Hey Leute, ich hab da mal eine frage! Ich bin am Samstag den 09.02.2013 um 7:30 auf ein privatparkplatz Gefahren als ich auf dass Gelände Gefahren bin war überall schnee und Eis! Es handelt sich um mein Arbeitgeber der uns auf den Flächen wo Kunden parken erlaubt auch dort zu parken jetzt allerdings habe ich am besagten Tag einen Blechschaden davon erlitten es ist kein wegunfall! Es ist eine Firma dafür beauftragt worden jeden morgen die Parkflächen bzw. die Zufahrten zu Räumen insofern schnee oder Eis auf dem Gelände liegt, an diesem besagten Tag kamen sie angeblich um 5:30 und es wurde nur schnee geräumt und hat wieder drauf geschneit ich bin mit mäßiger Geschwindigkeit aufs Gelände Gefahren ich habe eine Zeugin die es selbst gesehen hat dass ich mit mäßiger Geschwindigkeit auf Gelände Gefahren bin ich hab jetzt aber bisschen selbst gegoogelt und einige Punkte gefunden. Wenn mein Chef um 7:00 aufs Gelände fährt und sieht dass noch schnee liegt handelt er doch grob fahrlässig da er der Verkehrssicherheit nicht nach gekommen ist. § 823 Schadensersatzpflicht (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Mich würde mal interessieren ob ich haftbar für den Schaden zu machen bin oder dass unternehmen es ist ein Einzelhandels betrieb und es gilt die StVO! Danke schon jetzt.
Ich weigere mich eine Textwurst zu lesen, die Interpunktation und Groß-/Kleinschreibung vorsätzlich außer Acht lässt. Du willst Hilfe und mutest es uns zu, so etwas zu lesen?
Nebenbei bin ich Experte für Sachschaden. Das hat nichts mit KFZ-Schaden zu tun.