KFZ Unterboden Rostschutz > "§57A"

kann mann die Unterboden für Rostschutz färben und kein Problem mit dem §57A Überprüfung bekommen?

Bis auf das, dass die Farbe die Eigenschaften des U.bodenrostschutzes bis zur Beeinträchtigung desselben verändern könnte, dürfte das dem TÜV wurscht sein. ramses90