Hallo zusammen,
morgen wird ein Interessent mein Auto anschauen und gegebenenfalls gleich eine Anzahlung machen, da ich es erst Ende Februar abgeben kann. In dem Kauffertrag ist schon vermerkt das ich die Anzahlung bei Rücktritt seitens des Käufers als Aufwandsentschädigung einbehalte. Jetzt ist meine erste Frage, welchen Kilometerstand muss ich dann im KV angeben, den aktuellen oder den bei der Übergabe? Zweite Frage, muss ich bei der Übergabe einen zweiten KV anfertigen oder nur eine Bestätigung über den Erhalt der Restzahlung?
Vielen Dank für eure Hilfe.
MFG Phil