KFZ-Steuererhöhung

Hallo an alle Spezialisten,

ich habe eine Frage bezüglich der KFZ-Steuererhöhung von meinem T4 Bus mit Campingausbau.
Bisher war mein zu zahlender Betrag 175 Euro ungerade, jetzt bekam ich meinen Bescheid 575 Euro ungerade.
Der Bus wurde vor dem Kauf noch aufgelastet.

Jetzt die Frage: Gibt es eine Möglichkeit das Auto so anzumelden ggf. wieder abzulasten, dass die Kosten sich wieder senken?

Vielen Dank für eure Hilfe

Hi,

ich glaube nicht unbedingt das die Auflastung was mit der Steuererhöhung zu tun hat.

schau mal nach was der Bus für eine Abgasnorm hat, ich vermute mal Euro1

Für Euro1 ist dieses Jahr am 1. Januar die Steuer/100ccm angehoben worden, das heißt du mußtest für 6 Monate nachzahlen + die neue Steuer…

Grüße

Chris

PS: Wenn meine Vermutung richtig ist, schau mal bei http://www.gat-kat.de/ , http://www.twintec.de/ oder http://www.hjs.com/ nach EGS (gatkat), Kaltlaufregler(twintec) oder EURO TR2 (HJS) ob die einen Umrüstsatz für deinen Bus auf euro2 oder D3 haben :wink:

Hi Chris,

die Steuererhöhung hat damit zu tun, das aufgelastete Fahrzeuge seit April diesen Jahres nicht mehr als LKW (bzw. Kombinationsfahrzeug) nach Gewicht sondern als PKW nach Hubraum/Schadstoffklasse versteuert werden. Dabei ist es auch möglich, das das Fahrzeug durch die Auflastung in eine schlechtere Abgasnorm gerutscht ist. Dies wäre ggf. zu prüfen - ansonsten bleibt wirklich nur die Kat Nach- bzw. Umrüstung.

Grüßle
Frank K.

Hallo ,

ich habe eine Frage bezüglich der KFZ-Steuererhöhung von
meinem T4 Bus mit Campingausbau.

in der letzen Ausgabe von Test oder Finanztest wurde darüber berichtet.
Der Rat war (glaube ich) gegen den Bescheid Einspruch zu erheben, damit er offen bleibt, denn einige Bundesländer möchten Wohnmobile von der Regelung rausnehmen.

Am besten Du kaufst Dir das Heft und ließt selber nach.

Gandalf

schau bei camperline.de

innerhalb 4 Wochen Einspruch einlegen, sonst wirds wirksam

Wohnmobile sind momentan nicht von der 2,8 to Regelung betroffen ! Das ist der aktuelle Stand, kann sich aber noch ändern.

Es werden fehlerhafte Steuerbescheide verschickt.

Und was ist bei einem LKW (Pick-Up), der über 2,8 t zGM hat ??? Genauer 2,81 t …
hat irgendjemand eine handfeste Info wieviel Geld ich jetzt zurücklegen muss, oder bin ich davon nicht betroffen.
freu mich auf euer Wissen…
Uli

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Auch wenn das Thema vielleicht ausgenudelt ist:

Wie verhält sich die steuerliche Situation bei einem Kleintransporter (Renault Master 2,5 dCI) der durch ein KÜS-Gutachten von einem 2,8-tonner auf 2,805 kg aufgelastet wurde und in den Papieren als Kombinationsfahrzeug klassifiziert ist und danach auch besteuert wurde?

Zur Sachlage: das Fahrzeug wurde nach den Richtlinien der Gewichtsbesteuerung (je angefangene 200 kg 11,25 EUR, bzw. 12,02 EUR) veranlagt. Dies wird auch mit der Abrechnung nach Ummeldung (21.08.2017) so ausgewiesen. Der neue Steuerbescheid wird aber nach der Hubraumbesteuerung vorgenommen die bekannterweise einen erheblich höheren Steuerbetrag ausmacht.

Vielen Dank für eine hilfreiche Nachricht wenn ein Einspruch nicht die Einordnung in die bisherige Steuergruppierung bringt.

Hat da jemand neue Erkenntnisse?
Einen schönen Tag
Wolfgang