wer kann mir einen Rat geben? Die Versicherung verlangt eine alte Reparaturrechnung vom 2010, die nicht existiert, für den kürzlich entstanden wirtschaftlichen Totalschaden. Reparatur wäre höher als Wert des Autos. Kann die Versicherung die Auszahlung bei Vollkaskoversicherung ablehnen oder mindern? Muss ich die alte Rechnung wirklich vorlegen? Das Auto war ja fahrtauglich und hatte im Jahr 2012 TüV und ASU bekommen. Im April 2013 wurde es neu beim Strassenverkehrsamt neu mit Halterwechsel zugelassen. Im Jahr 2010 war mein damals Ehemann, nun mein Exmann, der Halter des Fahrzeugs. Ich war immer Versicherungsnehmer.
Wenn der Schaden aus 2010 reguliert wurde ist der Vorgang erledigt und kann zum jetzigen Schaden nicht hinzugezogen werden!
Wüsste auch nicht wieso!?
Die Vers soll den Schaden Zahlen ggf auch mit’m kleinen Abzug und sollte das nicht funktionieren dann geht’s nur mit’m Anwalt!! Leider !
Viel Erfolg
Ja, die Versicherung darf einen Schaden prüfen und dazu auch Belege anfordern.
Ja, die Versicherung darf auch einen Vollkaskoschaden ablehnen, wenn dies juristisch begründet ist (z. B. vorsätzl. herbeigeführter Schaden oder Betrugsversuch).
Aufgrund der Komplexität der Angelegenheit sollte der Betreuer / Vermittler des konkreten Kfz-Versicherungsvertrags befragt werden. Der kennt den Vertrag.
Bei mir gehört dies zum Selbstverständnis meiner täglichen Arbeit.
Wenn künftig mal eine (Kfz-)Versicherung gewünscht wird, bei der neben einem günstigen Preis auch die kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.
VG Jens
www.jens-sternberg.de
Hallo,
kann hier leider nicht weiterhelfen
Gruß,
Micha
Hallo,
Die Versicherung benötigt diese Rechnung, da der Schaden zu einer Wertminderung des Fahrzeuges geführt hat. Diesen möchte sie jetzt natürlich ermitteln, damit sie nicht zuviel auszahlt. Es kann nun sein, dass es einen pauschalen Abzug gibt, welcher für Sie zum Nachteil ausfallen kann. Wenn das Fahrzeug in einer Werkstatt repariert wurde, dann mal bei denen nachfragen, ob sie eine Kopie in den Akten haben.
Eine Ablehnung des Schadens wird es sicherlich nicht geben.
LG
Ja, die Versicherung kann die Rechnung verlangen, weil damit die Wertminderung berechnet wird. Wenn Du diese nicht hast, geh doch zu der Werkstatt, die es repariert hat, die müssen die Rechnungen 10 Jahre aufbewahren, da bekommst Du bestimmt eine Kopie.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan