Kfz verkauft nicht abgemeldet

Hallo Freunde von wer - weiss - was,

Habe einen Wohnwagen verkauft und Käufer sollte laut Vertrag ummelden. Hat der Käufer leider unterlassen und das LABO ( Kfz - Zulassungsstelle )kann ohne Schilder und Papiere keine nachträgliche Abmeldung vornehmen.
Der Käufer ist leider nicht bereit das Kennzeichen und den Fahrzeugbrief auszuhändigen, da es nicht mehr seine Angelegenheit ist.
KVA, Versicherung und Finanzamt wurden benachrichtigt und haben Kopien vom Vertrag erhalten.
Ohne eine Abmeldung beim KVA ist der Verkäufer für die Beiträge für Steuer und Versicherung weiterhin der Ansprechpartner.
Die Zulassungsstelle hat dem Verkäufer mitgeteilt, dass
eine Außerbetriebsetzung von Amts wegen möglich ist, aber alle Kosten gehen zu Lasten des Verkäufers und es kann 2 Monate und auch länger dauern.
Welche Möglichkeit bestehen sonst noch und wie verhält es sich mit der Kostenerstattung?

Mit Dank vorraus
Ford Nugget

Hallo!

Ich an Deiner Stelle würde folgendes tun.

Du solltest Deine Versicherung kontaktieren und den Sachverhalt genau erläutern. Ich würde mit denen absprechen, was genau zu tun ist, die wissen es sicherlich an besten.
Im Normalfall wird die Versicherung die Deckungskarte zurückziehen und dies aus so dem Straßenverkehrsamt melden. Dieses wird dann die zwangsweise Stilllegung des Kfz. veranlassen. Zumindest müsste es so sein.

Ich würde auch direkt nach dem Gespräch mit dem Verkehrsamt sprechen, dann hast Du beide Seiten informiert. Dir sollen Dir auch mitteilen, ob die Polizei eingeschaltet werden soll oder nicht. Ansonsten kannst Du nur hoffen, dass kein Unfall passiert, denn sonst bist Du wohl der Blöde.

Alles Gute!

Hallo,

das ist ziemlicher mist. Genau diesen fall hatten wir vor vielen jahren einmal. Der käufer kann weiter fahren und fahren und du bist der dumme, der bezahlt. Im zweifel sollte man fahrzeuge an gewisse leute nur abgemeldet verkaufen-sicher ist sicher.
Meines wissens kannst du da leider nicht viel machen.

Wenn sich inzwischen etwas geändert hat und dir die zulassungsstelle eine lösung anbietet, mit der du nach 2 monaten raus bist aus der sache, würde ich das unbedingt tun.
Auch wenn es etwas kostet, deine kosten, wenn du es nicht tust und der verkäufer weiterhin nicht ummeldet, könnten weitaus höher werden.

meine empfehlung: sofort handeln!

Liebe grüße

karsti

Nach Rücksprache mit der Versicherung das Fz zur Entstemplung bei der Polizei ausschreiben lassen (durch die Versicherung).
Wenn die aktuelle Fahndungsausschreibung besteht, dann die zuständige Polizeidienststelle informieren, wo der Wohnwagen steht und die entstempeln dann das Teil.

Schneller und günstiger geht es nicht.

Das ist leider nicht wirklich mein Gebiet.
Und für gute Ratschläge, wie Kfz nur abgemeldet zu verkaufen, ist es zu spät.
Wenn die Zulassungsstelle dem neuen Besitzer wirklich 2 Monate Zeit gibt, bis sie das Fahrzeug stilllegt, dann würde ich es nochmal über die Versicherung versuchen. Ein gekündigter Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag führt im Normalfall zur sofortigen Zwangsstilllegung durch die Zulassungsstelle. Aber dazu solltest du einen Versicherungsfachmann fragen.
Man könnte noch über eine Unterschlagungsanzeige nachdenken. Die Kennzeichentafeln gehören ja eigentlich dem eingetragenen Halter. Die Anzeige bringt die Tafeln aber auch nicht zurück. Bis die von der Staatsanwaltschaft und einem Gericht entschieden wurde, sind die 2 Monate lange vorbei.
Man kann natürlich auch zivilgerichtlich auf Einhaltung des Vertrages und Schadenersatz für entstandene Unkosten klagen. Du musst dich zwar vorher um alles selber kümmern und auch in Vorkasse gehen, aber mit bissel Glück gibt’s das Geld dann zurück. Insbesondere, wenn es ne Rechtsschutzversicherung gibt. Bei Autokauf und -verkauf könnte auch die Kfz-Rechtsschutz einspringen. Manche Tarife enthalten das.

Viel Glück

Da kann ich leider nicht helfen.

das ist privatrecht, da können dir polizisten schlecht weiterhelfen denn in diese materie will sich kein polizist reinhängen. aber meine meinung ist du hast einen kaufvertrag worin die einzelheiten bzw. bedingungen aufgezählt sind. wenn diese nicht eingehalten wurden dann ist der kaufvertrag nichtig und du bist eigentlich noch besitzer. am bessten ist es wenn du dich mit dem käufer in verbindung setzt und ihm folgendes schilderst: wenn er in von dir bestimmten zeit den hänger nicht ummeldet dann zeigst du ihn des diebstahls bzw auch betruges an. oder du forderst den hänger zurück und verkaufst ihn an jemand anderen. beim ersten weg bekommst du ihn ggf. auch zurück.
wenn du eine rechtsschutzvers. hast dann musst du über den anwalt gehen. ein beratungsgespräch kostet meist nicht viel (ca. 50€) wenn du fragen hast meld dich einfach nochmal.
mfg

Hallo und guten Tag

Ok so viel Fehler auf einmal die hier gemacht wurde …kein Vorwurf bitte richtig verstehen…könne kaum behoben werden. Also in Zulassungsangelegenheit bin ich leider auch nur Laie. Aber in der Regel ist es doch so, sobald die Versicherung gekündigt wurde und diese der Zulassungsbehörde mitgeteilt wird. Wird der neue Halter angeschrieben und ihm mitgeteilt das das KFZ o.ä. zulassungspflichtige Fahrzeug eine neue Pflichtversicherung braucht mit der Androhung einer Zwangsstilllegung bei nicht neu Versicherung. Also zu ihre Versicherung gehen und Vertrag auf Grund Verkauf anzeigen und kündigen. Sollte der neue Besitzer mit dem Fahrzeug einen Unfall verursachen oder angehalten und überprüft werde so steht er ohne da. Alles andere sollt man wirklich mit einem Rechtsanwalt besprechen. Die Zulassungsbehörde macht es sich zu einfach und wälzt alles auf den Kunden ab. Rufen sie doch mal bei einer anderen an und schilder sie dort die Situation und fragen einfach nach den Möglichkeiten oder es ruft mal ein anderer bei ihrer an und lassen sich überraschen ob das was die da sagen alles so Rechtens ist. Leider ist es so das jeder Zulassungsbehörde eines Landkreises festlegen kann wie sie die gesetzlichen Bestimmungen umsetzen. Mehr kann ich leider hierzu nicht sagen. Dies ist keine rechtsverbindliche Aussage. Tut mir leid

Tschüss.

Da wirst Du wohl einen Anwalt bemühen müssen um die Kosten vom Käufer wieder beizutreiben. Laut Vertrag hat er sich ja zu einem bestimmten Handeln verpflichtet. Handelt er nun vertragswidrig, geht das zu seinen Lasten.

Hallo Ford Nugget,

das was die Zulassungsstelle mitgeteilt hat, hätte ich so auch gesagt. Es besteht die Möglichkeit der Außerbetriebnahme von Amts wegen. Die Kosten hat natürlich erst mal der Verkäufer an der Backe.

Nun kommen wir aber ersteinmal zum Vertragsrecht, denn das wäre für mich als Polizist, aber Laie im Vertragsrecht, die nächste Frage. Ein Rechtsanwalt, wovon es in diesem Forum vielleicht ja auch einige gibt, müsste da besser bescheid wissen. Als Laie würde ich aber sagen, daß Käufer und Verkäufer einen Vertrag abgeschlossen haben und jeder diesen auch erfüllen muß. Der Verkäufer hat das Fahrzeug und die -papiere, sowie die -schlüssel etc. übergeben. Im Gegenzug muß der Käufer das Geld übergeben und, falls vereinbart, natürlich auch das Fahrzeug abmelden.

Das hat der Käufer, so es den vertraglich vereinbart war, offenkundig nicht getan. Ich würde deshalb den Käufer für die entstandenen Kosten der Abmeldung etc. schadensersatzpflichtig machen. Nur das geht häufig nur über den Rechtsanwalt und ob sich das lohnt…?

Das gleiche Problem hatte ich vor kurzem auch, nur das der Käufer nach etwas „Schimpfen“ meinerseits eingelenkt hat und das Fahrzeug abmeldete. Problem wäre z. B. auch gewesen, wenn er mit dem Fahrzeug einen Unfall verursacht hätte, dann hätte meine Versicherung zahlen müssen und ich wäre in der Versicherungsprämie hochgestiegen. Deshalb meinen Rat an alle anderen in diesem Forum: Konsequent die Zulassungsbescheinigungen und die Kennzeichen einbehalten und das Fahrzeug selber abmelden. Soll sich der Käufer zwecks Überführung doch selber Kurzzeitkennzeichen holen.

Eine andere Möglichkeit, die aber auch mit Kosten verbunden und illegal ist, hat ein „Kunde“ von einem Kollegen von mir gemacht. Diese stand vor dem gleichen Problem und mußte ständig Knöllchen wegen Parksünden etc. bezahlen. Er erhielt natürlich von den Ämteren die gleichen Antworten wie in der Eingangsfrage geschildert. Er meldete aber den Verkauf nicht dem Finanzamt, der Versicherung etc.! Er nahm sich die Zulassungsbescheinigung II seines Motorrades, was er noch hatte und las diesen genauestens durch. Er fand dann die Passage auf der Zulassungsbescheinigung, wonach der Besitz dieses Dokuments kein Eigentumsnachweis für das Fahrzeug sei. Das brachte ihn dann auf die (schlechte) Idee, zunächst zur Polizei zu gehen und die Kennzeichen des PKW als gestohlen zu melden. Dann ging er zur Zulassungstelle und erklärte an Eides statt, daß er die beiden Zulassungsscheine (früher Fahrzeugbrief und -schein) verloren hätte. Er erhielt dann die entsprechen beiden Dokumente neu ausgestellt und ging mit diesen und der Bescheinigung der Polizei, daß er dort einen Strafanzeige wegen Kennzeichendiebstahls erstattet habe zu einer Zulassungsstelle in einer Nachbarstadt und meldete das Fahrzeug ab. Es kam natürlich das, was kommen mußte, er flog im Nachhinein damit irgendwie auf und die Polizei, also mein Kollege, muß nun gegen ihn wegen Vortäuschung einer Straftat (Kfz-Kennzeichendiebstahl vorgetäuscht) und falscher Versicherung an Eides statt ermitteln. Was dabei dann herauskommt, weiß nur der Richter und das wird mit Sicherheit nicht billig und ist daher zur Nachahmung gar nicht empfohlen.

Gruß
Nasa

Hallo Freunde von wer - weiss - was,

Habe einen Wohnwagen verkauft und Käufer sollte laut Vertrag
ummelden. Hat der Käufer leider unterlassen und das LABO ( Kfz

  • Zulassungsstelle )kann ohne Schilder und Papiere keine
    nachträgliche Abmeldung vornehmen.
    Der Käufer ist leider nicht bereit das Kennzeichen und den
    Fahrzeugbrief auszuhändigen, da es nicht mehr seine
    Angelegenheit ist.

Hallo,

Habe einen Wohnwagen verkauft und Käufer sollte laut Vertrag
ummelden.

Ich kann nur empfehlen, Fahrzeuge vor dem Verkauf IMMER abzumelden. Das vermeidet solche Probleme, wie von dir beschrieben.

Wie du beschrieben hast, hast du den Verkauf an die Zulassungsstelle gemeldet. Das ist gut und sogar vom Gesetz vorgeschrieben. Damit bist du bei vielen Dingen aus dem Schneider.

Ohne eine Abmeldung beim KVA ist der Verkäufer für die
Beiträge für Steuer und Versicherung weiterhin der
Ansprechpartner.

Mit der Abkürzung KVA kann ich nichts anfangen. Aber wenn du einfach keine Versicherung bezahlst, wird der Wohnwagen von Amts wegen entstempelt. Ob du tatsächlich die Kosten trägst, weiß ich nicht. Falls doch, könntest du sie auf dem Privatweg beim Käufer einklagen. Das kann aber dauern…

Wie gesagt: vor dem Verkauf abmelden spart viel Mühe und evtl. viel Geld.

Gruß

Gerald

Hallo!

Entschuldigung für die späte Antwort. Leider war es mir in letzter Zeit nicht möglich, das Internet zu nutzen. Ich denke, dass Sie mittlerweile schon anderweitig Antwort erhalten haben dürften…

MfG

Die Frage kann ich nicht beantworten.
Gruß
HH