Also…Folgender Fall: Ich habe vor etwa 6 Wochen ein Auto verkauft, Kaufvertrag wurde vom Käufer und mir unterzeichnet. Bei Kaufvertrag wurde vereinbart, dass der Käufer das Fahrzeug in ca. 4 Wochen abholt, weil er dann erst das Geld hat. Ich war damit einverstanden. Das ganze wurde aber nicht schriftlich festgehalten. Soweit - So gut. Jetzt bekomme ich aber eine Email vom Käufer, dass er Probleme habe das Geld aufzutreiben und ich solle das Fahrzeug doch wieder ins Internet stellen. Ääähmm… Mein Problem??? So wie ich das jetzt verstehe, habe ich zwei Möglichkeiten: Entweder ich bestehe auf den Kauf, ODER ich lasse den Käufer zurücktreten und kann in dem Fall Schadenersatz verlangen. Ist das korrekt? Und Wenn JA, Wie viel Schadenersatz kann ich verlangen? Das Auto wurde für 700€ verkauft… Bin echt stinksauer, weil ich in 3 Wochen in Urlaub fliege und unbedingt das Geld brauche…und wenn er keine 700€ hat, soll er wenigstens für seine Blödheit zahlen (Kaufvertrag unterschreiben und nicht wissen ob ich Geld habe??? Sowas GEHT NICHT!!! )
Kann mir jemand weiterhelfen???
Hallo,
natürlich kannst Du auf Erfüllung des Vertrages bestehen, aber dann hast Du das Geld selbst nach Deinem Urlaub nicht. Schadenersatz fordern wäre möglich, aber es muss dann auch ein nachweislicher Schaden entstanden sein. In diesem Fall wäre das die Angebotsgebühr für den Online Verkauf und ggf. die entstandenen Zinsen für den Überbrückungskredit, den Du aufgrund des Zahlungsausfalls aufnehmen musstest. Ansonsten kannst Du da glaube ich wenig machen.
Gruß,
twilight666