KFZ Versichenerung Hochstufung und Schaden zahlen?

Hallo,
ich hatte vorriges jahr ein kleines Rendevous mit zwei Zivilpolizeifahrzeugen. Eines davon ist angeblich beim Haltemanöver mit dem Rad an eine Bordsteinkante gekommen, so dass dieses angeblich gewechselt werden musste.

Trotz der Bitte, dass meine Versicherung diesen Schaden (etwa 800€) nicht bezahlen solle, da ich dies noch mit dem Anwalt abklären wollte, bezahlte meine Versicherung den vermeidlichen Schaden einfach.

Da ich leider auch etwas getrunken hatte, will meine Versicherung den Schaden jetzt von mir reguliert haben, was ich auch mache. allerdings sehe ich nicht ein und verstehe es auch nicht, dass die mich hochstufen, obwohl ich jetzt den Schaden doch selber bezahle…

Ist das rechtens?

wenn der Schaden wieder zurück gezahlt wird dann wird man auch wieder runter gestuft!!!
unbedingt der Versich. Bescheid geben!!

Hallo,

im Normalfall kann man innerhalb von 6 Monaten nach Schadenabschluss einen Schaden zurückkaufen, ohne gestuft zu werden. Im besagten Fall ist das aber etwas anders.
Soweit mir bekannt ist der Vorgang rechtens, da bei Alkohol am Steuer eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt (meines Wissens) und die Versicherung dann nicht zahlt. Man wird in dem Fall aber dennoch gestuft.
Bin hier aber nicht 100% sicher, habe nur von einem ähnlichen Fall gehört

Gruß,
Micha

Grundsätzlich schon. Sie werden hochgestuft, sobald ein Schaden reguliert wird. Die Höhe des Schadens ist dabei unerheblich.
Falls die Versicherung aber tatsächlich die VOLLE Entschädigung von Ihnen zurückhaben möchte und Sie diese auch zahlen, gilt der Vertrag damit m.E. als schadenfrei.

Sollte Ihnen die Versicherung dennoch die Schadenfreiheit verwehren, können Sie sich an den Versicherungsombudmann wenden. Dieser regelt kostenlos Streitigkeiten zwischen den Parteien und sein Urteil ist für beide bindend.

Ich fürchte das wird man hinnehmen müssen.

Sobald man z.B. mit Alkohol einen Unfall verursacht, kann die Versicherung die geleistete Entschädigung (ist meist gedeckelt, hierfür die Bedigungen überprüfen) vom Versicherungsnehmer zurückfordern und trotzdem eine Höherstufung veranlassen.

Ja, ist es. Es handelt sich nicht um eine freiwillige Rückzahlung, sondern um einen Regress. Wer trinkt und trotzdem fährt, muss damit rechnen!

Grundlage ist: die Haftpfl.-Vers. prüft den angemeldeten Schadenersatzanspruch dem Grunde und der Höhe nach.
Sie wird keine Zahlung leisten, die nach erfolgter Prüfung aus ihrer Sicht nicht gerechtfertigt ist.

Wenn sie anschl. Regreß beim VN nimmt, z. B. wegen Verursachung unter Alkoholeinfluss oder Fahrerflucht, dann ist die Hochstufung trotzdem gerechtfertigt.

Wenn du der Ansicht bist, dass die Regulierung des angemeldeten Schadenersatzanspruchs nicht korrekt war, kannst du den ordentl. Rechtsweg beschreiten und deine Vers. verklagen.

VG Jens
www.jens-sternberg.de