besten Dank für die Anfrage.
Solange der Schaden nicht ohne Zahlung geschlossen ist, hat der Versicherer das Recht den Vertrag hochzustufen. Danach muss er Ihnen den zu viel gezahlten Beitrag zurück erstatten. Der Vorgang kann sich allerdings länger hinziehen, wenn Sie keine Erklärung vom Geschädigten erhalten.
MfG
Stephan Brückner
Sie darf.
Die Belastung des SFR darf dann vorgenommen werden, wenn eine Zahlung zum Schaden erfolgte oder grundsätzlich die Möglichkeit besteht, dass später eine Zahlung zu erbringen ist.
Wenn künftig mal eine (Kfz-)Versicherung gewünscht wird, bei der neben einem günstigen Beitrag auch kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall - z. B. die Beantwortung solcher Fragen - bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.
VG Jens
www.jens-sternberg.de
Hallo,
für eine Beantwortung brauche ich mehr Details.
Eine neue Einstufung wird in der Regel immer zum Jahresanfang vorgenommen. Außerdem hat man die Möglichkeit, den Schaden der Versicherung zu zahlen um einer höheren Einstufung zu entgehen. Die Versicherung kann mitteilen, bis zu welcher Summe das zweckmäßig ist. Sinnvoll wäre, wenn ich mir dieses Schreiben mal anschaue. [email protected]
Hallo,
vielen Dank für die interessante Frage. Allerdings kann ich hier nur vermuten:
Ich denke, dass die Höherstufung aufgrund der Schadensmeldung erfolgt ist. Weiterhin glaube ich, dass die Höherstufung wieder rückgängig gemacht wird, sofern tatsächlich keine Zahlungen aufgrund des Schadens erfolgen. Alternativ kann man der Versicherung den Schaden auch im Nachhinein ersetzen und damit eine Rückgängigmachung der Höcherstufung erreichen.
Für weitere Informationen empfehle ich den Kontakt zur Versicherung.
Bei Problemen hilft aber auch der Ombudsmann:
http://www.versicherungsombudsmann.de
Viel Erfolg!
Viele Grüße
Hajo1965
Hallo Fröschle,
wie Du geschrieben hast, handhabt dies jede Versicherungsgesellschaft unterschiedlich. Hier solltest Du dich direkt an deine Versicherung wenden. In den Vertragsbedingungen kannst du ebenfalls nachsehen, ob Details zum Thema Leistung vermerkt sind. Eine pauschale Antwort ist nicht möglich, ohne Deine genauen Vereinbarungen zum Vertrag zu kennen.
Am schnellstens bekommst Du eine Antwort bei einem telefonischen Kontakt mit Deiner Versicherungsgesellschaft.