KFZ Verkauf mit Anzahlung

Hallo zusammen,
morgen wird ein Interessent mein Auto anschauen und gegebenenfalls gleich eine Anzahlung machen, da ich es erst Ende Februar abgeben kann. In dem Kauffertrag ist schon vermerkt das ich die Anzahlung bei Rücktritt seitens des Käufers als Aufwandsentschädigung einbehalte. Jetzt ist meine erste Frage, welchen Kilometerstand muss ich dann im KV angeben, den aktuellen oder den bei der Übergabe? Zweite Frage, muss ich bei der Übergabe einen zweiten KV anfertigen oder nur eine Bestätigung über den Erhalt der Restzahlung?
Vielen Dank für eure Hilfe.

MFG Phil

Bist Du Hellseher ?

dann schreibe den km-Stand von Ende Februar rein.

Der Wagen wird morgen gekauft, also gehören alle Daten von morgen in den Vertrag. Plus der Zusatz „Übergabe erst Ende Feb. 2018“).

Und das sich daraus Probleme ergeben könnten weißt Du hoffentlich. Was ist mit Schäden die inzwischen passieren ?
Lass den Wagen ausgiebig probefahren und besichtigen morgen, alles notieren und aufschreiben (unterschreiben lassen) was an Schäden oder Mängeln vorhanden ist , wie der Wagen ausgestattet ist, also was alles dabei ist usw.

Dann gibt es im Feb. weniger Probleme der Abgrenzung wenn er sagt „Das hier ist aber neu, das war noch nicht !“.
Und wenn er dann zurücktritt wird man schwerlich die Anzahlung einbehalten können !

MfG
duck313

Tach,

warum macht man sowas?

Die saubere Lösung wäre, eine Kaufoption abzuschließen, in der sich der Interessent verpflichtet, am 28.02.18 das Fahrzeug zum Preis X zu kaufen, wenn es zu diesem Zeitpunkt einen bestimmten Zustand hat. (Kein zwischenzeitlicher Totalschaden zum Beispiel! Was machst du eigentlich DANN???)

Die Anzahlung als Sicherheit kann ja gerne schon erfolgen und quittiert werden.
Eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe der Anzahlung ist gerichtlich angreifbar.