Hallo Ford Nugget,
das was die Zulassungsstelle mitgeteilt hat, hätte ich so auch gesagt. Es besteht die Möglichkeit der Außerbetriebnahme von Amts wegen. Die Kosten hat natürlich erst mal der Verkäufer an der Backe.
Nun kommen wir aber ersteinmal zum Vertragsrecht, denn das wäre für mich als Polizist, aber Laie im Vertragsrecht, die nächste Frage. Ein Rechtsanwalt, wovon es in diesem Forum vielleicht ja auch einige gibt, müsste da besser bescheid wissen. Als Laie würde ich aber sagen, daß Käufer und Verkäufer einen Vertrag abgeschlossen haben und jeder diesen auch erfüllen muß. Der Verkäufer hat das Fahrzeug und die -papiere, sowie die -schlüssel etc. übergeben. Im Gegenzug muß der Käufer das Geld übergeben und, falls vereinbart, natürlich auch das Fahrzeug abmelden.
Das hat der Käufer, so es den vertraglich vereinbart war, offenkundig nicht getan. Ich würde deshalb den Käufer für die entstandenen Kosten der Abmeldung etc. schadensersatzpflichtig machen. Nur das geht häufig nur über den Rechtsanwalt und ob sich das lohnt…?
Das gleiche Problem hatte ich vor kurzem auch, nur das der Käufer nach etwas „Schimpfen“ meinerseits eingelenkt hat und das Fahrzeug abmeldete. Problem wäre z. B. auch gewesen, wenn er mit dem Fahrzeug einen Unfall verursacht hätte, dann hätte meine Versicherung zahlen müssen und ich wäre in der Versicherungsprämie hochgestiegen. Deshalb meinen Rat an alle anderen in diesem Forum: Konsequent die Zulassungsbescheinigungen und die Kennzeichen einbehalten und das Fahrzeug selber abmelden. Soll sich der Käufer zwecks Überführung doch selber Kurzzeitkennzeichen holen.
Eine andere Möglichkeit, die aber auch mit Kosten verbunden und illegal ist, hat ein „Kunde“ von einem Kollegen von mir gemacht. Diese stand vor dem gleichen Problem und mußte ständig Knöllchen wegen Parksünden etc. bezahlen. Er erhielt natürlich von den Ämteren die gleichen Antworten wie in der Eingangsfrage geschildert. Er meldete aber den Verkauf nicht dem Finanzamt, der Versicherung etc.! Er nahm sich die Zulassungsbescheinigung II seines Motorrades, was er noch hatte und las diesen genauestens durch. Er fand dann die Passage auf der Zulassungsbescheinigung, wonach der Besitz dieses Dokuments kein Eigentumsnachweis für das Fahrzeug sei. Das brachte ihn dann auf die (schlechte) Idee, zunächst zur Polizei zu gehen und die Kennzeichen des PKW als gestohlen zu melden. Dann ging er zur Zulassungstelle und erklärte an Eides statt, daß er die beiden Zulassungsscheine (früher Fahrzeugbrief und -schein) verloren hätte. Er erhielt dann die entsprechen beiden Dokumente neu ausgestellt und ging mit diesen und der Bescheinigung der Polizei, daß er dort einen Strafanzeige wegen Kennzeichendiebstahls erstattet habe zu einer Zulassungsstelle in einer Nachbarstadt und meldete das Fahrzeug ab. Es kam natürlich das, was kommen mußte, er flog im Nachhinein damit irgendwie auf und die Polizei, also mein Kollege, muß nun gegen ihn wegen Vortäuschung einer Straftat (Kfz-Kennzeichendiebstahl vorgetäuscht) und falscher Versicherung an Eides statt ermitteln. Was dabei dann herauskommt, weiß nur der Richter und das wird mit Sicherheit nicht billig und ist daher zur Nachahmung gar nicht empfohlen.
Gruß
Nasa
Hallo Freunde von wer - weiss - was,
Habe einen Wohnwagen verkauft und Käufer sollte laut Vertrag
ummelden. Hat der Käufer leider unterlassen und das LABO ( Kfz
- Zulassungsstelle )kann ohne Schilder und Papiere keine
nachträgliche Abmeldung vornehmen.
Der Käufer ist leider nicht bereit das Kennzeichen und den
Fahrzeugbrief auszuhändigen, da es nicht mehr seine
Angelegenheit ist.