Kfz Versicherumg

Hallo,

ich wollte meinem Enkel die SF und die Prozente meines verkauften Autos zugute kommen lassen. Ich besitze jetzt kein Auto mehr. Dazu müsste ich sein jetziges Auto auf mich zulassen, was ja kein Problem wäre. Die Prozedur der Überschreibung ist mir also bekannt.
Meine Frage:
Das Auto meines Enkels ist 17 Jahre alt. Ich kenne das Auto nicht. Was kann auf mich als Halter zukommen, rechtlich und finanziell?
Hat jemand positive oder negative Erfahrungen mit solch einer Situation? Ich würde gerne meinem Enkel die laufenden Kosten senken, möchte jedoch nicht durch „irgendetwas“ überrascht werden. Ich denke da an das Auto das z.B. durch irgendwelchen Dingen nicht mehr verkehrstüchtig ist.
Was ist wenn am Auto gebastelt wurde ohne dass ich davon weiß, und das dann nicht mehr den Normen entspricht, dann ist das doch Sache des Halters, also von mir?

Ich bin nur vorsichtig…

Rosi

Nein, warum? Halter und Versicherungsnehmer können 2 verschiedene Personen sein. Unabhängig kann der Enkel nur soviel an SF und Prozenten bekommen welche ihm aufgrund seiner Führerscheinjahre anerkannt werden.

müssen das denn zwei verschiedene sein? kann der enkel die prozente nicht auch dann übernehmen, wenn er selber versicherungsnehmer wird?

Wenn der Opa das Fahrzeug auf seinen Namen anmeldet und versichert, sowie der Versicherung sagt, wie alt der jüngste Fahrer des Fahrzeugs ist, dann bekommt er die alten Prozente, wird aber darauf einen gewissen Zuschlag wegen des Hochrisikofahrers zahlen. Eventuell hatte er ja zuvor einen Tarif als Einzelfahrer. Dieser Vorteil fiele dann weg.

Hallo,

als Halter ist man verantwortlich für den Zustand des Fahrzeugs.
Aber:
Halter ist nicht zwingend der, auf dessen Namen ein Auto zugelassen ist.
Das kann so sein (ist es oft auch), aber die Defintion der Haltereigenschaft sieht anders aus:

Halter eines Fahrzeugs ist, wer dieses auf eigene Rechnung gebraucht und den Nutzen aus der Verwendung zieht.

Wenn der Enkel die Kosten trägt und derjenige ist, der entscheidet, wie das Fahrzeug genutzt wird, dann ist er der Halter.

Ganz praktisch habe ich das so erlebt:
Sohnemann hat ein älteres Fahrzeug, das ist auf den Namen seiner Mutter zugelassen und versichert. Aber ER hat die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug, ER trägt alle Kosten. Und ER wird mit abgefahrenem Reifen erwischt. Nun bekommt die Mutter auch eine bösen Brief, weil sie als vermeintlicher Haltering für den Zustand verantwortlich sei und soll auch zahlen. Die Mutter erklärt kurz, dass der Sohn der alleinige Nutzer sei und der Wagen nur aus finanziellen Gründen auf sie zugelassen sei, zudem habe sie vom Zustand nichts gewusst. Das war es dann, lediglich der Sohn musste das Bußgeld bezahlen.

Besser hätte man das nicht schreiben können. Gut erklärt!