Auch wenn das Thema vielleicht ausgenudelt ist:
Wie verhält sich die steuerliche Situation bei einem Kleintransporter (Renault Master 2,5 dCI) der durch ein KÜS-Gutachten von einem 2,8-tonner auf 2,805 kg aufgelastet wurde und in den Papieren als Kombinationsfahrzeug klassifiziert ist und danach auch besteuert wurde?
Zur Sachlage: das Fahrzeug wurde nach den Richtlinien der Gewichtsbesteuerung (je angefangene 200 kg 11,25 EUR, bzw. 12,02 EUR) veranlagt. Dies wird auch mit der Abrechnung nach Ummeldung (21.08.2017) so ausgewiesen. Der neue Steuerbescheid wird aber nach der Hubraumbesteuerung vorgenommen die bekannterweise einen erheblich höheren Steuerbetrag ausmacht.
Vielen Dank für eine hilfreiche Nachricht wenn ein Einspruch nicht die Einordnung in die bisherige Steuergruppierung bringt.
Hat da jemand neue Erkenntnisse?
Einen schönen Tag
Wolfgang