hallo
ich hatte einen verkehrsunfall, als geschädigter.
gutachten und bericht vom arzt habe ich bereit zur gegnerischen versicherung geschickt, die auch das gutachten vom kfz anerkannt hat.
darauf hin sollte ich meine bankverbindung zur abrechnug des schadens mitteilen, welches ich auch tat.
jetzt habe ich ein schreiben erhalten wo ich die versicherung ein attest vom behandelnden arzt anfordern möchte.
meine frage ist nun ob versicherungen den kfz schaden trotzdem schon regulieren oder das nur zusammen mit dem schmerzengeld machen?