Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine ganz dringende Frage, da ich große Probleme mit der Renault-Bank habe:
2005 habe ich in Köln ein KFZ geleast, man empfahl mir ein Leasing statt Ratenkauf, weil dies steuerlich für mich günstiger wäre. Mündlich vereinbart war damals, dass ich nach Ablauf des Leasingvertrages einen Ratenkaufvertrag für dieses KFZ machen werde - dies stellte kein Problem dar. 2007 bin ich nach Lanzarote ausgewandert und da es nicht möglich war den Vertrag vorzeitig zu beenden oder ihn in einen Ratenkaufvertrag umzuwandeln (zumindest sagte man mir dies) gab man mir erst inoffiziell das OK den Wagen mitzunehmen, später auch das Einverständnis der Renault-Bank. Nun kann man mir lt Bank den Ratenkaufvertrag nicht bewilligen (es gab wohl einen nichtverschuldeten Negativeintrag bei der Schufa, den ich aber inzwischen regeln konnte) Die lassen sich nun auf gar nichts ein. Die Nichtbewilligung teilte man mir kurz vor Torschluß mit, dass es mir schon zeitlich gar nicht möglich war zu reagieren. Einen Tag vor Auslauf des Vertrages erhielt ich noch einmal die Aufforderung den Wagen fristgerecht in Köln (!) abzugeben ansonsten würde er umgehend sichergestellt werden. Ich hatte schon Monate vorher um eine Mitteilung bzgl. der zukünftigen Raten gebeten und nun unterstellt man mir, dass ich diese nie erfragt habe und dass die Genehmigung für einen Aufenthalt im Ausland die Bedingung der fristgerechten Abgabe des KFZ nach Ablauf in Köln bedingte. Das ist allerdings definitiv nie abgesprochen gewesen - ganz im Gegenteil: auf das Leasing habe ich mich damals nur eingelassen unter der Bedingung eines Anschlußvertrages (allerdings nur mündlich in Anwesenheit meines Vaters) Können Sie mir einen Rat geben was ich jetzt tun kann? Wenn das Fahrzeug kostenpflichtig abgeholt wird enstehen immense Kosten, die wahrscheinlich dem Restwert des Autos sehr nahe kommen. Für einen schnellen Tipp zur Rechtslage wäre ich Ihnen wirklich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Regine Stahl
Hallo Regine,
dieser Fall ist doch einigermaßen verzwickt, da es scheinbar wenige schriftliche Unterlagen gibt. Im Grunde ist es so, daß am Ende eines Leasingvertrages durchaus eine Möglichkeit bestehen sollte, das Fahrzeug zum, am Beginn des Vertrages, vereinbarten Restwertes zu erwerben.
Dies umso mehr, wenn es sich um einen Vertrag lt Konsumentenrecht handelt. Daher die Frage ob der Wagen als Privatperson geleast wurde oder im Zuge einer selbständigen Erwerbstätigkeit
Ob das Fahrzeug nun nach Leasingvertragsende bei der gleichen Bank (Renault Bank) im Zuge eines Ratenkaufes erworben wird oder hiefür ein anderes Finanzinstitut gewählt wird sollte ohne Belang sein. Die einfachste Variane dürfte wohl diese Vorgangsweise sein.
mfg,
HM