Hallo liebe Experten,
ich habe einige Fragen bezüglich einem Hagelschaden, und würde mich sehr freuen wenn Ihr mir da helfen könntet:
Vorgestern hat es bei uns in Königsbrunn (bei Augsburg) mächtig gehagelt, wie auch in anderen teilen Bayerns. Hier hab ich mal ein Bild gemacht um es zu verdeutlichen:
http://www.xtremegotcha.de/hagel/RIMG0004.JPG
Der blaue Passat den Ihr da erkennen könnt, ist mein geliebtes Fahrzeug, und wie Ihr Euch sicher vorstellen könnt hat der so einiges abbekommen. Hier mal ein Beispielbild, aber ich könnte hunderte davon machen:
http://www.xtremegotcha.de/hagel/RIMG0010.JPG
Die dellen vom Hagel kann man nicht ganz so gut erkennen, wie sie in echt aussehen, sind insgesammt bestimmt 200 bis 400 beulen. Jedenfalls ist fast jedes Teil von meinem Auto betroffen: Motorhaube, Kotflügel rechts wie links, Dach, Holm rechts wie links, Heckklappe, Türen beifahrerseite. Auf der Fahrerseite ist der Spiegel rausgebrochen, und hat die Fahrertür verkratzt, beide Rücklichter haben Risse und an der Stoßstange blättert der Lack ab. Einzig auf der linken hinteren Tür habe ich bisher keinen Schaden feststellen können. Ich werde aber noch einmal ganz ganz genau alles ansehen, nachdem ich das Auto durch die Waschanlage gezogen hab.
Natürlich habe ich den Schaden sofort an meine Versicherung gemeldet, welche mir einen Gutachter schicken will. Ich denke nicht, dass ich den Schaden in einer Werkstatt reparieren lasse, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen dass danach der Originalzustand wiederhergestellt werden kann. Laut Schwacke hatte das Auto vor dem Schaden einen Wert von 11550 Euro. Wie wird ein Gutachter in so einem Fall vorgehen bzw. was darf er anordnen (Beulendoktor, lackieren, spachteln, teile austauschen), und wenn ich dem Gutachter sage, dass ich den Schaden nicht reparieren will, wird er dann weniger berechnen (außer MWSt.) damit die Versicherung billiger wegkommt. Muss ich dem Gutachter auskunft geben, ob ich den Schaden reparieren will, oder kann ich mir dass auch nach dem Gutachten erst überlegen? Wenn mir das Gutachten „falsch“ erscheint, kann ich dann ein Gegengutachten erstellen, und bezahlt dies dann auch die Versicherung, oder kann ich so etwas über Rechtschutz abrechnen? Wenn ja, zahlt dann die KfZ Rechtschutz Versicherung oder hat dies die „Normale“ zu tragen?
Ich weiß, dass sind nun total viele fragen, aber über eine oder mehrere Antworten würde ich mich wirklich sehr freuen, da ich Angst habe übers Ohr gehauen zu werden. Vielen Dank für Eure Mühe vorab!
Viele Grüße
Andy