Hallo liebe Forenmitglieder,
nehmen wir mal an, jemand (nennen wir ihn „Herr Saueressig“) hat vor 2 Monaten eine nebengewerbliche Tätigkeit mit Kleinunternehmer-Regelung aufgenommen. Er interessiert sich jetzt allerdings unabhängig von seinem Nebengewerbe für ein neues Auto.
Er möchte sein neues Fahrzeug gerne leasen. Im Autohaus fragt der Händler beim Erstellen des Angebots ob Herr Saueressig denn einen Gewerbeschein besitzt weil es für Gewerbekunden noch bessere Angebote gibt. Herr Saueressig erklärt dem Autoverkäufer seine Situation mit dem Nebengewerbe. Der Autohändler meint, dass dies kein Problem sei, er lediglich den Gewerbeschein als Legitimation für das günstige Angebot für Geschäftskunden benötigt. Herr Saueressig ist sehr erfreut über das attraktive Leasingangebot. Für einen Kombi mit einem Listenpreis von 23 000 € muss er laut des Leasingvertrages nur 200 € / nett pro Monat bezahlen. Da Herr Saueressig als Kleinunternehmer die Mehrwertsteuer ja weder ausweisen noch absetzen kann ist ihm auch klar, dass das einen monatlichen Aufwand von ca. 240 € brutto für ihn bedeutet. Auf die Frage, dass er den Wagen allerdings nur zu 10-20 % geschäftlich nutzen würde erläutert der Autverläufer: „das ist kein Problem weil ich den Gewerbenachweis ja lediglich für die Erstellung des Angebots benötige. Als Kleinunternehmer läuft der Leasingvertrag ja sowieso auf ihren Namen und deswegen werden da auch keine Probleme auftauchen!“ Herr Saueressig kann das Argument nachvollziehen. Da er Kleinunternehmer ist wird er das Auto bzw. die monatlichen Leasingraten dem Finanzamt gegenüber auch nicht geltend machen. Allerdings fragt sich Herr Saueressig ob es dennoch Probleme mit dem Finanzamt oder gar dem Autohaus gegenüber geben könnte. Viellicht bei der Endabrechnung oder im Schadensfall (wie gesagt er nutzt das KFZ ja nur zu ca. 10-20 % gewerblich. Was würdet ihr Herrn Saueressig raten? Ist seine Skepsis berechtigt? Liebe Grüsse, Riesenrad-Dieb