KfZ Hagelschaden

Hallo liebe Experten,

ich habe einige Fragen bezüglich einem Hagelschaden, und würde mich sehr freuen wenn Ihr mir da helfen könntet:

Vorgestern hat es bei uns in Königsbrunn (bei Augsburg) mächtig gehagelt, wie auch in anderen teilen Bayerns. Hier hab ich mal ein Bild gemacht um es zu verdeutlichen:

http://www.xtremegotcha.de/hagel/RIMG0004.JPG

Der blaue Passat den Ihr da erkennen könnt, ist mein geliebtes Fahrzeug, und wie Ihr Euch sicher vorstellen könnt hat der so einiges abbekommen. Hier mal ein Beispielbild, aber ich könnte hunderte davon machen:

http://www.xtremegotcha.de/hagel/RIMG0010.JPG

Die dellen vom Hagel kann man nicht ganz so gut erkennen, wie sie in echt aussehen, sind insgesammt bestimmt 200 bis 400 beulen. Jedenfalls ist fast jedes Teil von meinem Auto betroffen: Motorhaube, Kotflügel rechts wie links, Dach, Holm rechts wie links, Heckklappe, Türen beifahrerseite. Auf der Fahrerseite ist der Spiegel rausgebrochen, und hat die Fahrertür verkratzt, beide Rücklichter haben Risse und an der Stoßstange blättert der Lack ab. Einzig auf der linken hinteren Tür habe ich bisher keinen Schaden feststellen können. Ich werde aber noch einmal ganz ganz genau alles ansehen, nachdem ich das Auto durch die Waschanlage gezogen hab.

Natürlich habe ich den Schaden sofort an meine Versicherung gemeldet, welche mir einen Gutachter schicken will. Ich denke nicht, dass ich den Schaden in einer Werkstatt reparieren lasse, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen dass danach der Originalzustand wiederhergestellt werden kann. Laut Schwacke hatte das Auto vor dem Schaden einen Wert von 11550 Euro. Wie wird ein Gutachter in so einem Fall vorgehen bzw. was darf er anordnen (Beulendoktor, lackieren, spachteln, teile austauschen), und wenn ich dem Gutachter sage, dass ich den Schaden nicht reparieren will, wird er dann weniger berechnen (außer MWSt.) damit die Versicherung billiger wegkommt. Muss ich dem Gutachter auskunft geben, ob ich den Schaden reparieren will, oder kann ich mir dass auch nach dem Gutachten erst überlegen? Wenn mir das Gutachten „falsch“ erscheint, kann ich dann ein Gegengutachten erstellen, und bezahlt dies dann auch die Versicherung, oder kann ich so etwas über Rechtschutz abrechnen? Wenn ja, zahlt dann die KfZ Rechtschutz Versicherung oder hat dies die „Normale“ zu tragen?

Ich weiß, dass sind nun total viele fragen, aber über eine oder mehrere Antworten würde ich mich wirklich sehr freuen, da ich Angst habe übers Ohr gehauen zu werden. Vielen Dank für Eure Mühe vorab!

Viele Grüße
Andy

Hallo Andy,

wir sind „Leidensgenossen“ was den Hagelschaden betrifft.

Wenn mir das Gutachten „falsch“
erscheint, kann ich dann ein Gegengutachten erstellen, und
bezahlt dies dann auch die Versicherung, oder kann ich so
etwas über Rechtschutz abrechnen? Wenn ja, zahlt dann die KfZ
Rechtschutz Versicherung oder hat dies die „Normale“ zu
tragen?

Bei unserer Versicherung wurde uns gesagt, dass wir schon einen eigenen Gutachter beauftragen können, die Kosten dafür aber selbst zu tragen haben. Es werden voraussichtlich Sammelbesichtigungen stattfinden - stand auch in der AZ vom Samstag.
Ich würde dem Gutachter nicht sagen, ob du das Auto reparierst oder nicht. Das geht ihn, find ich, gar nix an u der Schaden bleibt ja der gleiche.

Gruß
Tanja

Hallo Tanja,

richtig… nur wenn du keine Belege vorlegst, reduziert die Ersatzleistung massiv.

Aber auch wenn ihr es nicht glaubt. Mit den heutigen Reparaturmethoden geht das ziemlich einfach und meist auch so, dass man wirklich NICHTS mehr sieht.

Ein guter Anbieter ist z.B. http://www.dentwizard.com

Gruß
Marco

Hallo,

erstmal danke für Eure Beiträge!

Wie ist das mit den Sammel Gutachten, wird man dann von der Versicherung benachrichtigt dort hinzugehen, oder soll man von alleine kommen. Ich denke ich mach erstmal gar nix, bis mich mein Versicherer angerufen hat, der sagte er komme auf mich zu um einen Termin mit dem Gutachter zu machen. Einen Brief von der Versicherung hab ich sogar auch schon bekommen, aber in dem steht nur eine Schadensnummer welche ich immer angeben muss.

…und meist auch so, dass man wirklich NICHTS mehr sieht. …

Man sieht also Nichts mehr, aber „meist“ heist wohl nicht immer, oder wie kann ich das verstehen?
Kann nun der Gutachter sagen ich muss das z.b. ausbeulen lassen, oder kann ich darauf bestehen dass ich da Teile ersetzt bekomme (Wie die Motorhaube)? Wie ist das mit dem Dach bzw. den Holmen, die kann man wohl fast gar nicht komplett ausbeulen, da an einigen Stellen das Blech ja doppelt ist? Wenn die Werkstatt nun nicht alle, bis auf den letzten kleinen Makel, dellen herausbekommt, bekomme ich dann eine Wertminderung, oder kann ich dann so oft reklamieren bis ich wirklich gar nichts mehr vom Schaden sehe?

Grüße
Andy

Hallo Spikey,

…und meist auch so, dass man wirklich NICHTS mehr sieht. …

Man sieht also Nichts mehr, aber „meist“ heist wohl nicht
immer, oder wie kann ich das verstehen?

Eine 100%ige Garantie kann ich dir natürlich nicht geben, ich bin kein Techniker.

Zum Rest: Du hast eine Wiederherstellungsversicherung auf den Zeitwert. Allerdings unterliegst du auch einer Schadenkostenminderungspflicht. Was das bedeutet, wirst dir wohl ausdenken können? :smile:

Gruß
Marco

Eine 100%ige Garantie kann ich dir natürlich nicht geben, ich bin kein Techniker.

Hallo und danke für die schnelle Antwort! Natürlich will ich keine Garantie oder ähnliches :smile:, ich bezweifel einfach dass der Originalzustand komplett wiederhergestellt werden kann. Eigentlich bin ich ja Optimist, aber in dieser Sache…

Zum Rest: Du hast eine Wiederherstellungsversicherung auf den
Zeitwert. Allerdings unterliegst du auch einer
Schadenkostenminderungspflicht. Was das bedeutet, wirst dir
wohl ausdenken können? :smile:

Das heisst dann wohl, das mein Auto nach der Reperatur wieder 11500 Euro wert sein muss, mit den geringsten Reperaturkosten wie möglich, richtig? Wie kann ich die Wiederherstellungspflicht auf den Zeitwert beweisen bzw. nachvollziehen? Kann ich nach einer Reperatur ein Wertgutachten (auf eigene Kosten) machen und mir dann gegebenfalls die Differenz zum Zeitwert auszahlen lassen? Oder kann ich so oft nachbesserung verlangen bis der Zeitwert wiederhergestellt worden ist?
Vielleicht bin ich zu überstürzt und sollte erst mal abwarten was der Gutachter sagt.

Schönen Sonntag Abend noch!
Andy

Hallo Andy,

Hallo und danke für die schnelle Antwort! Natürlich will ich
keine Garantie oder ähnliches :smile:, ich bezweifel einfach dass
der Originalzustand komplett wiederhergestellt werden kann.
Eigentlich bin ich ja Optimist, aber in dieser Sache…

Probiere es einfach aus. :smile: Der Anbieter hat Erfahrungen aus den USA.

Das heisst dann wohl, das mein Auto nach der Reperatur wieder
11500 Euro wert sein muss, mit den geringsten Reperaturkosten
wie möglich, richtig?

Korrekt.

Wie kann ich die Wiederherstellungspflicht auf den Zeitwert beweisen
bzw. nachvollziehen?

Steht so in den Versicherungsbedingungen.
Wenn der Schaden behoben wurde… komplett, dann ist von einem gleichwertigen Fahrzeug auszugehen.

Gruß
Marco

Danke für Deine Hilfe Marco!

Ich werd mal abwarten wie sich die Sache entwickelt, und auf’s Beste hoffen.

Grüße
Andy