Kfz sachverständiger

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe ein KFZ Unfallschaden an meinem PKW.

Da ich am Unfall keine Schuld habe muss die gegnerische Versicherung den Schaden bezahlen. Nachdem ich den Schadensumme von einem Sachverständigen bekommen habe, habe ich diesen Kostenvoranschlag bei der gegnerischen Versicherung eingereicht.

Jetzt hat die gegnerische Versicherung eine neu Schadensberechnung gemacht und mir ca. 30% der Schadenssumme eingehalte. Der Schaden sollte in einer Fremdwerkstatt durchgeführt werden.
Meine Frage: muss ich dieses neue Gutachten anerkennen?

Gruß
Juergen

Wenn du nicht nachweisen kannst, das du dein KFZ immer in einer Vertragswerkstätte ( Kundendienstheft )reparieren hast lassen muß du diese Tatsache hinnehmen. Dies darf sich aber nur auf den Stundenverrechnungssatz und vorbeschädigter Teile beziehen.
Ich hoffe geholfen zu haben.

Wiedenmann SV

Hallo, um Ihre Frage zu beantworten bräuchte ich genauere Infos. Es gibt berechtigte und unberechtigte Abzüge. Wenn Sie möchten, dass ich einen unverbindlichen Blick darüber werfe und Ihnen meine Meinung dazu schreibe, müssten Sie mir das Gutachten und das Schreiben der Versicherung zufaxen oder zu mailen. Fax 07577-926364 oder Mail: [email protected].

mfg

Walter Dettinger

hallo,ohne kompromisse, geh zum anwalt, den muß die gegnerische versicherung auch bezahlen
mfg
as

Hallo,
haben sie ein Gutachten oder haben sie einen Kostenvoranschlag??? die Versicherung darf wenn sie nach Gutachten abrechnen immer die Mwst einbehalten , wenn Sie einen Reparaturnachweis bringen, daß das Fahrzeug Sach und Fachgerecht instandgesetzt wurde, bekommen Sie den restbetrag noch von der Versicherung, aber an Ihrer stelle würde ich sofort zum ANwalt gehen die Versicherung muß Ihn bezahlen das steht Ihnen zu, außer Sie haben eine gesonderte Vereinbarung mit der Versicherung abgeschlossen. Weiter Angaben darf ich nicht machen da diese in das Rechtsberatzngsgesetz fallen und ich als Sachverständiger keine Rechtsberatung durchführen darf. Dafür ist ein Anwalt Zuständig.

Alle Angaben OHNE GEWÄHR

Mfg

P.Egger

Hallo , nach meinRe^2: kfz sachverständiger
Hallo an All,

nach meiner Rechtsberatung beim ADAC bekommt man nur den vollen Betrag, wenn man nachweisen kann, dass ich regelmäßig in einer Vertragswerkstatt war.
Also: Abzug ist berechtigt.
Gruß
juergen

hallo,ohne kompromisse, geh zum anwalt, den muß die
gegnerische versicherung auch bezahlen
mfg
as