Kfz-Rückrufaktion

Hallo Rechtler,

in folgendem Punkt habe ich zwar ein Rechtsempfinden, aber keine Ahnung vom Recht:

Wenn aufgrund eines Herstellungsfehlers eine Rückrufaktion erfolgt, der ich nachkommen muss,wer muss die Unkosten tragen?
Die Werkstatt ist 50 km weit entfernt, eine andere wird nicht akzeptiert, ich habe Verdienstausfall, usw.
Da ich das Problem nicht verursacht habe, empfinde ich es als selbstverständlich, dass der Hersteller haftet. Das sieht der anders.
Kennt jemand die entsprechenden Gesetze?

Man steht so dumm da, vor großen Institutionen…

Ich danke schon mal, in der Hoffnung,dass jemandem was einfällt,Semele

Hallöchen,

Wenn aufgrund eines Herstellungsfehlers eine Rückrufaktion
erfolgt, der ich nachkommen muss,wer muss die Unkosten tragen?
Die Werkstatt ist 50 km weit entfernt, eine andere wird nicht
akzeptiert, ich habe Verdienstausfall, usw.
Da ich das Problem nicht verursacht habe, empfinde ich es als
selbstverständlich, dass der Hersteller haftet. Das sieht der
anders.
Kennt jemand die entsprechenden Gesetze?

hast Du schon einmal an einer Rückrufaktion teilgenommen? Wenn nicht, bitte ich davon Abstand zu nehmen, mit dem Gesetzbuch in der Hand die Werkstatt zu betreten. Üblicherweise wird man dort nämlich in solchen Fällen sehr freundlich behandelt und bekommt am Ende noch einen Gutschein über einen zweistelligen Betrag, mit dem man gleich noch etwas Kleinkram einkaufen kann. Im Zweifel wird es auf freundliche Anfrage auch möglich sein, daß ein Mitarbeiter des Autohauses die Kiste bei Dir auf der Arbeit abholt und nach Durchführung der Nachbesserung wieder vorbeibringt.

Und was das Gesetz angeht: Im BGB ist seit neuestem die Gewährleistungsfrist auf 2 Jahre festgelegt (vorher 6 Monate.) Im Zusammenhang mit der Nachbesserung sind danach auch alle sonstigen Aufwendungen zu bezahlen (Anfahrt usw.). Verdienstausfall gehört m.W. nicht dazu. Wobei die Gewährleistung aber durch den Verkäufer darzustellen ist, nicht vom Hersteller. Der Hersteller haftet nach dem Produkthaftungsgesetz 3 Jahre für Schäden an Sachen und Menschen, die aufgrund eines Produktfehlers entstanden (die Schäden, nicht die Menschen) sind.

Ich habe so das Gefühl, daß die meisten Rückrufaktionen außerhalb dieser Fristen stattfinden.

Gruß
Christian

hast Du schon einmal an einer Rückrufaktion teilgenommen? Wenn
nicht, bitte ich davon Abstand zu nehmen, mit dem Gesetzbuch
in der Hand die Werkstatt zu betreten. Üblicherweise wird man
dort nämlich in solchen Fällen sehr freundlich behandelt und
bekommt am Ende noch einen Gutschein über einen zweistelligen
Betrag, mit dem man gleich noch etwas Kleinkram einkaufen
kann. Im Zweifel wird es auf freundliche Anfrage auch möglich
sein, daß ein Mitarbeiter des Autohauses die Kiste bei Dir auf
der Arbeit abholt und nach Durchführung der Nachbesserung
wieder vorbeibringt.

Hätte ich auch so erwartet, ist aber eher nicht so in meinem Fall.
Hatte beim Hersteller angerufen, und geschildert, dass das Auto gerade in einer Werkstatt steht, ich 2 Tage später in den Urlaub will in denen ich beim besten Willen keine Zeit habe, mich um defekte Bremsen zu kümmern bei 45 Min Anfahrt.
Ob das nicht auch in der Fremdwerkstatt zu reparieren ginge, wo das Auto gerade steht…nein,geht nicht.
Ob man mein Auto holen und bringen könnte, schliesslich hätte ja nicht ich fehlerhafte Bremsen in mein 2 Jahre altes Auto eingebaut,alles ganz freundlich gefragt,… nein, das sei nicht üblich, sei mein Problem.
Ob man mir denn wenigstens den Aufwand entschädigen würde, wenn ich schon mit 2 kleinen Kindern in der Hitze statt zum See in die Werkstatt fahre,nee, wie ich denn darauf käme…

Darum die Frage nach meinen Rechten, abgesehen davon, dass ich mir als nächstes Auto bestimmt keinen Seat sondern gleich nen VW kaufe in der Hoffnung, dort einen besseren Sevice zu finden…

Und was das Gesetz angeht: Im BGB ist seit neuestem die
Gewährleistungsfrist auf 2 Jahre festgelegt (vorher 6 Monate.)
Im Zusammenhang mit der Nachbesserung sind danach auch alle
sonstigen Aufwendungen zu bezahlen (Anfahrt usw.).
Verdienstausfall gehört m.W. nicht dazu. Wobei die
Gewährleistung aber durch den Verkäufer darzustellen ist,
nicht vom Hersteller. Der Hersteller haftet nach dem
Produkthaftungsgesetz 3 Jahre für Schäden an Sachen und
Menschen, die aufgrund eines Produktfehlers entstanden (die
Schäden, nicht die Menschen) sind.

2 Jahre, dann ist meiner nur ein paar Monate zu alt, siehe Deine Schlussbemerkung.
Aber gekauft habe ich ihn vor weniger als 2 Jahren als Jahreswagen, welcher Zeitraum gilt wohl dann, bzw gilt die Gewährleistungsfrist auch für Gebrauchte…eher wohl nicht, oder?

Naja, gibt Schlimmeres, aber es fällt mir schwer, zu akzeptieren, wenn Fehler anderer willkürlich zu meinem Problem erklärt werden und ich die Kosten tragen soll,irgendwie…no.

Es dankt mal wieder für die Auskunft Semele

Hallo!

Darum die Frage nach meinen Rechten, abgesehen davon, dass ich
mir als nächstes Auto bestimmt keinen Seat sondern gleich nen
VW kaufe in der Hoffnung, dort einen besseren Sevice zu
finden…

Also VW und Seat ist eigtl. im wesentlichen gleich, ist ja auch der gleiche Konzern. Die Qualität beim Service unterscheidet sich meiner Erfahrung nach weniger an der Marke sondern an der individuellen Werkstatt.

Aber gekauft habe ich ihn vor weniger als 2 Jahren als
Jahreswagen, welcher Zeitraum gilt wohl dann, bzw gilt die
Gewährleistungsfrist auch für Gebrauchte…eher wohl nicht,
oder?

Im Prinzip ja, aber für dich gilt noch die alte Regelung, also 6 Monate.

Gruß
tom

und wie, bitte schön, stellst du dir vor, soll seat für die arbeit einer fremden werkstatt garantieren?

Hatte beim Hersteller angerufen, und geschildert, dass das
Auto gerade in einer Werkstatt steht, ich 2 Tage später in den
Urlaub will in denen ich beim besten Willen keine Zeit habe,
mich um defekte Bremsen zu kümmern bei 45 Min Anfahrt.

klar, das kann dir ja auch keiner zumuten, daß du dir gedanken um deine bremsen machst. schneller bist du eh ganz ohne.
und zeit hast du mit sicherheit erst, nachdem deine bremsen versagt haben. massig zeit…

ich werde jedenfalls an der rückrufaktion teilnehmen und meinen 4 jahren alten seat in die nächste vertragswerkstatt bringen.

kopfschüttelnd verbleibt
ann

aber es fällt mir schwer, zu
akzeptieren, wenn Fehler anderer willkürlich zu meinem Problem
erklärt werden und ich die Kosten tragen soll,irgendwie…no.

Hallo,

es ist nicht zu erkennen, daß Du mit Kosten für die Instandsetzung belastest wirst. Das Problem besteht aus …im Moment keine Zeit …kann das nicht auch eine fremde Werkstatt…will lieber mit den Kindern…dann in den Urlaub. Sei froh, daß Du nicht mitbekommst, was die Werkstattleute sagen, sobald Du den Raum verlassen hast.

Rückrufaktionen sind für alle Beteiligten mit Aufwand und Unannehmlichkeiten verbunden. Es sollen erkannte Schwachstellen im Vorfeld beseitigt werden, bevor also etwas passiert. Dabei kann man nicht davon sprechen, Konstrukteur oder Hersteller hätten bei ihrer Arbeit einen für sie erkennbaren Fehler gemacht. Die Schwachstelle war zum Zeitpunkt der Herstellung eben nicht erkennbar.

Gruß
Wolfgang

Hätte ich auch so erwartet, ist aber eher nicht so in meinem
Fall.

Hallo nochmal,

wenn ich das recht verstehe, hast Du keine Ansprüche auf Verdienstausfall, Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden usw. Zwar durchaus aärgerlich, aber irgendwo muß die Gewährleistung ja ihre Grenzen haben.

Eine Rückrufaktion wird normalerweise nicht dann gestartet, wenn das Fahrzeug beim Schließen der Türen explodiert oder sich der Inhalt des Benzintanks bei jeder Vollbremsung ins Wageninnere entleert. Der Anlaß ist normalerweise - und hier gibt es natürlich Ausnahmen, siehe z.B. das Reifenproblem beiFirestone/Chrysler -, daß das Fahrzeug, wenn es im 4. Gang von einer weiblichen Person mit mittelbraunen Haaren von einer Geschwindigkeit von 120 km/h auf 97 km/h in einem von 193.591 Fällen leicht auf der linken Seite ruckelt und sich dadurch die Gurthalterung verschiebt.

Will sagen: Das ist eine reine Sicherheitsmaßnahme, der normalerweise drei oder fünf Fälle zugrunde liegen, bei denen mal was passiert ist. Z.B. wurde bei meinem früheren Corsa mal die Sitzhalterung verstärkt, weil es da wohl zu Problmen kam. Man kann allerdings unterstellen, daß es sich dabei um Extremsituationen mit gewichtigen Persönlichkeiten gehandelt haben muß, weil sonst jeden Tag Dutzende von Toten zu beklagen wären.

Wenn Du also lieber in Urlaub fährst oder am See liegst, als die Rückrufaktion durchführen zu lassen, tu es und fahr später hin. Ansonsten soltlest Du Dir eine andere Werkstatt suchen.

Naja, gibt Schlimmeres, aber es fällt mir schwer, zu
akzeptieren, wenn Fehler anderer willkürlich zu meinem Problem
erklärt werden und ich die Kosten tragen soll,irgendwie…no.

Die Kosten für die Operation trägst Du nicht, sondern nur für Anfahrt und Zeit. Die ganze Angelegenheit kostet den Fahrzeughersteller Millionen. Zunächst die Bitte um Datenherausgabe in Flensburg, dann die Briefaktion und schließlich die Durchführung der Arbeiten am Fahrzeug. Ein bißchen mehr Service wäre halt nett gewesen, einen Anspruch darauf hast Du aber nicht. Wenn es Deine Zeit erlaubt, kannst Du Dich natürlich auch an Seat direkt wenden und dort anfragen, ob man den Service der Vertragswerkstatt für angemessen hält.

Übrigens: Worum geht es bei Deiner Rückrufaktion? Ich habe wedr auf den einschlägigen Seiten noch bei Seat von einer Rückrufaktion gelesen.

Gruß
Christian

P.S.
Dies schreibt der ADAC zum Thema „Ansprüche bei Rückrufen“:

Rechtlich gesehen soll der Rückruf die betroffenen Kunden vor Gefahren durch fehlerhafte Waren schützen. Eine Rechtspflicht auf Übernahme der Kosten für die Reparatur oder den Leihwagen durch den Hersteller bzw. Händler besteht nicht. Lediglich im Rahmen der Gewährleistungsfrist des Fahrzeuges (meist ein Jahr [inzwischen nach Gesetzesänderung zwei Jahre, Anm. von mir]), besteht Anspruch auf kostenlose Nachbesserung. Um Ihr Image und den Erfolg der Aktion nicht zu gefährden, übernehmen die Hersteller jedoch üblicherweise die Reparaturkosten auch außerhalb der Gewährleistungsfrist.
Ein kostenloses Ersatzfahrzeug während der Durchführung der Massnahme wird jedoch nur in Ausnahmefällen auf Kulanzbasis (d.h. freiwillig) zur Verfügung gestellt.

Hätte ich auch so erwartet, ist aber eher nicht so in meinem
Fall.

Hallo nochmal,

wenn ich das recht verstehe, hast Du keine Ansprüche auf
Verdienstausfall, Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden
usw. Zwar durchaus aärgerlich, aber irgendwo muß die
Gewährleistung ja ihre Grenzen haben.

Ja, dem kann ich grundsätzlich auch zustimmen.
Hm, wenn es aber nun ein Fehler ist, der von Anfang an da war?
Nur erst jetzt wird mal Bescheid gesagt?
Unten habe ich beschrieben, um was für einen Fehler es sich handelt.

Eine Rückrufaktion wird normalerweise nicht dann gestartet,
wenn das Fahrzeug beim Schließen der Türen explodiert oder
sich der Inhalt des Benzintanks bei jeder Vollbremsung ins
Wageninnere entleert. Der Anlaß ist normalerweise - und hier
gibt es natürlich Ausnahmen, siehe z.B. das Reifenproblem
beiFirestone/Chrysler -, daß das Fahrzeug, wenn es im 4. Gang
von einer weiblichen Person mit mittelbraunen Haaren von einer
Geschwindigkeit von 120 km/h auf 97 km/h in einem von 193.591
Fällen leicht auf der linken Seite ruckelt und sich dadurch
die Gurthalterung verschiebt.

Will sagen: Das ist eine reine Sicherheitsmaßnahme, der
normalerweise drei oder fünf Fälle zugrunde liegen, bei denen
mal was passiert ist. Z.B. wurde bei meinem früheren Corsa mal
die Sitzhalterung verstärkt, weil es da wohl zu Problmen kam.
Man kann allerdings unterstellen, daß es sich dabei um
Extremsituationen mit gewichtigen Persönlichkeiten gehandelt
haben muß, weil sonst jeden Tag Dutzende von Toten zu beklagen
wären.

Ja, splche Fälle würden mich vielleicht auch gar nicht bewegen, das Auto überhaupt hinzubringen,oder ich würde mir den Zeitpunkt wählen, der mir keine Umstände macht.
Aber, siehe unten, es sind die Bremsen und ich habe das Problem auch schon zu spüren bekommen.So mag ich irgendwie nicht so sehr gern in den Urlaub fahren.

Wenn Du also lieber in Urlaub fährst oder am See liegst, als
die Rückrufaktion durchführen zu lassen, tu es und fahr später
hin. Ansonsten soltlest Du Dir eine andere Werkstatt suchen.

Gibt es nicht in der Nähe.

Naja, gibt Schlimmeres, aber es fällt mir schwer, zu
akzeptieren, wenn Fehler anderer willkürlich zu meinem Problem
erklärt werden und ich die Kosten tragen soll,irgendwie…no.

Die Kosten für die Operation trägst Du nicht, sondern nur für
Anfahrt und Zeit. Die ganze Angelegenheit kostet den
Fahrzeughersteller Millionen. Zunächst die Bitte um
Datenherausgabe in Flensburg, dann die Briefaktion und
schließlich die Durchführung der Arbeiten am Fahrzeug. Ein
bißchen mehr Service wäre halt nett gewesen, einen Anspruch
darauf hast Du aber nicht. Wenn es Deine Zeit erlaubt, kannst
Du Dich natürlich auch an Seat direkt wenden und dort
anfragen, ob man den Service der Vertragswerkstatt für
angemessen hält.

Da sitzen doch auch nur Telefonistinnen an der Seviceline, die gebetsmühlenartig wiederholen, wie ihre Regeln lauten, und Beschwerden gerne aufnehmen, ohne Antwortgarantie.So geschehen.

Übrigens: Worum geht es bei Deiner Rückrufaktion? Ich habe
wedr auf den einschlägigen Seiten noch bei Seat von einer
Rückrufaktion gelesen.

Um die Bremskraftverstärker.
Und das Prekäre an der Sache ist, dass ich in der Tat einige Male mehrfach „pumpen“ musste, um die Bremsen zu ihrer Arbeit zu bewegen…Hat mir nur keiner erklären können, in keiner Werkstatt.
Das ist also möglicherweise in diesem Fall einer der 3-5 Fälle, von denen Du oben schreibst, und ich bin vor allem deswegen sauer und sehe noch nicht ein, dass ich damit Unkosten haben soll.

P.S.
Dies schreibt der ADAC zum Thema „Ansprüche bei Rückrufen“:

Rechtlich gesehen soll der Rückruf die betroffenen Kunden vor
Gefahren durch fehlerhafte Waren schützen. Eine Rechtspflicht
auf Übernahme der Kosten für die Reparatur oder den Leihwagen
durch den Hersteller bzw. Händler besteht nicht. Lediglich im
Rahmen der Gewährleistungsfrist des Fahrzeuges (meist ein Jahr
[inzwischen nach Gesetzesänderung zwei Jahre, Anm. von mir]),
besteht Anspruch auf kostenlose Nachbesserung. Um Ihr Image
und den Erfolg der Aktion nicht zu gefährden, übernehmen die
Hersteller jedoch üblicherweise die Reparaturkosten auch
außerhalb der Gewährleistungsfrist.
Ein kostenloses Ersatzfahrzeug während der Durchführung der
Massnahme wird jedoch nur in Ausnahmefällen auf Kulanzbasis
(d.h. freiwillig) zur Verfügung gestellt.

Das ist eine klare Aussage.
Bin trotzdem nicht damit einverstanden in diesem Fall, aber das ist dann eben jetzt so.
Danke für´s Raussuchen.

Es grüßt eine genervte Semele, die aber eigentlich vor allem froh ist, dass die Bremsen, die manchmal nicht richtig funktionierten, nun kontrolliert werden

und wie, bitte schön, stellst du dir vor, soll seat für die
arbeit einer fremden werkstatt garantieren?

Hatte beim Hersteller angerufen, und geschildert, dass das
Auto gerade in einer Werkstatt steht, ich 2 Tage später in den
Urlaub will in denen ich beim besten Willen keine Zeit habe,
mich um defekte Bremsen zu kümmern bei 45 Min Anfahrt.

klar, das kann dir ja auch keiner zumuten, daß du dir gedanken
um deine bremsen machst. schneller bist du eh ganz ohne.
und zeit hast du mit sicherheit erst, nachdem deine
bremsen versagt haben. massig zeit…

ich werde jedenfalls an der rückrufaktion teilnehmen und
meinen 4 jahren alten seat in die nächste vertragswerkstatt
bringen.

kopfschüttelnd verbleibt

Wenn ich mir Meinungen gewünscht hätte, hätte ich im Psychologiebrett gepostet.
Und dass ich nicht an der Kontrolle teilnehme, hatte ich, glaube ich auch nicht gesagt, oder?
Darum geht es nämlich nicht.

Und tschüss

Hallo Tom,

Also VW und Seat ist eigtl. im wesentlichen gleich, ist ja
auch der gleiche Konzern. Die Qualität beim Service
unterscheidet sich meiner Erfahrung nach weniger an der Marke
sondern an der individuellen Werkstatt.

Das glaube ich auch, aber hier ist keine andere.
Bin halt genervt, und bleibe irrationalerweise den Marken treu, mit denen ich auf der ganzen Linie gute Erfahrungen mache,das war bei VW früher der Fall.

Aber gekauft habe ich ihn vor weniger als 2 Jahren als
Jahreswagen, welcher Zeitraum gilt wohl dann, bzw gilt die
Gewährleistungsfrist auch für Gebrauchte…eher wohl nicht,
oder?

Im Prinzip ja, aber für dich gilt noch die alte Regelung, also
6 Monate.

Ja, ist wohl so.Ich danke.
Gruß,Semele

Hallo Profillose,

Wenn ich mir Meinungen gewünscht hätte, hätte ich im
Psychologiebrett gepostet.

Wär vielleicht auch besser gewesen (SCNR)

Und dass ich nicht an der Kontrolle teilnehme, hatte ich,
glaube ich auch nicht gesagt, oder?

Doch, Du hast gesagt, daß Du bei 45 Minuten Anfahrt beim besten Willen keine Zeit hast, Dich um defekte Bremsen zu kümmern.

Darum geht es nämlich nicht.

Und es geht hier vielmehr als um Recht und Gesetz um den gesunden Menschenverstand. Deine Beiträge kommen so rüber, als erwartetest Du, Dir würde für die Zeit des Werkstattaufenthalts eine Sänfte mit vier knackigen Trägern zur Verfügung gestellt und für Deine Kinder noch einen kompletten Satz Spielzeug als Dankeschön. Zusätzlich natürlich noch eine Entschädigung für die Abnutzung Deines Fahrzeugs durch die Fahrt zur Werkstatt (durch den Fahrer, der das abholt) und eine Entschädigung für den Wertverlust, den das Fahrzeug während der 1 1/2 Tage erleidet. Achja, und noch eine Entschädigung für den Wertverlust durch die Aktion an sich, weil natürlich der Wert des Autos dadurch sinkt - ein Auto, von dem man weiß, es gab da Rückrufaktionen ist natürlich vom Image her schlechter als eines, bei dem sowas nicht vorkommt. Hm, nochwas? Ja, Entschädigung für deine Online-Kosten, weil Du diese Frage hier stellen musstest, Entschädigung für Deine nervliche Belastung durch die Sache, und schlussendlich kannst Du mich noch verklagen, auf Entschädigung wegen meines dämlichen Beitrages hier in Deinem Thread.

Danke schön, auf Wiedersehen,

Doc.

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Hallo Profillose,

Wenn ich mir Meinungen gewünscht hätte, hätte ich im
Psychologiebrett gepostet.

Wär vielleicht auch besser gewesen (SCNR)

Und dass ich nicht an der Kontrolle teilnehme, hatte ich,
glaube ich auch nicht gesagt, oder?

Dass ci keine Zeit habe, hab ich gesagt, dass sich um die Bremsen nicht gekümmert werdeb nuss, hab ich nicht gesagt.
Das ist der feine aber wesentliche Unterschied.

Doch, Du hast gesagt, daß Du bei 45 Minuten Anfahrt beim
besten Willen keine Zeit hast, Dich um defekte Bremsen zu
kümmern.

Darum geht es nämlich nicht.

Und es geht hier vielmehr als um Recht und Gesetz um den
gesunden Menschenverstand. Deine Beiträge kommen so rüber, als
erwartetest Du, Dir würde für die Zeit des
Werkstattaufenthalts eine Sänfte mit vier knackigen Trägern
zur Verfügung gestellt und für Deine Kinder noch einen
kompletten Satz Spielzeug als Dankeschön. Zusätzlich natürlich
noch eine Entschädigung für die Abnutzung Deines Fahrzeugs
durch die Fahrt zur Werkstatt (durch den Fahrer, der das
abholt) und eine Entschädigung für den Wertverlust, den das
Fahrzeug während der 1 1/2 Tage erleidet. Achja, und noch eine
Entschädigung für den Wertverlust durch die Aktion an sich,
weil natürlich der Wert des Autos dadurch sinkt - ein Auto,
von dem man weiß, es gab da Rückrufaktionen ist natürlich vom
Image her schlechter als eines, bei dem sowas nicht vorkommt.
Hm, nochwas? Ja, Entschädigung für deine Online-Kosten, weil
Du diese Frage hier stellen musstest, Entschädigung für Deine
nervliche Belastung durch die Sache, und schlussendlich kannst
Du mich noch verklagen, auf Entschädigung wegen meines
dämlichen Beitrages hier in Deinem Thread.

Ja, ist wirklich ein bisschen dämlich, hat aber mit mir nichts zu tun, eher mit Dir.
Meine Erwartungen habe ich formuliert, obwohl 4 Träger, naja, wär auch nicht schlecht, dann brauch ich aber noch 8 weitere für die Kinder…

Macht aber nix, Dämlichkeit ist ein Laster, das ich auch hin und wieder für mich in Anspruch nehme.

gottseidank!
… dann ist das also das posting der profillosen nicht nur bei mir so rübergekommen!

gruß ann

…was wiederrum nicht eben gerade von viel Profil zeugt, wenn es erleichtert, dass es noch jemand mit denselben Eindrücken gibt…
Und über die Sache wenig aussagt,ausser dass Ihr vielleicht beide gerne unkonstruktives Zeug von Euch gebt heute.
Übrigens, dass die Bremsen keine akute Gefahr mehr darstellen, war in der Werkstatt in der das Auto steht schon geklärt, bevor ich hier gepostet habe…*smile*

fehlt eigentlich nur noch…

Übrigens, dass die Bremsen keine akute Gefahr mehr darstellen,
war in der Werkstatt in der das Auto steht schon geklärt,
bevor ich hier gepostet habe…*smile*

… daß du die zunge rausstreckst und dir den rotz am ärmel abwischt.

Nun schwenkst Du von unsachlich zu niveaulos und wir beenden es wohl lieber, weil das Brett dafür irgendwie nicht gedacht ist.