Hallo,
angenommen Herr X nutzt das Fahrzeug eines Bekannten Y oder ein Mitarbeiter der Firma X nutzt das Fahrzeug einer anderen („befreundeten“) Firma Y.
Es handelt sich um berechtigte Fahrer (Halter u. Versicherungsnehmer wissen Bescheid und sind einverstanden).
Der Fahrer X baut nun einen Schaden.
Zunächst Haftpflichtschaden:
Ich gehe davon aus dass die Kfz-Haftpflichtversicherung jeweils den Schaden regulieren muss (Pflichtversicherung). Hat der Herr Y bzw. die Firma Y Ansprüche gegen Herrn X wegen Rückstufung oder ähnliches? Falls ja greift da eine Versicherung?
Zum Vollkaskoschaden:
Die Vollkasko muss sicherlich auch zahlen (wenn vor allem die Nutzer entsprechend hinterlegt sind, wovon wir ausgehen). Hat hier Herr Y bzw. Firma Y Ansprüche gegen Herrn X bzgl. Selbstbeteiligung und Rückstufung oder ähnliches? Falls ja, gibt es da eine Versicherung?
Vielen Dank vorab.
Pitufino