Hätte ich auch so erwartet, ist aber eher nicht so in meinem
Fall.
Hallo nochmal,
wenn ich das recht verstehe, hast Du keine Ansprüche auf
Verdienstausfall, Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden
usw. Zwar durchaus aärgerlich, aber irgendwo muß die
Gewährleistung ja ihre Grenzen haben.
Ja, dem kann ich grundsätzlich auch zustimmen.
Hm, wenn es aber nun ein Fehler ist, der von Anfang an da war?
Nur erst jetzt wird mal Bescheid gesagt?
Unten habe ich beschrieben, um was für einen Fehler es sich handelt.
Eine Rückrufaktion wird normalerweise nicht dann gestartet,
wenn das Fahrzeug beim Schließen der Türen explodiert oder
sich der Inhalt des Benzintanks bei jeder Vollbremsung ins
Wageninnere entleert. Der Anlaß ist normalerweise - und hier
gibt es natürlich Ausnahmen, siehe z.B. das Reifenproblem
beiFirestone/Chrysler -, daß das Fahrzeug, wenn es im 4. Gang
von einer weiblichen Person mit mittelbraunen Haaren von einer
Geschwindigkeit von 120 km/h auf 97 km/h in einem von 193.591
Fällen leicht auf der linken Seite ruckelt und sich dadurch
die Gurthalterung verschiebt.
Will sagen: Das ist eine reine Sicherheitsmaßnahme, der
normalerweise drei oder fünf Fälle zugrunde liegen, bei denen
mal was passiert ist. Z.B. wurde bei meinem früheren Corsa mal
die Sitzhalterung verstärkt, weil es da wohl zu Problmen kam.
Man kann allerdings unterstellen, daß es sich dabei um
Extremsituationen mit gewichtigen Persönlichkeiten gehandelt
haben muß, weil sonst jeden Tag Dutzende von Toten zu beklagen
wären.
Ja, splche Fälle würden mich vielleicht auch gar nicht bewegen, das Auto überhaupt hinzubringen,oder ich würde mir den Zeitpunkt wählen, der mir keine Umstände macht.
Aber, siehe unten, es sind die Bremsen und ich habe das Problem auch schon zu spüren bekommen.So mag ich irgendwie nicht so sehr gern in den Urlaub fahren.
Wenn Du also lieber in Urlaub fährst oder am See liegst, als
die Rückrufaktion durchführen zu lassen, tu es und fahr später
hin. Ansonsten soltlest Du Dir eine andere Werkstatt suchen.
Gibt es nicht in der Nähe.
Naja, gibt Schlimmeres, aber es fällt mir schwer, zu
akzeptieren, wenn Fehler anderer willkürlich zu meinem Problem
erklärt werden und ich die Kosten tragen soll,irgendwie…no.
Die Kosten für die Operation trägst Du nicht, sondern nur für
Anfahrt und Zeit. Die ganze Angelegenheit kostet den
Fahrzeughersteller Millionen. Zunächst die Bitte um
Datenherausgabe in Flensburg, dann die Briefaktion und
schließlich die Durchführung der Arbeiten am Fahrzeug. Ein
bißchen mehr Service wäre halt nett gewesen, einen Anspruch
darauf hast Du aber nicht. Wenn es Deine Zeit erlaubt, kannst
Du Dich natürlich auch an Seat direkt wenden und dort
anfragen, ob man den Service der Vertragswerkstatt für
angemessen hält.
Da sitzen doch auch nur Telefonistinnen an der Seviceline, die gebetsmühlenartig wiederholen, wie ihre Regeln lauten, und Beschwerden gerne aufnehmen, ohne Antwortgarantie.So geschehen.
Übrigens: Worum geht es bei Deiner Rückrufaktion? Ich habe
wedr auf den einschlägigen Seiten noch bei Seat von einer
Rückrufaktion gelesen.
Um die Bremskraftverstärker.
Und das Prekäre an der Sache ist, dass ich in der Tat einige Male mehrfach „pumpen“ musste, um die Bremsen zu ihrer Arbeit zu bewegen…Hat mir nur keiner erklären können, in keiner Werkstatt.
Das ist also möglicherweise in diesem Fall einer der 3-5 Fälle, von denen Du oben schreibst, und ich bin vor allem deswegen sauer und sehe noch nicht ein, dass ich damit Unkosten haben soll.
P.S.
Dies schreibt der ADAC zum Thema „Ansprüche bei Rückrufen“:
Rechtlich gesehen soll der Rückruf die betroffenen Kunden vor
Gefahren durch fehlerhafte Waren schützen. Eine Rechtspflicht
auf Übernahme der Kosten für die Reparatur oder den Leihwagen
durch den Hersteller bzw. Händler besteht nicht. Lediglich im
Rahmen der Gewährleistungsfrist des Fahrzeuges (meist ein Jahr
[inzwischen nach Gesetzesänderung zwei Jahre, Anm. von mir]),
besteht Anspruch auf kostenlose Nachbesserung. Um Ihr Image
und den Erfolg der Aktion nicht zu gefährden, übernehmen die
Hersteller jedoch üblicherweise die Reparaturkosten auch
außerhalb der Gewährleistungsfrist.
Ein kostenloses Ersatzfahrzeug während der Durchführung der
Massnahme wird jedoch nur in Ausnahmefällen auf Kulanzbasis
(d.h. freiwillig) zur Verfügung gestellt.
Das ist eine klare Aussage.
Bin trotzdem nicht damit einverstanden in diesem Fall, aber das ist dann eben jetzt so.
Danke für´s Raussuchen.
Es grüßt eine genervte Semele, die aber eigentlich vor allem froh ist, dass die Bremsen, die manchmal nicht richtig funktionierten, nun kontrolliert werden