Kfz schadensregulierung

hallo

ich hatte einen verkehrsunfall, als geschädigter.
gutachten und bericht vom arzt habe ich bereit zur gegnerischen versicherung geschickt, die auch das gutachten vom kfz anerkannt hat.
darauf hin sollte ich meine bankverbindung zur abrechnug des schadens mitteilen, welches ich auch tat.
jetzt habe ich ein schreiben erhalten wo ich die versicherung ein attest vom behandelnden arzt anfordern möchte.

meine frage ist nun ob versicherungen den kfz schaden trotzdem schon regulieren oder das nur zusammen mit dem schmerzengeld machen?

hallo

ich hatte einen verkehrsunfall, als geschädigter.
gutachten und bericht vom arzt habe ich bereit zur
gegnerischen versicherung geschickt, die auch das gutachten
vom kfz anerkannt hat.
darauf hin sollte ich meine bankverbindung zur abrechnug des
schadens mitteilen, welches ich auch tat.
jetzt habe ich ein schreiben erhalten wo ich die versicherung
ein attest vom behandelnden arzt anfordern möchte.

meine frage ist nun ob versicherungen den kfz schaden trotzdem
schon regulieren

Ja - der Kfz-Schaden wird unabhängig von der Regulierung der Arztkosten + Schmerzensgeld beglichen.

Wobei allerdings entscheidend ist, ob die Reparatur durchgeführt wird oder nach Gutachten abgerechnet wird. Wird lediglich nach Gutachten abgerechnet, wird die MwSt. nicht gezahlt.

oder das nur zusammen mit dem schmerzengeld
machen?

Gruß Merger

vielen dank für die schnelle antwort.

da muss ich nochmal bei der versicherung anrufen, weil bis jetzt noch nix weiter passiert ist

Hallo,

dies ist eine versicherungstechnische Frage und diese würde ich von Versicherungsfachmann beantworten lassen.

m f G

Mattern

Hallo Mattern,

Hallo,

dies ist eine versicherungstechnische Frage

Danke für den Hinweis!

und diese würde
ich von Versicherungsfachmann beantworten lassen.

Habe ich schon beantwortet.

m f G

Mattern

Gruß Merger

vielen dank für die schnelle antwort.

da muss ich nochmal bei der versicherung anrufen, weil bis
jetzt noch nix weiter passiert ist

Hi, wenn es ausser Schadensregulierung auch noch um Schmerzensgeld geht, sollte man das nur mit Hilfe eines Anwalts durchsetzen.
Man weiss ausserdem schon, dass der Geschädigte das Recht hat einen Gutachter seiner Wahl hinzuziehen kann und muss sich nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung einlassen?
MfG ramses90

2 Like

ja das weiss ich hab einen eigenen Gutachter beauftragt

1 Like

vielen dank für die schnelle antwort.

da muss ich nochmal bei der versicherung anrufen, weil bis
jetzt noch nix weiter passiert ist

Hi, wenn es ausser Schadensregulierung auch noch um
Schmerzensgeld geht, sollte man das nur mit Hilfe eines
Anwalts durchsetzen.
Man weiss ausserdem schon, dass der Geschädigte das Recht hat
einen Gutachter seiner Wahl hinzuziehen kann und muss sich
nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung
einlassen?

Wobei sich dann natürlich noch die Frage stellt, wer diesen 2. Gutachter bezahlen muss,
wenn der zu dem gleichen Ergebnis kommt, wie der 1. Gutachter der gegnerischen Versicherung.

MfG ramses90

Gruß Merger

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das nicht?

BGH Urteil v. 30.11.2004, VI ZR 365/03 = NJW 2005,356, indem ein Schaden von 715,81 € nicht mehr als Bagtelschaden galt!
ramses90 … mehr auf http://w-w-w.ms/a4e948

ramses90

1 Like

das nicht?

BGH Urteil v. 30.11.2004, VI ZR 365/03 = NJW 2005,356, indem
ein Schaden von 715,81 € nicht mehr als Bagtelschaden galt!

Habe ich das bestritten ?

scheinbar nicht richtig gelesen !

Merger

Kommentaren zu verschonen. scheinbar genügt das nicht und deshalb jetzt öffentlich und in aller Deutlichkeit:
lass es bleiben!
Nur weil Du stinksauer bist, dass ich Dich wegen Deiner Unwissenheit mmer wieder mal eines Besseren belehren muss, gibt es Dir nicht das Recht, Dich mir gegenüber als Forumstroll aufzuführen.
Deine fundamentalen Dessinformationen z.B. im Arbeitsrecht haben schon mit anderen, nicht nur mit mir, zu Zusammenstössen geführt.
Aber Du musst ja dauernd die Finger auf die Tastatur legen und wenig oder ganz unqualifizierten Mist von Dir geben.
Und sei es nur, dass auf FAQ1129 hingewiesen wird, wenn Dir sonst nichts dümmliches einfällt.
Antworte d. TE und nicht mir, es sei denn, dass Du mich bei einer Falschaussage ertappst und dann wäre ich d. Letzte d. sich dann nicht entschuldigen würde.
Was Dir anscheinend auch völlig abgeht.
ramses90

@mod: bitte löschen!
Eure Privatfehden interessieren hier niemanden!
Trefft Euch gefälligst im Morgengrauen am Waldrand!

@ Ramses90 lass doch bitte diesen Blödsinn.
über solch einen ungehobelten Zeitgenosse ärgere ich mich sicherlich nicht.

Außerdem habe ich von dir nie eine Email, noch Privatnachricht erhalten.

Für mich ist hier Ende !

ach ja - ein n fehlt im Text - wers findet bekommt einen Stern