KFZ-Teilkasko

Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage bezüglich der KFZ-Teilkasko. Ich bin über Sylvester bei freunden, da diese weit wegwohnen muss ich mit dem PKW fahren und ihn dort auf der Straße abstellen. Haftet dann trotzdem die Teilkasko für Schäden z.B.: durch Feuerwerkskörper obwohl ich angegeben habe, dass mein Wagen nachts in einer Garage steht?

Hi

Ja und Nein.
Mein PKW ist auch so versichert , aber ich habe damals rückgefragt wenn ich beispielweise im Urlaub bin und keine Garage zur verfügung steht .
Da fingen dann einige Versicherungen an zu Diskutieren , was ein Grund war , genau die Versicherung abzuschliessen , die ich jetzt habe .

Bei mir steht ziemlich deutlich im Vertrag , das es die eigene Garage ist , die gemeint ist .
Wenn also die Kid’s die Tischtennisplatte dort aufgebaut haben und ich deshalb an der Strasse parke , habe ich ein Problem.

bin ich aber auf Montage und das Auto steht auf einem Hotelparkplatz , also befriedeter Bezirk , wird das als Garage angesehen , da es ja nur ein begrenzter Zeitraum und nicht anderst möglich ist .

aber wie gesagt , am besten den EIGENEN Versichrerungsvertreter anrufen , da gibt es unterschiede.

gruss

Toni

Hallo,

ich glaube nicht, dass es auch nur eine Versicherung gibt, die ernsthaft verlangt, dass man im Urlaub eine Garage mietet, nur weil man zu Hause eine hat.

Beste Grüße
Guido

Hallo Teilkasko übernimmt generell keine Vandalismus-Schäden durch Feuerwerk.

so ist es. ein auto hat nicht die eigenschaft in der garage für immer zu stehen.
der rabatt ist auch dementsprechend gering.
man darf tatsächlich auch mit dem auto irendwo hin fahren.
nur der schaden vom feuerwerkskörper ist nicht verrsichert.
unter welcher rubrik sollte es sein.
brand? sturm, haarwild?

sengschäden sind nicht versichert