Hallo ich habe eine Frage zum folgenden Absatz aus meinem Versicherungsvertrag für das KFZ:
Einschränkungen der Leistung
Lassen Sie Ihren Pkw nicht in einer unserer Partnerwerkstätten reparieren,
ersetzen wir lediglich 85 % der erforderlichen und ersatzfähigen
Reparaturkosten der Fremdwerkstatt.
Soweit Sie eine Abrechnung auf Basis eines Kostenvoranschlages
einer Fremdwerkstatt wünschen, ersetzen wir lediglich 85 % der
erforderlichen und ersatzfähigen Netto-Reparaturkosten (ohne Mehrwertsteuer)
der Fremdwerkstatt.
Wünschen Sie eine Abrechnung auf Basis eines Kostenvoranschlages/
Gutachtens einer Partnerwerkstatt, ersetzen wir die erforderlichen
und ersatzfähigen Netto-Reparaturkosten der Partnerwerkstatt.
In meinm Auto wurde eingebrochen und ich möchte das Geld über den Kostenvoranschlag der Partnerwerkstatt auszahlen lassen. Also wie im letzten Absatz beschrieben. Werden mir hier trotzdem nur85% ausgezahlt oder 100% abzüglich der MwSt?
Ich danke euch schon mal für die Aufmerksamkeit.